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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0913/2024

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Beratungsfolge

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Antrag

Dem Abschluss des als Anlage beigefügten Durchführungsvertrages nach § 12 Baugesetzbuch zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1017V –  1. Änderung „Kap Horn Mischnutzung“ mit der Kap Horn GmbH wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt/Begründung

Die Kap Horn GmbH ist Eigentümerin des Grundstückes Werftbahnstraße 1, das in dem zukünftigen Vorhabengebiet zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1017V gelegen ist. Das Vertragsgebiet ist in der Anlage 1 dargestellt und stellt zugleich das Vorhabengebiet des Bebauungsplanes dar. Das Vorhabengebiet ist Teil der Quartiersentwicklung „KoolKiel“ , für die ein konkurrierendes städtebaulich-hochbauliches Gutachterverfahren (Mehrfachbeauftragung) durchgeführt wurde. Auf der Grundlage des ausgewählten Entwurfs wird die Planung durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Vorhabengebiet konkretisiert und ist entsprechend von der Vorhabenträgerin umzusetzen.

 

Die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1017V Kap Horn Mischnutzung hat die Zielsetzung, auf dem Vorhabengrundstück einen Neubau mit Hotelnutzung und Boarding House sowie einen die beiden Gebäude verbindenden Sockelbau mit Dienstleistungen- und kleinteiligen Einzelhandelsnutzungen zu ermöglichen.

 

Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die o.g. Nutzungen werden durch die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1017V, den Vorhaben- und Erschließungsplan und die Regelungen dieses Vertrages geschaffen. Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.

 

Der Vorhaben- und Erschließungsplan ist dem Durchführungsvertrag als Anlage 1 beigefügt und wird Bestandteil der 1. Änderung des vorhabenbezogen Bebauungsplanes Nr. 1017 V.

 

Der beigefügte Vertragsentwurf ist mit der Kap Horn GmbH abgestimmt und wird bis zur Sitzung des Bauausschusses am 05.09.2024 notariell beurkundet.

 

Dieser Vertrag steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Bauausschuss sowie die Ratsversammlung jeweils ihre Zustimmung erteilen.

 

Finanzcheck:

 

Der Antrag der Verwaltung hat Auswirkungen auf den Haushalt und Stellenplan. Die Planungskosten werden durch die Vorhabenträgerin übernommen. Kosten entstehen auf Seiten der Stadt Kiel für die im Baugesetzbuch vorgeschriebenen Publikationen der Bekanntmachungen im Rahmen des Verfahrens zum Bebauungsplan Nr. 1017V-1. Änderung. Diese  Kosten werden durch die Vorhabenträgerin erstattet.

 

 

lfd. HH-Jahr

1. Folgejahr

2. Folgejahr

3. Folgejahr

langfr. p.a.

                                  Erträge

              5.000

               -  

                 -  

               -  

                     -  

                      Aufwendungen

              5.000

               -  

                 -  

               -  

                     -  

                                   Saldo

                   -  

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                 -  

               -  

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       investive Einzahlungen

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       investive Auszahlungen

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Die im lfd. Haushaltsjahr benötigten Mittel stehen im Teilplan 511 zur Verfügung.

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin für

Stadtentwicklung und Bauen

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

Sep 5, 2024 - Bauausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

Sep 19, 2024 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen