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Antrag der Verwaltung - 0919/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 994V „Steinbrügge“
Hier: Durchführungsvertrag nach § 12 BauGB
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksache freigegeben:
- 26.08.2024
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
- Vorlagenchecks:
- Drucksache hat Auswirkungen auf den Haushalt und den Stellenplan
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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Sep 5, 2024
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Sep 19, 2024
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Antrag
Dem Abschluss des als Anlage beigefügten Durchführungsvertrages nach § 12 Baugesetzbuch zum im ergänzenden Verfahren gemäß § 215a BauGB in Verbindung mit § 214 Abs. 4 BauGB erneut aufgestellten vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 994V „Steinbrügge“ mit der Fewa Mobil Verwaltungs GmbH wird zugestimmt.
Sachverhalt/Begründung
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 994V soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Geschosswohnungsbauten schaffen.
Gemäß § 12 Abs. 1 BauGB muss sich die Vorhabenträgerin auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Plans zur Durchführung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahmen verpflichten (Vorhaben- und Erschließungsplan).
Die Vorhabenträgerin beabsichtigt nach wie vor, mindestens 70 Prozent der geplanten Wohnfläche als öffentlich geförderten Wohnraum zu realisieren. Da der Antrag auf Wohnraumförderung noch vor Umstellung der Förderrichtlinien im Januar 2024 eingereicht wurde, ist eine Anpassung an die neuen Regelungen nicht erforderlich. Die Bewilligung der IB.SH für den Antrag auf Wohnraumförderung liegt bereits vor.
Der beigefügte Vertragsentwurf ist mit der Vorhabenträgerin abgestimmt und liegt unterschrieben vor. Nach Beschluss dieser Vorlage wird die Verwaltung den Vertrag gegenzeichnen.
Der Vorhaben- und Erschließungsplan ist dem Durchführungsvertrag als Anlage 1 beigefügt und wird Bestandteil des vorhabenbezogenes Bebauungsplanes Nr. 994V. Das Vorhaben ist in § 2 des Vertrages beschrieben.
Finanzcheck:
Der Antrag der Verwaltung hat finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt und Stellenplan. Die Planungskosten werden durch die Vorhabenträgerin übernommen. Kosten entstehen der Stadt für den nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 994V durchführbaren Ausgleich anhand externer Ausgleichmaßnahmen sowie für Ersatzzahlungen für 4 Bäume nach entsprechender Ausnahmegenehmigung nach der Baumschutzverordnung.
Aufgrund des Durchführungsvertrages wird somit eine Ertragssituation geschaffen. Die Erträge/Einnahmen in Höhe von gesamt 62.136,80 € werden durch die beteiligten Ämter in den Teilplänen 551 und 541 vereinnahmt.
Stadträtin für
Stadtentwicklung und Bauen
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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259,4 kB
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2
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öffentlich
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1,8 MB
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3
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öffentlich
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2,3 MB
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4
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öffentlich
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25,3 MB
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5
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öffentlich
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8,3 MB
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6
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öffentlich
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931,6 kB
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7
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öffentlich
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165,2 kB
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