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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0866/2024-01

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Beratungsfolge

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Antrag

Für das Baugebiet zwischen Kieler Weg, südlich der Bebauung Sandkoppel, Bustorfer Weg und Solldieksbach im Stadtteil Kiel-Meimersdorf wird die Aufstellung der 46. Änderung des Flächennutzungsplanes (Fassung 2000) für den Bereich „Weiterführende Schule Kieler Süden“ beschlossen.

Die Abgrenzung des Plangebiets ist dem beigefügten Übersichtsplan in Anlage 1 zu entnehmen. Die wesentlichen Eckdaten der Planung sind in Anlage 2 zusammengestellt.

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Sachverhalt/Begründung

I. Räumlicher Geltungsbereich und Ausgangslage

Die Fläche der 46. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt im Stadtteil Meimersdorf im Freiraum zwischen Solldieksbach und Bustorfer Weg. Nördlich vom künftigen Baugebiet grenzt die Johanna-Mestorf-Schule an. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von 2,1 Hektar.

Der gültige Flächennutzungsplan (Fassung 2000) sowie der Landschaftsplan stellen für das Plangebiet der 46. Änderung des Flächennutzungsplanes eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ dar.

Bei den Flächen im Plangebiet handelt es sich um städtische Grundstücke, die bislang als Sportanlagen mit zugeordneten Stellplätzen sowie für ein Vereinsheim genutzt werden.

Die geplante Errichtung einer weiterführenden Schule mit Sporthalle widerspricht den Darstellungen des Flächennutzungsplanes, weshalb die Aufstellung der 46. Änderung des Flächennutzungsplanes und im Parallelverfahren die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1043 notwendig werden.

 

II. Planerfordernis und Ziel der Planung

Südöstlich des Plangebiets ist das neue Wohngebiet „Kieler Süden“ mit ca. 2250 Wohneinheiten geplant. Im Zuge dieser Aufsiedelung wird der Bau einer weiterführenden Schule dringlich benötigt. Bislang gibt es auch für die angrenzenden Stadtteile Meimersdorf, Kronsburg und Wellsee keine weiterführende Schule. Es wird von der Errichtung einer weiterführenden Schule ausgegangen.

Nach einer mehrstufigen Standortuntersuchung (Drucksachennummer 0257/2024) für die erforderliche weiterführende Schule durch die Verwaltung wurde der Standort südlich der Johanna-Mestorf-Schule als der am besten geeignete Standort identifiziert. Bei der Untersuchung spielten Lage, Größe, Erreichbarkeit und Eigentumsverhältnisse der Fläche die wesentliche Rolle.

Durch eine hochbauliche Machbarkeitsstudie konnte belegt werden, dass dieser Standort für die Errichtung einer weiterführenden Schule geeignet ist und dabei das am Bustorfer Weg gelegene ligataugliche Großspielfeld erhalten bleiben kann. Die anderen Sportanlagen müssen jedoch verlagert werden.

Eine anschließende freiraumplanerische und entwässerungstechnische Machbarkeitsstudie kam zu dem Ergebnis, dass die erforderlichen Ersatzsportflächen und Einrichtungen auf den südöstlich des Bustorfer Weges gelegenen städtischen Flächen dargestellt werden können. Diese Flächen sind in der Rahmenplanung „Kieler Süden“ als Standort für Spiel- und Sportflächen vorgesehen, um die durch den neuen Stadtteil zu erwartenden Bedarfe abzudecken. Sie grenzen nördlich an den zu entwickelnden Siedlungsbereich Ost des Bebauungsplangebietes Nr. 1034 „Meimersdorfer Höhen“.

Mit der 46. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die beabsichtigte Nutzung geschaffen werden.

 

III. Parallelverfahren Aufstellung Bebauungsplan Nr. 1043 „Weiterführende Schule Kieler Süden“

Um Planungsrecht für den Bau der weiterführenden Schule zu schaffen, wird der Bebauungsplan Nr. 1043 „Weiterführende Schule Kieler Süden“ im Parallelverfahren aufgestellt. Er wird neben der weiterführenden Schule eine Sporthalle mit ergänzenden Infrastrukturen für die Vereinsnutzung, die Erschließung und die notwendigen Stellplätze festsetzen. Für weiterführende Schule und Sporthalle werden gemäß Richtzahlentabelle rund 40 Stellplätze für PKW benötigt, die wie bisher auf der nordöstlich des Großspielfeldes angrenzenden Fläche untergebracht werden sollen. Zusätzlich werden ca. 200 Stellplätze für Fahrräder erforderlich. – Ein weiteres Ziel der Planung ist die städtebauliche Einfügung der weiterführenden Schule und der Sporthalle in die umgebenden Bebauungs- und Freiraumstrukturen.

 

IV. Vorgesehenes Verfahren

Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt, beschrieben und bewertet werden. Das Ergebnis ist dem Umweltbericht zu entnehmen, der Bestandteil der Planbegründung wird.

Parallel zur 46. Änderung des Flächennutzungsplanes wird der Bebauungsplan Nr. 1043 „Weiterführende Schule Kieler Süden“ für den betroffenen Bereich aufgestellt werden.

 

Die Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Bauleitplanung beteiligt.

Der Ortsbeirat Meimersdorf/Moorseeerhält die Vorlage zur Kenntnis.

 

Doris Grondke

Stadträtin für Stadtentwicklung und Bauen

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Finanzcheck

 Die Drucksache hat Auswirkungen auf den Haushalt, aber nicht auf den Stellenplan.

 

lfd. HH-Jahr

1. Folgejahr

2. Folgejahr

3. Folgejahr

langfr. p.a.

Erträge

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Aufwendungen

             1.500

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Saldo

             1.500

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investive Einzahlungen

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investive Auszahlungen

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investives Saldo

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 Die im laufenden Haushaltsjahr benötigten Mittel stehen im Teilplan 511 zur Verfügung.

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

Sep 5, 2024 - Bauausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

Sep 19, 2024 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen