Infosystem Kommunalpolitik
Antrag der Verwaltung - 0942/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Vertrag zur Disposition der Luftrettung
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksache freigegeben:
- 30.08.2024
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Feuerwehr
- Vorlagenchecks:
- Drucksache hat Auswirkungen auf den Haushalt und den Stellenplan
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Inneres und Gleichstellung
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Vorberatung
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Sep 10, 2024
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Sep 19, 2024
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Sachverhalt/Begründung
Ein effektiv funktionierendes Rettungswesen muss gewährleisten, dass die benötigten Rettungsmittel gezielt und unverzüglich eingesetzt werden. Die Luftrettung ist als ergänzender Teil des Rettungsdienstes mit dem Ziel einer bedarfs- und fachgerechten Versorgung der Bevölkerung einzusetzen.
Als Träger des Luftrettungsdienstes und auf der Grundlage des § 17 Absatz 8 Schleswig-Holsteinisches Rettungsdienstgesetz (SHRDG) sind das Land Schleswig-Holstein, vertreten durch das Ministerium für Justiz und Gesundheit und die rdh.Rettungsdienst Holstein AöR bestrebt, die Integrierte Regionalleitstelle Mitte mit der zentralen Disposition der primären und sekundären Luftrettungseinsätze im Land Schleswig-Holstein zu beauftragen.
Die Leitstelle soll die Einsätze des Luftrettungsdienstes Rettungsdienstbereichsübergreifend disponieren und damit zu einem in hohem Maße effizienten Einsatz von Luftrettungsmitteln im Sinne des Schleswig-Holsteinischen Rettungsdienstgesetzes beitragen.
Die für die Maßnahme entstehenden Aufwendungen sind alle im Rahmen des Kosten-Leistungs-Nachweises durch die Leitstelle zu kalkulierende Kosten. Die Stadt Kiel geht mit Personal- und Materialkosten in Vorleistung:
Im Rahmen der Mittelplanung für 2024 wurden die notwendigen Planstellen und Haushaltsmittel in der erforderlichen Höhe ermächtigt.
Eingeplant und besetzt sind 4,5 Planstellen für die Disposition und die Administration der Luftrettung. Die dafür entstehenden Kosten sind ab 2025 mit 415.000 € kalkuliert, davon werden 249.000 € über die Rettungsdienstentgelte und 166.000 € direkt an die IRLS Mitte erstattet.
Damit sind die der IRLS Mitte durch die Zentrale Disposition der Luftrettungsmittel entstehenden Kosten vollständig durch die Luftrettungsdurchführer ersetzt.
Die für die Erstausstattung der zusätzlichen Einsatzleitplätze im lfd. Haushaltsjahr benötigten Mittel in Höhe von 110.000 € stehen bei der Investitionsnummer 1260010019 zur Verfügung. Die Investitionen werden in voller Höhe vom Land erstattet, der Zuschuss ist ebenfalls zum Großteil bereits geflossen.
Der beigefügte Vertragsentwurf wurde mit dem Rechtsamt abgestimmt und die erforderlichen Anpassungen wurden aufgenommen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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467,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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442,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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416,9 kB
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