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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0942/2024

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Beratungsfolge

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Antrag

Die Ratsversammlung stimmt dem als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrag zur zentralen Disposition der Luftrettung in Schleswig-Holstein durch die Integrierte Regionalleitstelle Mitte (IRLS Mitte) bei der Feuerwehr Kiel zu.

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Sachverhalt/Begründung

Ein effektiv funktionierendes Rettungswesen muss gewährleisten, dass die benötigten Rettungsmittel gezielt und unverzüglich eingesetzt werden. Die Luftrettung ist als ergänzender Teil des Rettungsdienstes mit dem Ziel einer bedarfs- und fachgerechten Versorgung der Bevölkerung einzusetzen.

 

Als Träger des Luftrettungsdienstes und auf der Grundlage des § 17 Absatz 8 Schleswig-Holsteinisches Rettungsdienstgesetz (SHRDG) sind das Land Schleswig-Holstein, vertreten durch das Ministerium für Justiz und Gesundheit und die rdh.Rettungsdienst Holstein AöR bestrebt, die Integrierte Regionalleitstelle Mitte mit der zentralen Disposition der primären und sekundären Luftrettungseinsätze im Land Schleswig-Holstein zu beauftragen.

Die Leitstelle soll die Einsätze des Luftrettungsdienstes Rettungsdienstbereichsübergreifend disponieren und damit zu einem in hohem Maße effizienten Einsatz von Luftrettungsmitteln im Sinne des Schleswig-Holsteinischen Rettungsdienstgesetzes beitragen.

 

Die für die Maßnahme entstehenden Aufwendungen sind alle im Rahmen des Kosten-Leistungs-Nachweises durch die Leitstelle zu kalkulierende Kosten. Die Stadt Kiel geht mit Personal- und Materialkosten in Vorleistung:

 

Im Rahmen der Mittelplanung für 2024 wurden die notwendigen Planstellen und Haushaltsmittel in der erforderlichen Höhe ermächtigt.

Eingeplant und besetzt sind 4,5 Planstellen für die Disposition und die Administration der Luftrettung. Die dafür entstehenden Kosten sind ab 2025 mit 415.000 € kalkuliert, davon werden 249.000 € über die Rettungsdienstentgelte und 166.000 € direkt an die IRLS Mitte erstattet.

Damit sind die der IRLS Mitte durch die Zentrale Disposition der Luftrettungsmittel entstehenden Kosten vollständig durch die Luftrettungsdurchführer ersetzt.

 

Die für die Erstausstattung der zusätzlichen Einsatzleitplätze im lfd. Haushaltsjahr benötigten Mittel in Höhe von 110.000 € stehen bei der Investitionsnummer 1260010019 zur Verfügung. Die Investitionen werden in voller Höhe vom Land erstattet, der Zuschuss ist ebenfalls zum Großteil bereits geflossen.

 

Der beigefügte Vertragsentwurf wurde mit dem Rechtsamt abgestimmt und die erforderlichen Anpassungen wurden aufgenommen.

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Finanzcheck

Siehe Begründung

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Anlagen

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Beschlüsse

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Sep 10, 2024 - Ausschuss für Finanzen, Inneres und Gleichstellung - ungeändert beschlossen

Erweitern

Sep 19, 2024 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen