Infosystem Kommunalpolitik
Geschäftliche Mitteilung - 0950/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Abschlussbericht zu Punkt 5 des Entlastungspaketes des Landes und zum Kieler Härtefallfonds
- Status:
- öffentlich (Drucksache freigegeben)
- Drucksache freigegeben:
- 03.09.2024
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Dezernat IV
- Vorlagenchecks:
- Drucksache hat Auswirkungen auf den Haushalt und den Stellenplan
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit
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Kenntnisnahme
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Sep 26, 2024
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Sachverhalt/Begründung
Sachverhalt
Mit Beschluss vom 27.10.2022 / Drs. 0622/2022 hat der Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit die Verwaltung beauftragt,
ein Entlastungspaket zu entwickeln und mit den Haushaltsberatungen beschließen zu lassen,
die benötigten Mittel zu kalkulieren und in den Nachtrag einzustellen,
dabei die Entlastungspakete des Bundes und des Landes vorrangig zu nutzen und
die Mittel dort einzusetzen, wo es Lücken gibt.
Am 15.12.2022 / Drs. 1039/2022 hat die Ratsversammlung eine schnelle und unbürokratische finanzielle Hilfe für Betroffene der Gas- und Energiekrise beschlossen, sofern die Entlastungspakete des Bundes und Landes nicht ausreichen oder nicht rechtzeitig ankommen. Anspruchsberechtigte sind Personen und Träger von Einrichtungen, die Zuwendungsempfänger der Stadt sind, oder die durch die Energiekrise in Not geratenen Menschen helfen. Die von diesem Fonds profitierenden Träger sollen beraten werden, wie sie in Zukunft umweltfreundlich und energiesparend Energie verbrauchen können. Dem Finanz- und Sozialausschuss soll monatlich berichtet werden. Das zu entwickelnde Verfahren soll schnelle unbürokratische Hilfe leisten.
Hierzu wurde für den „Kieler Härtefallfonds“ eine Summe in Höhe von 1.000.000 €uro im Haushalt hinterlegt.
Darüber hinaus hat das Land der Stadt mit dem Fonds zur Abdeckung sozialer Härten insbesondere zur Abmilderung der Folgen gestiegener Energiepreise gemäß Billigkeitsrichtlinie in einem ersten Schritt eine Summe in Höhe von 557.700 € für diesen Zweck zur Verfügung gestellt.
Diese Mittel wurden von der Stadt in voller Höhe abgerufen.
Im weiteren Verlauf des Förderzeitraums teilte das Land Schleswig-Holstein mit, dass in dem o.g. Fonds weitere Mittel in Höhe von 298.900 € noch zur Verfügung stünden.
Auch dieser Betrag wurde von der Landeshauptstadt Kiel in Gänze abgerufen, da eine stetig wachsende Nachfrage von zu fördernden Projekten zu verzeichnen war.
Es stand somit eine Gesamtsumme von 856.600 Euro zur Verfügung.
Durch eine Fristverlängerung der Billigkeitsrichtlinie des Landes bis zum 31.03.2024 konnten viele begonnene Projekt weitergeführt werden. Zum Ende des Bewilligungszeitraumes stagnierte jedoch die Zahl von neuen Projektanträgen.
Daher ergab sich nach Abrechnung mit dem Land zum 30.06.2024 eine Summe in Höhe von rund 175.300 Euro nicht verbrauchter Fördermittel, die dem Land Schleswig-Holstein zu erstatten sind.
Die bewilligten Projekte wurden über engagierte Vereine, Institutionen und Leistungsanbieter umgesetzt und garantierten so eine gerechte und der Billigkeitsrichtlinie entsprechende Umsetzung für die berechtigten Personenkreise.
Das Handlungsfeld der Projekte erstreckte sich von der Unterstützung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen von Freizeitprojekten bis hin zur Unterstützung von Senior*innen bei der Finanzierung einer Mittagsverpflegung. Es konnte durch die vom Land zur Verfügung gestellten Mittel eine große Bandbreite an Projekten realisiert werden, die den angesprochenen Menschen ein Stück Zuversicht in schweren Zeiten vermitteln konnte.
Die städtischen Mittel aus dem „Kieler Härtefallfonds“ wurden nicht benötigt, da laut Beschluss die Entlastungspakete des Bundes und des Landes vorrangig zu nutzen waren.
Finanzcheck:
Die im laufenden Haushaltsjahr benötigten Mittel können im Rahmen der Deckungsfähigkeit des Budget 31-35 zur Verfügung gestellt werden
Gerwin Stöcken
Stadtrat
