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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0965/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt

Anlass:

Die Verwaltung wird gebeten, in einer Geschäftlichen Mitteilung bis zur Septembersitzung der Kieler Ratsversammlung darzustellen, welche konkreten Auswirkungen sich durch die Cannabis-Legalisierung auf die Landeshauptstadt Kiel ergeben und welche Konzepte die Landeshauptstadt Kiel diesbezüglich erarbeitet hat, beziehungsweise verfolgt (Drs. 0469/2024). Dabei sollen besonders die Zuständigkeitsbereiche der Ausschüsse Finanzen, Inneres und Gleichstellung, Jugendhilfe sowie Soziales, Wohnen und Gesundheit in den Blick genommen werden und u. a. folgende Fragen beantwortet werden:  

1.     Welche Planungen für zusätzliche Präventionsangebote bestehen bereits? Werden für das Amt für Gesundheit, das Amt für Soziale Dienste sowie die freien Träger der Suchthilfe und den Kommunalen Ordnungsdienst zusätzliche Aufgaben gesehen und sind diese Ämter, Organisationsteile und Träger auf diese zusätzlichen Aufgaben vorbereitet?

2.     Welcher zusätzliche Aufwand und welche Mehrkosten an Personal und Sachmitteln für Präventions- und Bildungsangebote sowie weitere Maßnahmen werden nötig?

3.     Gibt es finanzielle Unterstützungen, etwa für Präventionsangebote oder für Info-Material von Land oder Bund und sollen diese Unterstützungen in Anspruch genommen und genutzt werden?

 

Antwort der Verwaltung:

Das Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (Konsumcannabisgesetz – KCanG) wurde zum 01.04.2024 beschlossen und mit Wirkung vom 26.06.2024 ein erstes Mal geändert. Es legalisiert den privaten Eigenkonsum sowie den gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen. Es legalisiert den Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis (in eigenem Wohnraum bis zu 50 Gramm), und es regelt den Umgang mit Cannabis zu wissenschaftlichen Zwecken. Es trifft Regelungen zum Gesundheitsschutz und Prävention insbesondere für Kinder und Jugendliche.

 

 

Antwort zu Frage 1:

Nicht erst seit dem Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes gibt es Gefahren von Suchterkrankungen durch den Gebrauch von Drogen. Deswegen gibt es in Deutschland über Jahrzehnte gewachsene Strukturen für Beratungs- und Präventionsangebote. In Kiel besteht ein ausreichendes Angebot an Beratungs- und Behandlungseinrichtungen für alle Themen im Suchtbereich auch Cannabis betreffend. Durch die Legalisierung des Cannabiskonsums besteht die Gefahr von weiteren Drogenabhängigkeiten. Ob die Zahl der Drogenabhängigen durch die Legalisierung tatsächlich signifikant ansteigt und Strukturen angepasst werden müssen, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorhersagen. Die Entwicklungen sind zu beobachten.

In den jeweiligen Ämtern wird aktuell nicht mit einem großen Aufgabenzuwachs gerechnet.

Der KOD stellt Konsumverstößen an unerlaubten Orten oder durch unberechtigte Personen fest. Im Ordnungsamt werden die Verstöße gegen das Gesetz geahndet. Ein dem Gesetz angepasster Bußgeldkatalog befindet sich derzeit in der Erarbeitung beim Land.

In Bezug auf die Cannabisprävention für Jugendliche unter 18 Jahren ändert die neue Gesetzeslage für den Jugendschutz wenig, da der Konsum und Besitz von Cannabis für Minderjährige weiterhin verboten bleibt. Cannabis war bereits weit vor dem KCanG ein festes Thema der Präventionsarbeit mit Kindern und Jugendlichen.

Alle Aufgaben zu den Anbauvereinen werden auf Landesebene erledigt und führen deswegen zu keinem Mehraufwand bei der Stadt. Auch die Ordnungswidrigkeiten in diesem Zusammenhang werden auf Landesebene verfolgt (Landeslabor)

 

Antwort zu Frage 2:

Bislang sind Mehraufwand nur in geringer Höhe vorgesehen.

Zur Feststellung von Mengenverstößen ist beim KOD die Anschaffung von digitalen Präzisionswaagen für die Einsatzfahrzeuge vorgesehen.

Für den Jugendschutz der Landeshauptstadt Kiel sind aktuell keine Mehrkosten an Personal und Sachmitteln für Präventions- und Bildungsangebote vorgesehen.

 

Antwort zu Frage 3:

Über den Rahmenstrukturvertrag werden eine Vielzahl von Suchthilfereinrichtungen durch Landesmittel gefördert, auch im Präventionsbereich. Die Stadt Kiel fördert über eigene Zuwendungen ebenfalls Angebote im Suchtbereich. Präventionsarbeit (über Schulen, Institutionen und Multiplikator*innen) werden von allen Beratungsstellen geleistet. Auch hier wäre gegebenenfalls auf einen wachsenden Bedarf zu reagieren.

Bisher ist dem Jugendschutz der Landeshauptstadt Kiel keine zusätzlichen finanziellen Unterstützungsprogramme für Präventionsprojekte durch den Bund bekannt (Stand 27.08.24).

 

 

 

Gerwin Stöcken

Stadtrat

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