Infosystem Kommunalpolitik
Geschäftliche Mitteilung - 0966/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Städtebauliche Gesamtmaßnahmen Ostufer und Neumühlen-Dietrichsdorf
- Sachstandsbericht Sozialer Zusammenhalt 2024 (vormals Soziale Stadt) –
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksache freigegeben:
- 09.09.2024
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Amt für Wohnen und Grundsicherung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit
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Kenntnisnahme
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Sep 26, 2024
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Erledigt
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Bauausschuss
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Kenntnisnahme
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Oct 10, 2024
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Inneres und Gleichstellung
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Kenntnisnahme
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Nov 12, 2024
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Sachverhalt/Begründung
Allgemeines
Das Amt für Wohnen und Grundsicherung ist für die beiden o.g. Gesamtmaßnahmen der Städtebauförderung nach § 171 e BauGB, Maßnahmen der Sozialen Stadt, zuständig: „Städtebauliche Maßnahmen der Sozialen Stadt sind Maßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung von durch soziale Missstände benachteiligten Ortsteilen oder anderen Teilen des Gemeindegebiets, in denen ein besonderer Entwicklungsbedarf besteht. …“ Die beiden Gesamtmaßnahmen „Ostufer“ und „Neumühlen-Dietrichsdorf“ sind jeweils dem Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ (vormals „Soziale Stadt“) zugeordnet. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Gewährung von Städtebauförderungsmitteln. Diese werden nachrangig gewährt, soweit Einzelmaßnahmen nicht anderweitig finanziert werden können. Zudem beschränken sie sich auf die zuwendungsfähigen Ausgaben. In der Regel beteiligen sich Bund, Land und Kommune zu je einem Drittel an der Finanzierung der Städtebauförderungsmittel. Fördermittelanträge können jährlich gestellt werden.
Gefördert werden insbesondere investive Maßnahmen. Ausnahmen sind der Verfügungsfonds und das Quartiersmanagement.
Der Verfügungsfonds dient zur stärkeren Beteiligung und Mitwirkung von Betroffenen. Es stehen jährlich insgesamt 30.000 € für kleine Projekte zur Verfügung. Über die Projektanträge entscheidet das Gremium Verfügungsfonds. Die Umsetzung des Fonds ist für beide Gesamtmaßnahmen durch die jeweilige Richtlinie Verfügungsfonds geregelt, die Arbeit des lokalen Gremiums Verfügungsfonds durch die Geschäftsordnung.
Ein professionelles, beteiligungsorientiertes Quartiersmanagement ist zur Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme einzurichten. Es kann bis zu einer Höhe von 50% aus Städtebauförderungsmitteln finanziert werden. Über die Arbeit des Quartiersmanagements wird dem Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit regelmäßig berichtet, zuletzt mit der Drs. 0498/2024.
Der letzte Sachstandsbericht der Verwaltung erfolgte mit der Drs. 0599/2022.
Die Geschäftliche Mitteilung hat keine finanziellen Auswirkungen auf den laufenden Haushalt und wirkt sich auch nicht auf den Stellenplan aus.
I. Städtebauliche Gesamtmaßnahme „Ostufer“
Seit Mai 2000 wird die Maßnahme der Sozialen Stadt „Ostufer“ gemäß § 171 e BauGB im Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ (vormals „Soziale Stadt“) gefördert. Seit 2014 ist das „Integrierte Entwicklungskonzept Kieler Ostufer 2014-2018“ (IEK) dafür maßgeblich, welche Einzelmaßnahmen umgesetzt werden. Darin sind die Ausgangslage, Handlungsfelder und Handlungsempfehlungen sowie bereits umgesetzte, geplante und beabsichtigte Maßnahmen aufgelistet. Das Fördergebiet hat sich im Laufe der Zeit verändert. Zwischenzeitlich umfasste es größere Bereiche des Ostufers. Nach Fertigstellung von Maßnahmen wie z.B. der Restauration der Schwentinebrücken, der Neugestaltung des Schwentine-Nordufers und der Umgestaltung des Tilsiter Platzes erfolgte die Anpassung des Fördergebietes auf den aktuellen Stand, der weitestgehend den Stadtteil Gaarden umfasst. Ein Teilbereich Neumühlen-Dietrichdorfs wird seit 2018 über die gesonderte Städtebauförderungsmaßnahme unterstützt.
Diverse Einzelmaßnahmen wurden gänzlich oder ergänzend durch andere europäische und nationale Förderprogramme finanziert.
Programmjahresanträge 2023 und 2024
In 2023 bewilligte das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS)/die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) die beantragten 996.000 €. In diesem Jahr wurden 1.500.000 € beantragt. Die Entscheidung des MIKWS dazu steht aus.
Förderfähige Projekte
Quartiersmanagement
Das Büro Soziale Stadt Gaarden (BSSG) ist das Quartiersmanagement für das „Ostufer“. Als Teil der Projektgesellschaft Kiel-Gaarden GmbH ist es direkt in Gaarden am Vinetaplatz 2 angesiedelt.
Verfügungsfonds
Der Verfügungsfonds wurde 2016 eingerichtet. Es wurden bisher über 100 Projekte gefördert. In 2023 konnten insgesamt 27.585,35 € für 12 Projekte ausgeschüttet werden. In diesem Jahr wurden bisher knapp 26.800 € für 13 Projekte bewilligt. Für die restlichen etwa 3.200 € können bis Ende September weitere Projektanträge gestellt werden, über die das Gremium Verfügungsfonds dann im Oktober entscheiden wird.
Vorbereitende Untersuchungen mit integriertem städtebaulichen Entwicklungskonzept
Städtebauförderungsmittel werden nur für Gesamtmaßnahmen gewährt, für die ein integriertes städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK oder IEK) vorliegt. Um Mittel für weitere, noch nicht im aktuellen IEK Kieler Ostufer 2014-2018 beschriebene Einzelmaßnahmen erhalten zu können, ist daher die Aufstellung eines neuen ISEKs für die Gesamtmaßnahme „Ostufer“ erforderlich. Das ISEK basiert auf den verfahrensgemäß vorgeschalteten Vorbereitenden Untersuchungen (VU). Es wird eine detaillierte Grundlage erarbeitet. Auf dessen Basis wird beurteilt, ob weiterhin städtebauliche Missstände im Fördergebiet vorliegen, welche Einzelmaßnahmen geeignet sind, diese zu beheben bzw. diesen entgegenzuwirken und welches Sanierungsverfahren für die angestrebte Entwicklung erforderlich ist.
Auf Antrag des Ortsbeirates fasste die Ratsversammlung den Beschluss (Drs. 0366/2021) zur Einleitung vorbereitender Untersuchungen nach § 141 BauGB für das „Untersuchungsgebiet Gaarden“ inklusive eines ISEK. Die Durchführung der VU sowie die Erstellung des ISEK erfolgen federführend durch das Stadtplanungsamt. Nur bei Bedarf werden Externe mit einzelnen Leistungen beauftragt. Begleitend wurden eine städtische Projektgruppe und ein Planungsbeirat mit Vertreter*innen aus dem Ortsbeirat und der Selbstverwaltung gebildet. Die Sitzungsprotokolle des Planungsbeirates werden als Geschäftliche Mitteilungen zur Kenntnis gegeben (zuletzt Drs. 0437/2024). Berücksichtigt werden die Ergebnisse aus früheren und zwischenzeitlich durchgeführten Beteiligungen, z.B. aus dem Urban Cultural Planning, von Gaardener Schlüsselakteur*innen und Bürger*innen; ebenso die Einlassungen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Ämterabstimmung. Daneben erfolgen Abstimmungen mit dem MIKWS.
Das ISEK wird der Ratsversammlung nach Fertigstellung zur Entscheidung vorgelegt.
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geschätzte Kosten der Maßnahme |
50.000 € |
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geplante Fertigstellung |
2025 |
Sport- und Begegnungspark; Weiterentwicklung Sommerbad Katzheide/Neugestaltung Katzheidewiesen
Freiwerdende Flächen des Schwimmbades Katzheide sollen dem Sport- und Begegnungsparks zugeordnet werden (s. Drs. 1041/2017). In dem zu überplanenden Bereich soll eine Wegeverbindung zwischen Dockshöhe und der Hauptwegeachse entstehen. Weitere Nutzungen wie z.B. Freibad, Freiflächen und Parkraum sowie Spiel- und Sportangebote werden unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Bedarfe und Anforderungen dimensioniert und verortet. Es finden dazu derzeit Abstimmungen zwischen den beteiligten Fachämtern statt. Diese werden dann Grundlage für die Erstellung eines Gesamtkonzeptes durch das beauftragte Büro Kessler/Krämer sein und dienen für den weiteren Planungsprozess.
Die Umgestaltung wird voraussichtlich in mehreren Bauphasen durchgeführt werden.
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geschätzte Kosten der Maßnahme |
2.000.000 € |
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geplanter Baubeginn/geplante Fertigstellung |
offen |
Umgestaltung der Kaiserstraße/Georg-Pfingsten-Straße am Familienzentrum Gaarden
Neben straßenbaulichen Umgestaltungen wurde als Herzstück ein verkehrsberuhigter Bereich zwischen den gegenüberliegenden Einrichtungen des Familienzentrum Gaardens geschaffen. Dieser dient als Quartiersplatz für Aufenthalt und Spiel. Diese Maßnahme wurde im November 2021 fertiggestellt. Auf Antrag stimmte das MIKWS dem Einsatz von Städtebauförderungsmitteln für entstandene Mehrkosten von ca. 160.000 € zu.
Mit Schreiben vom 03.03.2023 teilte das MIKWS zudem mit, dass der städtische Verzicht auf Erhebung von Ausbaubeiträgen nicht länger als Einnahmeverzicht im Sinne der Städtebauförderungsrichtlinie gewertet wird. Damit musste die Stadt keinen, ursprünglich angenommenen Eigenanteil in Höhe von fiktiven Ausbaubeiträgen (ca. 155.000 €) leisten.
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Kosten der Maßnahme |
knapp 1.000.000 € |
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Fertigstellung |
November 2021 |
Barrierefreie Wegeverbindung HCA Stoschstraße/Helmholtzstraße/Medusastraße incl. Eingangs-bereich
Um die Hans-Christian-Andersen-Stadtteilschule (HCA) besser an die Innenstadt anzubinden, soll eine barrierefreie Wegeverbindung von der Medusastraße zur Schule geschaffen werden. Das MIKWS hat dem Einsatz von Städtebauförderungsmitteln zugestimmt, so dass die Bauleistungen ausgeschrieben werden können.
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geschätzte Kosten der Maßnahme |
408.000 € |
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geplanter Baubeginn |
Oktober 2024 |
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geplante Fertigstellung |
Februar 2025 |
Neugestaltung Norddeutsche Straße
Der Beschluss „Veloroutennetz 2035“ (Drs. 0921/2021) zur Förderung des Radverkehrs sieht den Ausbau der Norddeutschen Straße zur Hauptroute für den Radverkehr vor. Die Einzelmaßnahme der Städtebauförderung umfasst den Abschnitt zwischen Elisabeth- und Augustenstraße. Der Neugestaltung geht eine Kanalsanierung voraus. Nächster Schritt wird die Ausschreibung der Planungsleistungen im Jahr 2024/25 sein.
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geschätzte Kosten der Maßnahme |
1.400.000 € |
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geplanter Baubeginn |
2026 |
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geplante Fertigstellung |
2027 |
Straßenraumgestaltung Kaiserstraße zwischen Augustenstraße und Werftstraße
Auch diese Umgestaltung ist Teil der Planung „Veloroutennetz 2035“ (Drs. 0151/20223) und sieht die Kaiserstraße als Hauptroute für den Radverkehr vor. Die Einzelmaßnahme der Städtebauförderung umfasst den Abschnitt zwischen Augusten- und Werftstraße. Die Umsetzung wird nicht vor Fertigstellung der vorherigen Maßnahme erfolgen und ist zudem abhängig von den weiteren Bauplanungen und –schritten zum Gelände der Technischen Fakultät der CAU im Bereich zwischen Werft- und Norddeutscher Straße.
Kosten/Finanzierung
Der aktuelle Finanzstatus mit Stand 30.06.2024 ist der Anlage zu entnehmen.
II. Städtebauliche Gesamtmaßnahme Neumühlen-Dietrichsdorf
Mit Beschlussvorlage 0597/2018 wurde der Teilfortschreibung des IEK Kieler Ostufer 2014-2018 für die städtebauliche Gesamtmaßnahme Neumühlen-Dietrichsdorf zugestimmt und das Maßnahmengebiet Neumühlen-Dietrichsdorf für das Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ festgelegt. Zuletzt wurde mit der Geschäftlichen Mitteilung 0599/2022 über den aktuellen Sachstand für das Fördergebiet Neumühlen-Dietrichsdorf berichtet.
Programmjahresantrag
Im Jahr 2022 wurde ein Programmjahresantrag über 900.000,- € beim (MIKWS) eingereicht, um das Treuhandvermögen finanziell ausreichend für die Durchführung der Baumaßnahmen auszustatten. Mit Erlass vom 12.10.2022 hat das MIKWS dem Antrag i.H.v. 747.000,- € entsprochen. Für das Jahr 2023 wurde ein Programmjahresantrag über 690.000,- € gestellt, dem in voller Höhe entsprochen wurde. In diesem Jahr wurde ein Programmjahresantrag über 1.200.000,- € gestellt. Eine Rückmeldung seitens des Ministeriums steht noch aus und wird in Kürze erwartet.
Förderfähige Projekte:
Quartiersmanagement
Das Büro Soziale Stadt Neumühlen-Dietrichsdorf ist das zuständige Quartiersmanagement für „Neumühlen-Dietrichsdorf“. Als Teil der Projektgesellschaft Kiel-Gaarden mbH hat es seinen Standort im Büro am Langen Rehm 39 in Neumühlen-Dietrichsdorf.
Verfügungsfonds
Seit 2019 können für die Bevölkerung des Fördergebiets kleine Projekte zur Stärkung und Verbesserung der Lebensbedingungen aus dem Verfügungsfonds finanziert werden (jährlich 30.000,- €). Näheres kann der Beschlussvorlage 0247/2019 entnommen werden. Im Jahr 2023 konnten 31 Projekte i.H.v. 24.958,19 € gefördert werden. In diesem Jahr wurden bisher 28.2028,-€ für 16 Projekte bewilligt. Ende September 2024 wird das Gremium Verfügungsfonds über die Restbeträge bis zur Gesamtsumme von 30.000,- € jährlich entscheiden.
Neubau Kindertagesstätte Geldbeutel
Bei den Vorbereitenden Untersuchungen zur Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzepts Kieler Ostufer wurde festgestellt, dass das Betreuungsangebot für Kinder von 0 – 6 Jahren dem Bedarf und der Nachfrage im Stadtteil nicht gerecht wird. Der Neubau einer Kindertagesstätte wurde daher als Maßnahme mit aufgenommen. Als Standort fiel eine Entscheidung zugunsten des Grundstücks an der Straße Geldbeutel. Im Ortsbeirat Neumühlen-Dietrichsdorf/ Oppendorf wurde die Baumaßnahme am 28.03.2019 grundsätzlich vorgestellt. Gemäß B 2.2.5 Abs. 2 Nr. 3 der Städtebauförderungsrichtlinie des Landes Schleswig-Holstein wird das Jugendamt eine Investorin, die gleichzeitig auch die Trägerschaft übernimmt, die Kindertagesstätte bauen lassen. Die Kosten sind bis zu 80 % förderfähig und werden aus Städtebauförderungsmitteln generiert. Die Investorin trägt einen Eigenanteil von mindestens 20 % der förderfähigen Kosten. Als Trägerin und Investorin wurde im Jugendhilfeausschuss die KiTa Hand in Hand gGmbH ausgewählt. Näheres zur Auswahl der Investorin kann der Beschlussvorlage 1137/2019 entnommen werden. Im Rahmen der Ausschreibungsverfahren erhielt das Architekturbüro Gaus den Zuschlag für die Planung der Kindertagesstätte. Die Leistungsphasen 1 und 2 wurden abgeschlossen und es liegt eine Kostenschätzung der Baukosten von derzeit 3,6 Mio. € vor. Diese sollen gesenkt werden mit dem Ziel, auf Gesamtbaukosten zwischen 2,8 und 3,0 Mio. € zu kommen. Alle übrigen Planungsaufgaben wurden nach den Ausschreibungsverfahren vergeben und die Planungsbüros bearbeiten bereits ihre Aufgaben. Voraussichtlich Ende des Jahres liegt eine konkretere Kostenberechnung vor. Geplant ist, den Fördermittelantrag beim MIKWS voraussichtlich im Sommer nächsten Jahres einzureichen. Die baufachliche Prüfung wird die GMSH im Auftrag des MIKWS durchführen.
Umgestaltung der Grün- und Spielanlage Albert-Schweitzer-Weg
Anlass der Neugestaltung ist ein Bedarf des unterversorgten Stadtteils an qualitätsvollen Spielflächen. Das Areal des Spielplatzes am Albert-Schweitzer-Weg erstreckt sich am Fördehang zwischen dem Heikendorfer Weg und dem Albert-Schweitzer-Weg in Neumühlen-Dietrichsdorf. Das Vorhaben umfasst die Umgestaltung der vorhandenen öffentlichen Grünanlage mit Kinderspielplatz und einem großen Anteil an umgebender Waldfläche auf einem Areal von insgesamt 1,4 ha. Die Maßnahme wurde am 27.02.2020 im Ortsbeirat Neumühlen-Dietrichsdorf/Oppendorf vorgestellt. Im Vorfeld der weiteren Planung musste die zielgruppenspezifische Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Anwohner*innen des Stadtteils unter dem Motto „Rettet Albertopia“ durch das Büro Soziale Stadt Neumühlen- Dietrichsdorf und das städtische Kinder- und Jugendbüro coronabedingt auf die Sommermonate Juli und August 2020 verschoben werden. Verschiedene Kleingruppen wurden mit Unterstützung der Kindertagesstätten, der Schulen und dem Ortsbeirat befragt, um von heutigen Nutzer*innen Ideen, Wünsche und Elemente für die Neugestaltung der Spiel- und Grünanlage Albert-Schweitzer-Weg zu erhalten. Neben einer digitalen Beteiligung über die App Stadtsache wurde auch eine geführte Beteiligungsrallye veranstaltet. Um eine möglichst hohe Transparenz und eine große Akzeptanz des Planungsprozesses in der Bevölkerung zu schaffen, hat das Grünflächenamt ein Realisierungswettbewerbsverfahren nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe durchgeführt. Corona bedingt musste auch das Bewerbungsverfahren gestreckt werden. Am 16.12.2020 wurde dem Jungen Rat bei einer Onlinesitzung die Baumaßnahme vorgestellt und für die Teilnahme an der Jurysitzung des Realisierungswettbewerbs geworben. Am 17.05.2021 konnte die Jurysitzung zum freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbsverfahren „Neue Visionen für die Grün- und Spielanlage Albert-Schweitzer-Weg“ durchgeführt werden. Aus 10 eingereichten Arbeiten wurden 3 Preise vergeben. Der erste Preis ging an die Garten- und Landschaftsarchitekten Bruun & Möllers GmbH & Co. KG aus Hamburg. Die Wettbewerbsbeiträge bzw. eine Wettbewerbsdokumentation inkl. der Beteiligungsergebnisse sind unter www.kiel.de/umwelt&verkehr/Bäume&Grünflächen einzusehen. Im nächsten Schritt wurde das Büro Bruun & Möllers mit der weiterführenden Planung beauftragt. Am 01.06.2022 wurde zum Internationalen Kindertag den im Vorfeld beteiligten Kindern und Jugendlichen und der Bevölkerung des Stadtteils der Stand der Planungen für das Gelände durch das Büro Bruun & Möllers, das Atelier Kellner und dem Grünflächenamt vorgestellt. Es wird ein umfassendes, generationsübergreifendes Angebot für Kinder, Jugendliche und Erwachsene zur Aufwertung und Ausweitung des Spielangebotes im Stadtteil Neumühlen-Dietrichsdorf entstehen. Die Neugestaltung erfolgt unter dem Aspekt der sozialen Integration und Inklusion. Dabei bleiben vorhandene Wald- und Naturflächen erhalten, auch werden wertvolle Baumstandorte gezielt in die Planung integriert, sodass die wichtige ökologische Funktion dieser Anlage auch für das Stadtklima gesichert wird. Mit der Maßnahme entstehen zwei neue gestalterisch dem Thema Wald gewidmete großzügige Spielareale mit inklusiven Spielangeboten und ein Wegenetz, das die Spielareale und Aufenthaltsflächen miteinander und die Parkeingänge mit den angrenzenden Straßen verbindet. Im Rahmen der Sanierungsmaßnahme werden verschiedene Spielanlagen, wie eine Hangrutsche, eine Jugendspielfläche in der alten Plansche, Klettertürme und ein Trampolin sowie unterschiedliche Aufenthaltsbereiche, die Teils gezielt die soziale Interaktion fördern, realisiert.
Mit Maßnahmenplan vom 19.02.2019 wurde das Projekt „Umgestaltung der Grünanlage und des Spielplatzes am Albert-Schweitzer-Weg“ vom MIKWS als förderfähig eingestuft (vgl. Drs.0138/2020). Mit der Zustimmung der Ratsversammlung in der Sitzung vom 18.11.2021 (Drs. 0960/2021) wurde die Stadtverwaltung bevollmächtigt, das Planungsbüro Bruun & Möllers gemäß Auftragsversprechen aus dem Wettbewerbsverfahren mit objektplanerischen Leistungen zu beauftragen und einen Antrag auf Zustimmung zum Mitteleinsatz von Städtebauförderungsmitteln beim MIKWS zu stellen. Dem Einsatz von Städtebaufördermitteln des Städtebauförderungsprogramms „Sozialer Zusammenhalt“ wurde zur Umsetzung dieser Maßnahme mit Bescheid des MIKWS vom 15.05.2024 in Höhe von 2.537.226,05 € zugestimmt. Die Auftragsvergabe für den Garten- und Landschaftsbau erfolgte nach der Zustimmung in der Sitzung des Finanzausschusses am 09.07.2024 (AdV 0771/2024). Nach erfolgter Auftragsvergabe wurde am 18.08.2024 mit den Landschaftsbauarbeiten begonnen. Gemäß Terminplanung wird derzeit von einer Bauzeit von etwa neun Monaten ausgegangen, so dass die Maßnahme voraussichtlich im April 2025 abgeschlossen werden kann. Die Elektroinstallation der Leuchten wird vsl. im Frühjahr 2025 ausgeführt. Dem Ortsbeirat Neumühlen-Dietrichsdorf/Oppendorf wurde der aktuelle Planungsstand in der Sitzung am 25.07.2024 vom zuständigen Mitarbeiter des Grünflächenamtes vorgestellt.
Konzept Barrierefreiheit
Mit Maßnahmenplan vom 19.05.2020 hat das MIKWS dieser Maßnahme mit einem Volumen von 40.000,- € zugestimmt. Die im Fördergebiet vorhandenen Barrieren werden dokumentiert und in einem Konzept festgehalten. Für diese Bereiche liegen dann detaillierte Maßnahmenbeschreibungen mit Kostenschätzungen vor. Das Konzept bildet die Grundlage, um für die Umsetzung der einzelnen Baumaßnahmen die Förderfähigkeit durch das MIKWS zu erreichen. Ende des Jahres 2021 erfolgte das Vergabeverfahren durch die GOS mbH als Sanierungsträgerin der Landeshauptstadt Kiel und das Büro TOLLERORT, Hamburg, erhielt den Zuschlag für diesen Auftrag. Das Büro TOLLERORT startete mit der Bestandsaufnahme von Barrieren im öffentlichen Straßenraum und 3 Infrastruktureinrichtungen (Altes Volksbad, Kindertagesstätte Johannesburger Straße und Paul-Gerhardt Kirchengemeinde). Unter Beteiligung der Bewohner*innen des Stadtteils, des Beirats für Menschen mit Behinderungen, Vertreter*innen der Kirche, Schulen, Fachhochschule, Sportverein und des Ortsbeirats Neumühlen-Dietrichsdorf wurden drei Projektgruppensitzungen vor Ort durchgeführt. Auf einem kleinen Rundgang in der 2. Projektgruppensitzung konnten die Teilnehmer*innen, ausgerüstet mit Rollator, Rollstuhl oder speziellen Brillen und Langstock, selbst erfahren, wo Barrieren die alltäglichen Wege durch Neumühlen-Dietrichsdorf erschweren. Im Sommer 2023 lag das abgestimmte Konzept vor und wurde dann in der Sitzung des Ortsbeirats Neumühlen-Dietrichsdorf/Oppendorf am 28.09.2023 vorgestellt und im Beirat für Menschen mit Behinderungen in deren Sitzung am 10.11.2023. Mit Antrag der Verwaltung 0030/2024 stimmte die Ratsversammlung am 15.02.2024 dem Konzept zu. Das MIKWS erkannte mit Schreiben vom 12.04.2024 das gebietsbezogene Konzept zum Abbau von Barrieren an, so dass es nun als Begründung für die Finanzierung einzelner Maßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung dienen kann.
Sanierung der Kindertagesstätte Albert-Schweitzer-Weg
Im Bericht zu den Vorbereitenden Untersuchungen und der Teilfortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzepts Ostufer 2014-2018 ist die Sanierung der Kindertagesstätte am Albert-Schweitzer-Weg und die Qualifizierung der Außenanlagen als Baumaßnahme aufgeführt. Mit Maßnahmenplan vom 16.02.2023 hat das MIKWS die grundsätzliche Zustimmung zur Förderfähigkeit der Maßnahme erteilt. Der Immobilienwirtschaft liegt zwischenzeitlich das Sanierungsgutachten für die Kindertagesstätte vor und wertet es derzeit aus.
Barrierefreie Umgestaltung des Albert-Schweitzer-Weges
Als weitere Maßnahme der Vorbereitenden Untersuchungen ist der barrierearme Umbau des Albert-Schweitzer-Weges am Übergang zum Heikendorfer Weg vorgesehen. In Abstimmung mit dem Tiefbauamt soll dies im Anschluss nach der Umsetzung der Baumaßnahmen Umgestaltung der Grün- und Spielanlage und der Sanierung der Kindertagesstätte erfolgen. Grundlage für eine Förderfähigkeit dieser Maßnahme durch das MIKWS ist das Vorliegen des Konzepts Barrierefreiheit. Das Konzept barrierefreier Stadtteil Neumühlen-Dietrichsdorf wurde mit Drs. 0030/2024 am 15.02.2024 von der Ratsversammlung beschlossen.
Gestaltungsfibeln Afrikaviertel und Quartier am Probsteier Platz
Anhand einer umfassenden denkmalpflegerischen Bestandsaufnahme der beiden Wohnsiedlungen, Freiflächen, Straßenräume und zugehörigen Elemente soll je eine Gestaltungsfibel entwickelt werden. Besonders zu beachten sind dabei die die Quartiere in besonderer Art und Weise prägenden Freiflächengestaltungen mit Einfassungsmauern, Treppenanlagen, Begrünungen und Baumbeständen. In der Gestaltungsfibel sollen die prägenden Strukturen und Gestaltungselemente erfasst, bewertet und dokumentiert werden. Sie sollen Grundlage für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes der beiden Quartiere sein und Handlungsempfehlungen für eine denkmalgerechte Erhaltung und Sanierung bieten. Darüber hinaus sollen sie interessierten Eigentümer*innen und Bewohner*innen der Siedlungen zur Verfügung gestellt werden und somit zu einem größeren Verständnis des eigenen Wohnumfeldes und des Denkmalwertes der Siedlung beitragen. Die Gestaltungsfibeln sollen hilfreiche Tipps, Positiv- oder auch Negativbeispiele zur Gebäudemodernisierung für die Eigentümer*innen und Investitionswilligen bereithalten. Mittels Fotos, Grafiken und Beispielen soll eine Sensibilisierung für das Thema geschaffen werden und die Vorgaben die nötige Überzeugungskraft gewinnen. Die GOS mbH als Sanierungsträgerin der Landeshauptstadt Kiel hat in Abstimmung mit dem Amt für Bauordnung, Vermessung und Geoinformation das Vergabeverfahren für dieses Projekt durchgeführt und den Zuschlag erhielt die Bürogemeinschaft Lang/Lambrecht. Zwischenzeitlich liegen die Entwürfe dem Amt für Bauordnung, Vermessung und Geoinformation zur Abstimmung und Prüfung vor.
Weiteres Verfahren
Die Planungen für die aufgeführten Baumaßnahmen werden weiterverfolgt. Weitere Maßnahmen sind derzeit aufgrund fehlender Kapazitäten in den Fachämtern noch nicht in Planung.
Kosten/ Finanzierung
Bisher liegen Zuwendungsbescheide über das Städtebauförderungsprogramm Sozialer Zusammenhalt für die städtebauliche Gesamtmaßnahme Neumühlen-Dietrichsdorf in Höhe von 6.221.000,- € vor. Der aktuelle Finanzstatus ist der Anlage zu entnehmen.
Gerwin Stöcken
Stadtrat
Anlagen
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