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Interfraktioneller Antrag - 0849/2024-01
Grunddaten
- Betreff:
-
"Ökologische Flächenstrategie" der Landeshauptstadt Kiel
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Interfraktioneller Antrag
- Federführend:
- Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- Beteiligt:
- SPD-Ratsfraktion; SSW-Ratsfraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität
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Vorberatung
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Sep 3, 2024
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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Sep 5, 2024
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Sep 19, 2024
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Antrag
Die Ratsversammlung beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung einer ökologischen Flächenstrategie der Landeshauptstadt Kiel. Die Erarbeitung ist durch das Natur- und Umweltschutzforum (Drs. 0596/2024-01) zu begleiten. Die Öffentlichkeit ist in geeigneter Form zu beteiligen
Der Entwurf der ökologischen Flächenstrategie soll 2025 den Ausschüssen für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität (federführend), Wirtschaft und Digitalisierung und Bau sowie abschließend der Ratsversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Die ökologische Flächenstrategie orientiert sich an dem Leitbild der Minimierung von Flächeninanspruchnahme durch effizientere Flächennutzung und dem Ziel, eine weitere Neuversiegelung von Flächen auf dem Stadtgebiet zu vermeiden bzw. zusätzliche Versiegelung durch eine quantitativ und qualitativ zumindest gleichwertige Entsiegelung auf dem Stadtgebiet zu kompensieren. Eine ökologische Aufwertung stark versiegelter Wohngebiete ist anzustreben.
Die ökologische Flächenstrategie erkennt dabei sämtliche Ziele, die sich die Landeshauptstadt Kiel beim Wohnungsbau gesetzt hat, an. Für Zielkonflikte zwischen ökologischen und wohnungsbaupolitischen Anliegen soll ein Mechanismus zur Lösung entwickelt werden.
Es soll kein neues „Planwerk“ geschaffen werden, sondern aufgezeigt werden, welche bereits bestehenden Instrumentarien (beispielsweise Flächennutzungs- und Landschaftspläne) überarbeitet werden müssten, wo bestehende Konzepte ergänzt werden können (beispielsweise Konzept Stadtgrün) und / oder wo es zusätzliche Ressourcen für die Umsetzung der ökologischen Flächenstrategie bzw. der bereits bestehenden Instrumentarien braucht. Im Rahmen der Strategie ist, sofern die bereits bestehenden Instrumentarien dies nicht schon beinhalten, ein Instrumentarium zu erarbeiten, das der Umsetzung und Kontrolle der Maßnahmen dient.
Sachverhalt/Begründung
Eine funktionierende Natur und Umwelt ist eine unabdingbare Voraussetzung für ein lebenswertes Leben aller Kieler*innen. Schon jetzt sind die Folgen des Klimawandels spürbar. Extremwetterereignisse wie Starkregen, Hitze und Trockenheit werden in Zukunft weiter zunehmen. Unversiegelte, begrünte Flächen haben vielfältige, die Folgen des Klimawandels abmildernde Funktionen: Sie mildern in Hitze- und Dürreperioden den Temperaturanstieg, bieten Aufenthalts- und Naherholungsmöglichkeiten und fördern somit die Gesundheit der Kielerinnen und Kieler. Dafür ist wichtig, dass es möglichst wohnortnah im Stadtteil viele unversiegelte, begrünte Flächen gibt. Bei Starkregenereignissen können unversiegelte Flächen Überschwemmungen vorbeugen und leisten darüber hinaus einen wichtigen Beitrag zum Artenschutz, indem sie dem Erhalt der Biodiversität und damit der Anpassungsfähigkeit unserer Lebensräume dienen. In diesem Sinne sind sie auch ein bedeutender Wirtschaftsfaktor, beispielsweise für die Landwirtschaft. Zusammengefasst gewährleisten unversiegelte, begrünte Flächen die Lebensqualität in unserer Stadt.
Wir wollen, dass Kiel vor 2040 klimaneutral wird. Auch dafür braucht es unversiegelte Flächen. Sie tragen zum Abbau der im städtischen Bereich anfallenden Emissionen bei, indem sie Kohlenstoffdioxid binden und damit weiteren Klimaveränderungen reduzierend begegnen.
Zugleich entstehen Zielkonflikte durch wohnungsbaupolitische, verkehrspolitische oder wirtschaftliche Ziele der Stadt Kiel, die eine Versiegelung nötig machen können. Beispielsweise wird der Bau der Stadtbahn, die Entwicklung in Holtenau-Ost sowie des StrandOrts an einzelnen Orten nicht ohne neue Versiegelungen möglich sei. An diesen Zielen und Projekten wollen wir festhalten. Umso dringender müssen wir uns die Frage stellen, wie es gelingt, Flächen möglichst effizient zu nutzen und bei neuen Versiegelungen auch Entsiegelungen vorzunehmen. Im Sinne der bundesweit angestrebten Flächenkreislaufwirtschaft (vgl. Umweltbundesamt: Siedlungs- und Verkehrsfläche, 14.03.23; abgerufen am 07.02.24 von https://www.umweltbundesamt.de/daten/flaeche-boden-land-oekosysteme/flaeche/siedlungs-verkehrsflaeche#anhaltender-flachenverbrauch-fur-siedlungs-und-verkehrszwecke- ), d. h. des Ziels, die Inanspruchnahme neuer Flächen bis 2050 auf Null zu reduzieren, muss auch die Landeshauptstadt Kiel
- Instrumentarien schaffen, um die Inanspruchnahme und die Entsiegelung von Flächen quantitativ und qualitativ zu bilanzieren und
- die weiterhin notwendige Schaffung von Flächen für Wohnen, Gewerbe und ggf. punktuell auch Verkehr durch Innenentwicklung und / oder unter Kompensation neuer Versiegelung mittels einer quantitativ und qualitativ zumindest gleichwertigen Entsiegelung gewährleisten.
Als konkrete Maßnahmen könnten in der Strategie z. B. Berücksichtigung finden
- Prüfung der Einführung eines Flächenkatasters oder sinnvoller Alternativen, die Auskunft über die realen Flächenver- und entsiegelungen sowie- inanspruchnahmen geben, möglichst inklusive einer qualitativen Bewertung;
- Weiterentwicklung der qualitativen ökologischen Aufwertung bestehender Grünflächen, inklusive Förderung der natürlichen Biodiversität;
- Schutz und Ausbau von Grünflächen und Naturräumen im ganzen Stadtgebiet, auch zur Attraktivitätssteigerung von Quartieren (z. B. Nutzung von entsiegelten Flächen für Kleingärten, Bereitstellung geeigneter quartiersnaher Grünflächen für Urban Gardening, Arrondierung von Waldflächen und geeigneter Grünflächen im Grüngürtel usw.);
- Minimierung des Flächenverbrauchs für neue Wohn- und Gewerbeflächen durch die Entwicklung von Strategien für Bauen in die Höhe, Nachverdichtung, Revitalisierung, Umwidmung längerfristig brachliegender Flächen u. ä.;
- Definition von Kriterien für Nutzungsmöglichkeiten, die weitestgehend ohne Versiegelungen auskommen (z. B. quartiersnahe Solarthermieanlagen);
- Berücksichtigung von erforderlichen Klimaanpassungsmaßnamen (Stichwort „Schwammstadt“, z. B. Wasserhaushaltung und Versickerungsmöglichkeit bei Baumaßnahmen, Wieder-Vernässung geeigneter Flächen, Entsiegelung und naturnahe Gestaltung öffentlicher Flächen, Ausbau von Gründächern etc.);
- Identifikation besonders vulnerabler Bereiche (z. B. bei Starkregenereignissen oder Hitzewellen), um dort dem besonderen Schutzbedarf Rechnung tragen zu können.
