Infosystem Kommunalpolitik

 
 
ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0987/2024

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Antrag

1.    Der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e. V. (nachfolgend die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein) erhält von der Landeshauptstadt Kiel (LHK) für den Betrieb ihrer Kieler Beratungsstelle eine institutionelle Zuwendung in Höhe von insgesamt 122.118 EUR für die Haushaltsjahre 2025 bis 2028.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, die in den Folgejahren benötigten zusätzlichen Mittel in der Planung zum nächsten Haushalt zu berücksichtigen. Die Maßnahme steht unter dem Vorbehalt des Haushaltsbeschlusses.

Reduzieren

Sachverhalt/Begründung

Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein erhielt von 2012 bis 2018 eine jährliche

Projektförderung in Höhe von 10.000 EUR. Diese Zuwendung erfolgte zugunsten der Unterstützung zur Energierechtsberatung, der Bereitstellung und Förderung der Verbraucherrechtsberatung von Menschen mit Migrationshintergrund sowie zur Förderung der Vermittlung von Verbraucherwissen für die Kieler Bevölkerung (insbesondere Schüler*innen, Berufsanfänger*innen und Studierende sowie deren Eltern in Vortragsveranstaltungen und auf ,Messen).

Von 2019 bis 2020 erhielt die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein für den Betrieb ihrer Beratungsstelle in der Andreas-Gayk-Straße 15 eine institutionelle Zuwendung in Höhe der jährlichen Raumkosten von 17.640 EUR.

Ab 2021 bezog die Verbraucherzentrale neue Räumlichkeiten, da die bisherige Arbeitsplatz- und Wartesituation einerseits nicht immer einen ausreichenden Datenschutz gewährleistete und andererseits nicht mehr dem aktuellen Bedarf infolge veränderter Anforderungen in Größe und Anzahl der Beratungsräume entsprach. Aus diesen Gründen beantragte die Verbraucherzentrale für den Betrieb ihrer Beratungsstelle in Kiel eine jährliche institutionelle Förderung durch die LHK in Höhe von 29.400 EUR. Vor dem Hintergrund der kommunalen Haushaltslage empfahl die Verwaltung, der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein für die Kieler Beratungsstelle eine jährliche Zuwendung in Höhe von 20.000 EUR für die Jahre 2021 bis 2024 zu bewilligen (Drs. 0849/2020).

Für die Jahre 2025 bis 2028 beantragt die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein eine institutionelle Förderung in Höhe von 35.000 EUR jährlich. Bisher sind im Haushaltsentwurf 2025 ff. pro Jahr 20.000 EUR vorgesehen. Der beantragte Mehrbedarf gegenüber der aktuellen Zuwendungsperiode wird mit steigenden Personal- und Sachkosten sowie sinkenden Einnahmen aus Kostenbeiträgen für Beratungen und Broschürenverkäufen begründet. Insbesondere die Miet- bzw. Betriebskosten (sowie Stromkosten) der im Jahr 2021 bezogenen Räumlichkeiten leisten einen erheblichen Beitrag zum nicht durch Einnahmen gedeckten Fehlbedarf.

Da die aktuelle Haushaltslage der LHK jedoch Berücksichtigung finden muss, wird eine Begrenzung der Zuwendung in Höhe dieser Ausgaben auf 122.118 EUR empfohlen. Die Zuwendung für die Miet- bzw. Betriebskosten sowie Stromkosten verteilt sich wie folgt:

           2025: 29.628 EUR

           2026: 30.221 EUR

           2027: 30.826 EUR

           2028: 31.443 EUR

      Gesamt: 122.118 EUR

Damit kann die LHK weiterhin einen erheblichen Beitrag zum Fortbestand der unabhängigen Verbraucherzentrale als Beratungsangebot, durch Aktionstage bzw. Veranstaltungen und über vielfältige Kooperationen für Kieler Bürger*innen leisten.

Klimarelevanz: Der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V. berät in der Filiale Kiel u. a. zu den Themen Energie, Nachhaltigkeit, Wasser, Mobilität und gibt Informationen und Tipps zur Klimafolgenanpassung.

Dr. Ulf Kämpfer
Oberbürgermeister

Reduzieren

Finanzcheck

 

lfd. HH-Jahr

1. Folgejahr

2. Folgejahr

3. Folgejahr

langfr. p.a.

Erträge

-

-

-

-

-

Aufwendungen

20.000,00

29.628,00

30.221,00

30.826,00

31.443,00

Saldo

-20.000,00

-29.628,00

-30.221,00

-30.826,00

-31.443,00

 

 

 

 

 

 

investive Einzahlungen

             -  

          -  

           -  

          -  

               -  

investive Auszahlungen

             -  

          -  

           -  

          -  

               -  

investives Saldo

             -  

          -  

           -  

          -  

               -  

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

Sep 25, 2024 - Ausschuss für Wirtschaft und Digitalisierung - ungeändert beschlossen

Erweitern

Oct 17, 2024 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen