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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 1003/2024

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Beratungsfolge

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Antrag

  1. Der Übernahme von Kosten in Höhe von insgesamt 62.550,00 EUR für den Heinrich-Böll-Stiftung Schleswig-Holsteine. V. (nachfolgend die HBS SH) zur Beteiligung am Interreg Europe-Projekt UrbCitizenPower im Rahmen des städtischen „Förderprogramms zur Kofinanzierung von Interreg-Projekten für zivilgesellschaftliche Organisationen mit Sitz in Kiel“ (s. Drs. 1023/2021 und Drs. 0211/2022) für die Jahre 2024 bis 2028 wird zugestimmt. Die Kofinanzierungsanteile werden, entsprechend des Prüfergebnisses der Interreg-Verwaltung, als städtische Zuwendung gewährt.
  2. Zugestimmt wird einer Zuwendung für eine Projektlaufzeit von 4,25 Jahren (51 Monate).
  3. Zugestimmt wird einer vollständigen und ausschließlichen Prüfung des Projekts und der Mittelverwendung durch die Interreg-Administration.
  4. Mit der Zustimmung zu Nummer 1. bis 3. wird die Verwaltung legitimiert, von der „Richtlinie der LHK über die Gewährung von Zuwendungen an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen oder Personen (Zuwendungsrichtlinie)“ abzuweichen.
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Sachverhalt/Begründung

Der Sachverhalt wird wie folgt beschrieben:

A  Vorbemerkung

B  Kurzbeschreibung UrbCitizenPower

C  Mehrwert für Kiel.Sailing.City.

D  Förderrechtliche Bewertung

E  Interreg-Kontext

F  Aktueller Stand des städtischen Kofinanzierungsprogramms

A Vorbemerkung des Referates für Wirtschaft zu Aspekten, die bei einer Entscheidung für eine städtische Kofinanzierung ebenfalls zu berücksichtigen sind

  • Bei dem städtischen Förderprogramm handelt es sich um eine freiwillige Leistung der LHK.
  • Das städtische Förderprogramm sieht max. 35.000 EUR pro Jahr oder max. 105.000 EUR für max. drei Jahre pro Projekt vor – je nach Rolle der antragstellenden Institution, d.h. die Fördersumme kann ggf. bei Leadpartner*innen höher ausfallen. Für das Projekt UrbCitizenPower wird eine Förderung über vier Jahre (51 Monate) beantragt.
  • Die Übernahme von Kofinanzierungsanteilen ist als Anreiz zur Teilnahme an Interreg-Projekten und finanziellen Entlastung der zivilgesellschaftlichen Träger zu Lasten des städtischen Haushaltes gedacht.
  • Die HBS SH hat bislang Anträge für fünf Projekte gestellt: VekselWirk 2.0, Liveability, Cultural Pearls, Data for All, Creative Circular Cities. Für alle wurde die Kofinanzierung in Höhe von 90% des Eigenanteils bereits beschlossen. Die Gesamtfördersumme der LHK an die HBS SH für diese fünf Projekte beträgt damit aktuell rund 332.475 EUR (2022-2026). Der vorliegende Antrag auf Kofinanzierung für UrbCitizenPower ist der sechste Antrag der HBS SH auf eine Förderung durch die LHK.

B Kurzbeschreibung der HBS SH zum Interreg Europe-Projekt UrbCitizenPower

Das Projekt „UrbCitizenPower“ zielt darauf ab, die größte Ressource der lokalen Entwicklung zu nutzen: die kollektive Innovationskraft ihrer Bürger*innen. Wenn die Handlungsfähigkeit der Bürger*innen gestärkt wird (d.h., wenn sie die Macht und die Ressourcen haben, ihr Potenzial voll auszuschöpfen), können sie zu treibenden Kräften eines positiven Wandels werden.

In dem Projekt arbeiten sieben europäische Städte gemeinsam an Ihren Strategien, die Bürger*innen zu befähigen, bei der Gestaltung ihrer Stadt aktiv zu werden. Mit der Projektpartnerschaft sollen die strategischen Instrumente für eine integrierte Stadtentwicklung verbessert werden.

Städte stehen vor immer größeren Herausforderungen (z. B. in den Bereichen Umwelt, Soziales und Wirtschaft) und sie können nicht länger einem „Business-as-usual-Ansatz“ folgen, wenn sie negative Entwicklungen bewältigen und negative Entwicklungen abwenden wollen.

Die Strategien der beteiligten Städte beziehen sich auf unterschiedliche hierfür relevante Themen (z. B. Grünflächen, Kreativität, Kultur, Entwicklung des öffentlichen Raums).

Gemeinsamer Fokus in den angesprochenen Politikfeldern ist als sektorübergreifendes Element, die Bürger*innen in die Stadtentwicklung mit einzubeziehen und sie in ihrer Handlungskompetenz zu stärken, indem sie sie zu Miteigentümer*innen und Mitgestalter*innen ihrer eigenen Städte werden. Die Strategien zielen auf einen höheren gesellschaftlichen Zusammenhalt, innovative Projekte und von den Bürger*innen mitgestaltete Ansätze zu wichtigen Themen sowie eine höhere Akzeptanz der Politik ab.

Die Partnerschaft repräsentiert dynamische und innovative Städte, die Vorreiter bei partizipativen und anderen agenturorientierten Prozessen sind: Braga (Portugal), Groningen (Niederlande), Kiel, Guldborgsund (Dänemark), Pori (Finnland) und Košice (Slowakei). Ergänzt werden sie durch die Region Zentralmakedonien (Griechenland) mit ihrer pulsierenden Hauptstadt Thessaloniki und der beratenden Leadpartnerin Heinrich-Böll-Stiftung Schleswig-Holstein mit ihrer hohen Expertise in bürgerschaftlichem Engagement und sozialer Innovation.

Neben klassischen interregionalen Veranstaltungen zum politischen Lernen sieht das UrbCitizenPower-Projekt die Organisation von zwei thematischen Arbeitsgruppen zu zentralen Unterthemen: Urban Living Labs und Erfahrungsspaziergängen mit lokalen Akteur*innen vor.

Als Leadpartnerin übernimmt die HBS SH die Aufgabe der Koordination des Projektes, die Öffentlichkeitsarbeit, die Begleitung der Partner*innen bei der Durchführung der Veranstaltungen und die inhaltliche Begleitung der thematischen Arbeitsgruppen zu New European Bauhaus und der Rolle von Kreativität für die Bürger*innenbeteiligung.

Projektpartner*innen sind:

LP #1: Heinrich-Böll-Stiftung Schleswig-Holstein

PP #2: Prizztech (Pori-Finnland)

PP #3: Creative Industry Košice n.o. (Slowakei)

PP #4: Regional Development Fund of Central Macedonia (Thessaloniki, Griechenland)

PP #5: Groningen Municipality (Niederlande)

PP #6: Municipality of Braga (Portugal)

PP #7: Guldborgsund Municipality (Dänemark)

PP #8: Landeshauptstadt Kiel

C Mehrwert für Kiel.Sailing.City. gem. Stellungnahme des Referates Kreative Stadt, Dezernat für Bildung, Jugend, Kultur und Kreative Stadt

Warum und in welcher Rolle/mit welchen Aufgaben agiert das Referat Kreative Stadt in UrbCitizenPower als Projektpartner?

Das Referat Kreative Stadt hat den Auftrag, die Empfehlungen aus der Studie „Kiel - eine aufstrebende Stadt“ von Charles Landry und Robyn Bennett zur Umsetzung zu bringen (Drs. 0893/2022 und 0444/2023). Eine der 20 Empfehlungen befasst sich mit dem „Ethos des Gestaltens“ und empfiehlt der Stadt, die öffentliche Verwaltung in Kiel kreativer zu gestalten. Dabei spielt insbesondere auch die kooperative Grundhaltung eine Rolle, mit der die Stadtgesellschaft frühzeitig in Entscheidungen eingebunden werden soll.

Kiel wurde im Jahr 2021 mit dem ersten Platz des "Bundespreises kooperative Stadt" in der Sparte Großstadt ausgezeichnet. Mehr als 80 Kommunen unterschiedlicher Größe hatten sich beworben. Diese Auszeichnung ist nicht nur eine Ehre, sondern auch eine Verpflichtung, auf diesem Weg der Kooperation mit der Stadtgesellschaft weiter voran zu gehen. Dieses breit aufgestellte Interreg-Projekt ermöglicht uns hierbei, den Blick über den Kieler Tellerrand hinaus zu richten und mit den anderen am Projekt beteiligten europäischen Städten in den Austausch zu treten. Daraus können wir wiederum wichtige Rückschlüsse auf die Kieler Situation ziehen und uns als kooperative Stadt weiterentwickeln.

Wie ist die Rolle der beantragenden Organisation HBS SH im Projekt und in der Zusammenarbeit mit der LHK zu bewerten?

Aufgrund der Erfahrung mit weiteren Interreg-Projekten ist die Zusammenarbeit mit der Böll-Stiftung SH bereits sehr gut erprobt. Die Stiftung wird als Lead-Partnerin des Projekts für Schleswig-Holstein eine wichtige Mittlerfunktion einnehmen und uns wichtige Impulse für die kreative und partizipative Stadtentwicklung mit auf den Weg geben.

Welchen Nutzen hat die Kieler Stadtverwaltung durch UrbCitizenPower?

Die beiden Hauptziele des politischen Instruments sind die Mobilisierung der Unterstützung der Bürger*innen sowie innovativer Ideen aus der Wirtschaft für die soziale und ökologische Transformation, um Kiel zu einem attraktiven Wohn- und Arbeitsort zu machen sowie qualifizierte Arbeitnehmer*innen in der Stadt zu halten. Kennzeichnend dafür ist der Fokus auf der Kraft von Kunst und Kultur in Verbindung mit dem Aufbau von Kapazitäten, dem Ausbau von Einrichtungen und der Unterstützung durch die Stadtverwaltung. Dieses Schlüsselthema berührt die meisten städtischen Politikbereiche, insbesondere Soziale Dienste, Stadtentwicklung, Kultur, Wirtschaft und Umwelt.

Die Prioritäten liegen auf der Stärkung des Kultursektors und dezentraler Initiativen, um die Bürger*innen in ihren Stadtvierteln anzusprechen und das Verhalten der Stadtverwaltung in Richtung einer lösungs- und förderungsorientierten Vorgehensweise zu lenken. Das beinhaltet die Unterstützung der Bürger*innen als Akteur*innen des Wandels, die Schaffung von Möglichkeiten der Zusammenarbeit und innovative Aktivitäten aus der Gesellschaft und von Studentengruppen.

Konkrete Maßnahmen umfassen ein Programm zum Aufbau von Kapazitäten für Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung im Bereich Public Interest Design, die Förderung und Unterstützung der vier Kreativzentren an verschiedenen Orten in der Stadt, verschiedene Förderprogramme für Bürger*innenprojekte und kreative Initiativen, die Verbesserung der Sichtbarkeit von sechs Kulturarealen in verschiedenen Stadtteilen, die Ausrichtung von Ideenwettbewerben für Studierenden und Schüler*innen, Einrichtungen für innovative Start-ups und die Implementierung verschiedener stadtweiter Projekte.

Das Projekt des Interreg-Projekts hält in seinem Budget gut 140.000 Euro für die LH Kiel bereit, um für drei Jahre eine halbe Stelle im Referat Kreative Stadt anzusiedeln. Damit ist gewährleistet, dass die notwendigen Ressourcen für die Umsetzung des Projekts in Kiel geschaffen werden können. Zudem trägt das Projekt mit den darin vorgesehenen Austauschformaten dazu bei, dass sich die Stadtverwaltung inhaltlich weiter in Richtung einer grundsätzlich kooperativ gestalteten Stadtentwicklung bewegen kann.

Welchen Mehrwert hat das Projekt für die Landeshauptstadt?

Kiel ist eine Stadt, die Wert auf Mitwirkung legt. Daher hat die Ratsversammlung bereits im Januar 2018 eine Leitlinie für Beteiligung beschlossen, die für die Stadtverwaltung eine wichtige Grundlage bietet, Projekte partizipativ zu gestalten.

Die Landeshauptstadt wird durch dieses Interreg-Projekt noch stärker als bisher auf kreative Methoden der stadtgesellschaftlichen Mitwirkung zurückgreifen können. Bürger*innen, die sich aktiv in die Stadtentwicklung einbringen möchten, bekommen dafür eine weitere Plattform. Insgesamt wird damit also die kommunale Demokratie in Kiel gefördert und verstärkt.

Was soll im Laufe des Projekts passieren?

Kiel beabsichtigt, die Strategie „Kreative Stadt“ in mehreren Schritten zu überarbeiten und möchte sich von allen Projektpartner*innen inspirieren lassen, wie sie ähnliche Aktivitäten umgesetzt haben. Indikatoren und Zeitpläne für Verbesserungen werden zu Projektbeginn für alle geplanten Aktivitäten ausgearbeitet. Die Indikatoren werden jedes halbe Jahr aktualisiert und überprüft. Um herauszufinden, ob die Strategie mit anderen aktuellen Strategien der Stadt übereinstimmt, werden relevante Akteur*innen der Stadtverwaltung befragt, um so die gemeinsamen Berührungspunkte zu ermitteln und die Entwicklung der Synergien zu dokumentieren. Eine abteilungsübergreifende Gruppe von Vertreter*innen der städtischen Abteilungen wird eingerichtet und trifft sich monatlich.

Ein Fortbildungsprogramm zum Aufbau von Kapazitäten für Public Interest Design mit konkreten Beispielen von Designprozessen für die Entwicklung öffentlicher Dienstleistungen soll evaluiert werden.

Regelmäßige Treffen von Interessenvertreter*innen der Zivilgesellschaft werden organisiert, um Ideen für die weitere Entwicklung der Strategie zu sammeln, sich auszutauschen und Feedback zu erhalten.

Eine Lenkungsgruppe mit Vertreter*innen von Universitäten, der lokalen Wirtschaft, Kreativzentren und der Ratsversammlung wird vierteljährliche Sitzungen abhalten, um die Entwicklung der Strategie zu beraten. Es werden Workshops mit Interessenvertreter*innen der Stadtgesellschaft organisiert, um Vorschläge für Aktivitäten zu entwickeln, die auf den Ergebnissen und Empfehlungen des Creative City Index basieren. Der Bericht über die Entwicklung der Strategie wird der Ratsversammlung vorgelegt und anschließend für die Öffentlichkeit veröffentlicht.

D Förderrechtliche Bewertung der EU-Regiestelle, Referat für Wirtschaft

UrbCitizenPower und die internationalen Ziele der LHK

Das Projekt leistet durch die Kooperation mit verschiedenen europäischen Institutionen einen Beitrag zu den internationalen Zielen der Landeshauptstadt Kiel (LHK). Hervorzuheben ist, dass die Kieler Stadtverwaltung mit dem Referat Kreative Stadt als Projektpartnerin beteiligt ist.

Fördermodalitäten im Interreg Europe-Programm und städtische Zuwendungen

Zur Finanzierung eines Interreg-Projektes müssen die Partner*innen einen Eigenanteil aufbringen. Dieser beträgt im Interreg Europe-Programm in der Regel 20%. Die Mittel sind im Rahmen der Beantragung darzustellen. Neben Eigenmitteln können jedoch auch Drittmittel (z.B. von nationalen Stellen, Behörden oder nationalen Förderprogrammen und Zuschüssen) als Kofinanzierung eingebracht werden.

Das Programm Interreg arbeitet in dieser Förderperiode u. a. mit vereinfachten Kostenoptionen wie Pauschalfinanzierungen. Die Partner*innen müssen keine Belege für die Ausgaben vorlegen und nicht nachweisen, dass die Ausgaben tatsächlich angefallen sind bzw. ob/dass die Pauschalbeträge oder Pauschalsätze der Realität entsprechen. Dadurch sollen eine vereinfachte Antragsstellung, eine einfachere Dokumentation sowie schnellere Zahlungen ermöglicht werden („Bürokratieabbau“).

Demgegenüber sieht die städtische Zuwendungsrichtlinie (ZRL), dem Prinzip von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit folgend, eine Förderfähigkeit von Aufwendungen auf der Grundlage tatsächlicher Kosten vor. Das heißt, um förderfähig zu sein, müssen die Kosten im Zusammenhang mit den angegebenen Projektaktivitäten stehen, für die Durchführung dieser Aktivitäten und zum Erreichen der Projektziele notwendig und im genehmigten Budget enthalten sein. Insgesamt sollen die tatsächlichen Kosten identifizierbar, überprüfbar und plausibel sein und in Übereinstimmung mit den einschlägigen Grundsätzen der Kostenrechnung stehen.

Prüfungen durch die LHK

Durch die Prüfung der Interreg-Administration und die bereits erfolgte Genehmigung des Interreg-Ausschusses kann die Stimmigkeit und Nachvollziehbarkeit des Projektantrages sowie der grenzüberschreitende Mehrwert vorausgesetzt werden. Vor diesem Hintergrund und damit abweichend vom ansonsten üblichen Procedere schlägt die Verwaltung vor, von eigenen Prüfungen abzusehen.

Angesichts der unterschiedlichen Herangehensweisen bei der Förderpraxis schlägt die Verwaltung ebenfalls vor, von der beschlossenen „Richtlinie der Landeshauptstadt Kiel über die Gewährung von Zuwendungen an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen oder Personen (Zuwendungsrichtlinie-ZRL; Drs. 0534/2021) abzuweichen und den skizzierten insofern „vereinfachten Regularien“ des Programms Interreg zu folgen. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Zwecksetzung vollumfänglich erfüllt wird.

Beantragte Kofinanzierung der HBS SH zu UrbCitizenPower

Der ursprüngliche Antrag sieht einen Zuschuss der LHK in Höhe von 67.500,00 EUR vor. Inkludiert sind hier Vorbereitungskosten, die im Interreg Europe-Programm auf das Budget des Leadpartners angerechnet und somit auch gefördert werden.

Das städtische Förderprogramm lässt eine Berücksichtigung der Preparation Costs in Höhe von 17.500, 00 EUR aber nicht zu, weshalb sich der städtische Kofinanzierungsanteil um 3.150,00 EUR reduziert und sich somit die Eigenmittel der HBS SH um diesen Betrag erhöhen.

Bei der LH Kiel beantragte Förderung: 62.550,00 EUR.

Laufzeit UrbCitizenPower: 01.04.2024 bis 30.06.2028.

Gesamtbudget: rund 1.9 Mio. EUR / Interreg-Zuschuss: rund 1,5 Mio. EUR

Der Fehlbetrag der HBS SH für Personal- und Sachkosten ergibt sich auf Basis der Angaben

der antragsstellenden Institution wie folgt:

in EUR

2024

2025

2026

2027

2028

Gesamt

Gesamtbudget lt. Antrag

96.044,12

81.602,94

81.102,94

80.602,94

25.647,06

365.000,00

gewährter Interreg-Zuschuss

76.835,29

65.282,35

64.882,35

64.482,35

20.517,65

292.000,00

Fehlbetrag der HBS SH lt. Antrag

19.208,82

16.320,59

16.220,59

16.120,59

5.129,41

73.000,00

bei der LHK beantragte KoFi

14.137,94

14.688,53

14.598,53

14.508,53

4.616,47

62.550,00

Eigenmittel HBS SH

5.070,88

1.632,06

1.622,06

1.612,06

512,94

10.450,00

E Interreg-Kontext

Interreg, die „Europäische territoriale Zusammenarbeit“, ist Teil der Struktur- und Investitionspolitik der Europäischen Union. Seit mehr als 30 Jahren werden damit grenzüberschreitende Kooperationen zwischen Regionen und Städten unterstützt, die das tägliche Leben beeinflussen, zum Beispiel zu Energie und Klimawandel, Umwelt- und Ressourcenschutz, beim Arbeitsmarkt und sozialen Themen sowie im Verkehr.

Interreg ist in drei Förderbereiche unterteilt, die unterschiedliche Zielsetzungen haben: Mit Interreg A, B, und C wird grenzübergreifende, transnationale und interregionale Zusammenarbeit gefördert. Dabei geht es um die Förderung von Projekten in benachbarten Regionen und bestimmten transnationalen Programmräumen sowie um Kooperationen mit einer europaweiten Ausrichtung.

Interreg Europe (Interreg C)

Förderfähige Länder

Öffentliche Einrichtungen und private Non-Profit-Organisationen aus allen Regionen in 36 europäischen Ländern können von den Fördermöglichkeiten oder politischen Lernangeboten unseres Programms profitieren. Es handelt sich um 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Albanien, Bosnien und Herzegowina, Moldawien, Montenegro, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, die Schweiz und die Ukraine. Organisationen aus anderen Ländern können sich auf eigene Kosten beteiligen.

Budget des Programms

Die interregionale Zusammenarbeit erhielt 394 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Fast 90 % sind für Projekte der interregionalen Zusammenarbeit vorgesehen. Der Rest wird für die Finanzierung der politischen Lerndienste der Plattform und der technischen Hilfe für die Umsetzung des Programms verwendet.

→ Interreg Europe finanziert zwei Arten von Aktivitäten:

  • Kooperationsprojekte: Partnerschaften, die aus öffentlichen Organisationen der unterschiedlichen europäischen Länder bestehen, arbeiten drei bis fünf Jahre zusammen, um ihre Erfahrungen zu einem bestimmten Politikfeld auszutauschen.
  • "Policy-Learning" Plattform: ein Raum für kontinuierliches Lernen, der es Akteuren auf regionaler Ebene ermöglicht, auf relevante Erfahrungen und Praktiken zurückzugreifen, wann immer sie diese zur Verbesserung eigener politischer Maßnahmen benötigen.

Thematischer Geltungsbereich

Ziel des Programms ist es, die Regionalpolitik durch Kapazitätsaufbau zu verbessern. Alle fünf thematischen Schwerpunkte der EU stehen für die Kooperationsprojekte offen:

EIN INTELLIGENTERES EUROPA durch Innovation, Digitalisierung, wirtschaftlichen Wandel sowie die Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen

EIN GRÜNERES, CO-FREIES EUROPA durch Investitionen in die Energiewende, die Anpassung an den Klimawandel, Kreislaufwirtschaft, den Erhalt der Biodiversität und grüne Infrastruktur sowie den Schutz der Umwelt

EIN STÄRKER VERNETZTES EUROPA durch Investitionen in strategische Verkehrs- und Digitalnetzen

EIN SOZIALERES EUROPA durch Unterstützung hochwertiger Arbeitsplätze, Bildung, Qualifizierung, soziale Inklusion, den gleichberechtigten Zugang zu medizinischer Versorgung und einen nachhaltigen Tourismus

EIN BÜRGERNÄHERES EUROPA durch Förderung einer nachhaltigen integrierten Stadt- und Regionalentwicklung, lokal geführter Entwicklungsstrategien und des Naturerbes

Das sechste Thema eröffnet Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit nicht-thematischen Fragen, um die Governance (Politikgestattung) zu verbessern.

Kofinanzierungssätze für Projektpartner*innen über das Programm Interreg Europe

Die Europäische Union und die 36 Partnerstaaten des Programms stellen bis zu 80 % der für die Zusammenarbeit benötigten Mittel zur Verfügung. Private gemeinnützige Organisationen können 70 % ihrer Kosten erstattet bekommen. Partner aus Norwegen erhalten 50% der Mittel. Die Schweiz verwaltet die Finanzierung ihrer Partner direkt. Partner aus anderen als den 36 Ländern müssen ihre eigenen Mittel verwenden.

Projektlaufzeit

Die Projektpartner arbeiten vier Jahre lang in Projekten zusammen mit:

drei Jahre Erfahrungsaustausch = CORE-Phase und

ein letztes Jahr dient der Erfolgskontrolle = FOLLOW-UP-Phase.

Im zweiten Call (Aufruf) in 2023 wurden 78 Projekte genehmigt, darunter UrbCitizenPower mit dem Schwerpunkt Citizens (Bürger*innen).

Quelle: https://www.interregeurope.eu/facts-and-figures#anchor-available-budget

F Aktueller Stand dieses städtischen Kofinanzierung-Programms

In 2022 (Jahr 1 des Programms) und 2023 wurden von der HBS SH insgesamt fünf Anträge auf Förderung gestellt, die auch beschlossen wurden: für das deutsch-dänische Interreg 5A-Projekt VekselWirk 2.0, für drei Interreg 6B-Ostseeraumprojekte (Liveability, Cultural Pearls, Creative Circular Cities) sowie für ein Interreg 6B-Nordseeraumprojekt (Data for All). Für den Zero Waste Kiel e.V. wurde ebenfalls eine Förderung für Creative Circular Cities beschlossen.

Mit diesem Antrag folgt nun der sechste der HBS SH.

Es liegt zudem ein weiterer Antrag einer zivilgesellschaftlichen Institution vor.

Eine Evaluierung dieses städtischen Programms soll ggf. mit dem Blick auf notwendige Aktualisierungen bzw. Anpassungen erfolgen; über die Ergebnisse informiert die Verwaltung voraussichtlich Ende 2024/Anfang 2025.

Klimarelevanz: Die Klimaziele der EU sowie die Themen Nachhaltigkeit und Umweltschutz haben einen hohen Stellenwert in allen Interreg-Programmen und spiegeln sich entsprechend in den unterschiedlichen Schwerpunkten bzw. Prioritäten wider.

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

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Anlagen

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Beschlüsse

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Sep 24, 2024 - Kulturausschuss - ungeändert beschlossen

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Sep 25, 2024 - Ausschuss für Wirtschaft und Digitalisierung - vertagt

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Oct 17, 2024 - Ratsversammlung - vertagt

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Nov 6, 2024 - Ausschuss für Wirtschaft und Digitalisierung - abgelehnt

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Dec 4, 2024 - Hauptausschuss - zurückgezogen