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Antrag der Verwaltung - 1005/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Soforthilfen Flutkatastrophe Ostsee; hier: Außerplanmäßige Auszahlung zur Weiterleitung der Landesfördermittel an die Sporthafen Kiel GmbH
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksache freigegeben:
- 10.09.2024
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Amt für Sportförderung
- Vorlagenchecks:
- Drucksache hat Auswirkungen auf den Haushalt und den Stellenplan
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Inneres und Gleichstellung
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Vorberatung
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Sep 10, 2024
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Erledigt
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Ausschuss für Schule und Sport
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Vorberatung
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Sep 12, 2024
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Sep 19, 2024
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Antrag
Der außerplanmäßigen Auszahlung im Teilplan 421 - Sportförderung bei der Investitionsnummer 4210010005 „Weiterleitung Landesfördermittel Sporthafen Kiel GmbH“ wird gemäß § 82 GO in Höhe von bis zu 1.770.284,29 € zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch Mehreinzahlungen in gleicher Höhe bei der Investitionsnummer 4210010005 durch Zuweisungen des Landes Schleswig-Holstein.
Die Auszahlung steht unter dem Vorbehalt der tatsächlichen Einzahlung der Fördermittel bei der Landeshauptstadt Kiel.
Sachverhalt/Begründung
Die Ostsee wurde am Abend des 20. Oktober 2023 von einer Sturmflut in Kombination mit Wind in Orkanstärke getroffen, infolgedessen die Infrastruktur mehrerer Sportboothäfen im Kieler Stadtgebiet stark beschädigt wurde. Die Sportboothäfen sind Pachtgegenstand der Sporthafen Kiel GmbH.
Rückwirkend zum 19.10.2023 ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Wiederaufbau nach der Flutkatastrophe vom 19. bis 21. Oktober 2023 an der Ostseeküste (Soforthilfen Flutkatastrophe Ostsee) in Kraft getreten.
Förderanträge für den Wiederaufbau von Sportboothäfen (Nr. 2 b) sind dabei mit einer maximalen Förderquote von 75 % bis zum 30.10.2024 bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) zu stellen.
Das Amt für Sportförderung hat bereits sechs Anträge bei der IB.SH mit einem maximalen Fördervolumen in Höhe von 1.341.712,86 € eingereicht, ein weiterer Förderantrag mit einem vermutlichen Fördervolumen in Höhe von 428.571,43 € befindet sich derzeit in der Erstellung. Zuwendungsempfängerin ist die Landeshauptstadt Kiel, die auf der Basis eines Fördermittelweiterleitungsbescheides die Fördermittel zu 100 % an Sporthafen Kiel GmbH weiterleiten wird.
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Hafen |
Antrag eingereicht am |
Schadenssumme (netto) |
beantragte Fördersumme |
bewilligte Fördermittel |
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Sporthafen Seeburg |
02.05.2024 |
53.712,03 € |
40.284,02 € |
40.284,02 € |
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Olympiahafen Schilksee |
19.06.2024 |
1.473.451,80 € |
1.105.088,85 € |
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Sporthafen Wik |
10.07.2024 |
71.011,57 € |
53.258,68 € |
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Sporthafen Stickenhörn |
01.08.2024 |
74.306,39 € |
55.729,79 € |
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Sporthafen Dietrichsdorf |
01.08.2024 |
50.409,14 € |
37.806,86 € |
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Sporthafen Düsternbrook |
15.08.2024 |
66.059,55 € |
49.544,66 € |
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Sporthafen Wellingdorf |
befindet sich derzeit noch in der Erstellung |
571.428,57 € (geschätzt) |
428.571,43 € (geschätzt) |
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Die Maßnahmen sind fast vollständig abgeschlossen. Die Sporthafen Kiel GmbH ist bislang in Vorleistung gegangen.
Klimacheck
Da kein Verbrauch von Strom, Wärme und/oder Kraftstoffen besteht, sondern die Stadt nur die Fördermittel eingeworben hat, gilt die Beschlussvorlage als nicht klimarelevant.
Check für Kinder- und Jugendbeteiligung
Kinder und Jugendliche sind an allen sie betreffenden Entscheidungs- und Planungsprozessen nach Artikel 3 Abs.1 UN Kinderrechtskonvention sowie §47f Gemeindeordnung S-H zu beteiligen. Bei dem dargestellten Vorhaben sind Interessen von Kindern und Jugendlichen betroffen. Eine Beteiligung von Kindern/Jugendlichen oder einer Interessenvertretung hat nicht stattgefunden. Die Belange und Interessen der Kinder/Jugendlichen wurden nicht vorrangig berücksichtigt, weil die Sporthäfen in Kiel lediglich wiederhergestellt und nicht umgestaltet wurden.
Die im lfd. Haushaltsjahr benötigten Mittel können im Rahmen einer außerplanmäßigen Auszahlung (s. Antragstext) zur Verfügung gestellt bzw. weitergeleitet werden.
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lfd. HH-Jahr |
1. Folgejahr |
2. Folgejahr |
3. Folgejahr |
langfr. p.a. |
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Erträge |
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Aufwendungen |
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Saldo |
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investive Einzahlungen |
1.771.000,00 |
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investive Auszahlungen |
1.771.000,00 |
0,00 |
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investives Saldo |
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Gerwin Stöcken
Stadtrat
