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Geschäftliche Mitteilung - 1026/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Uferstraße zwischen Schleusenstraße und Mecklenburger Straße
Planung einer Querungshilfe
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Tiefbauamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität
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Kenntnisnahme
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Oct 1, 2024
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Sachverhalt/Begründung
Sachverhalt
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität der LH Kiel hat in der Sitzung vom 07.05.2024 (TOP 5.2) beschlossen die Möglichkeit einer barrierefreien Querungshilfe in der Uferstraße im Bereich der Schleusenaussichtsplattform durch die Verwaltung prüfen zu lassen.
Die Planung von Fußgängerquerungen ist in den „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen 2006“ (RASt 06) im Kap. 6.1.8 beschrieben. Grundsätzlich sind nach der RASt 06 folgende bauliche Gestaltungen für eine Straßenquerung bei Fahrbahnbreite bis 8,50 m möglich:
• Mittelinsel / Querungsinsel
• Baulich ohne Vorrang (Plateauaufpflasterung o. Teilaufpflasterung)
• Fußgängerüberweg mit baulichen Maßnahmen
• Lichtsignalanlage
• Unter- oder Überführung
Ferner dürfen Fußgängerquerungen nur dort angelegt werden, wo auf beiden Fahrbahnseiten ein Geh- oder ein weiterführender Fußweg vorhanden ist. Diese Festlegung schränkt deutlich die Lage für eine möglich Querungshilfe in der Uferstraße ein. Darüber hinaus setzt die Anordnung einer Fußgängerquerung zusätzlich voraus, dass der querende Fußgängerverkehr im Bereich der vorgesehenen Überquerungsstelle hinreichend gebündelt auftritt. Die Wahl der passenden Gestaltung der Querung richtet sich nach der Verkehrsbelastung der Straße durch den Kfz-Verkehr pro Stunde und dem Querungsverkehr von Fußgängern pro Stunde. Die Mindestanforderung der Verkehrsstärke beträgt hier 50 Fußgänger/h und 200 Kfz/h sowie einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, um eine Querungsstelle vorzusehen. Die Verkehrszählung im Knotenbereich Schleusen-straße/ Uferstraße, die am 17.05.2022 durchgeführt wurde, ergab eine maximale stündliche Kfz-Belastung von ca. 60 Kfz/h.
Mit diesen Rahmenbedingungen ist nur eine bauliche Absenkung der geplanten Bordführung als Querungsstelle möglich, um den Eingang zur Aussichtsplattform der Schleusenanlage und der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (weiterführende Fußweg) barrierefrei an den neuen Gehweg anzubinden. Dieser Bedarf wurde bereits in der Planungsphase erkannt und wird bei der Baumaßnahme umgesetzt. Allerdings liegt der Eingang zum Gelände der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung erst im dritten Bauabschnitt der Straßenbaumaßnahme (östlicher Bereich der Uferstraße), so dass die Realisierung der Maßnahme in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Ressourcen noch einige Zeit auf sich wird warten lassen.
Der Ortsbeirat Wik erhält eine Kopie dieser Geschäftlichen Mitteilung.
Alke Elisabeth Voß
Stadträtin
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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300,6 kB
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