Infosystem Kommunalpolitik
Geschäftliche Mitteilung - 1029/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Schulwegsicherung, Pilotprojekt Schulstraßen in der Landeshauptstadt Kiel
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Tiefbauamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität
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Kenntnisnahme
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Oct 1, 2024
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Inneres und Gleichstellung
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Kenntnisnahme
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Oct 8, 2024
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Erledigt
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Ausschuss für Schule und Sport
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Kenntnisnahme
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Oct 10, 2024
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Sachverhalt/Begründung
Sachverhalt
Die Verwaltung unterstützt die Kieler Schulen seit vielen Jahren bei der Erstellung von Schulwegplänen und setzt bauliche Maßnahmen (z.B. Querungsinseln, Fußgängerüberwege, Fußgängnerampeln) zur Erhöhung der Verkehrssicherheit um. In den letzten Jahren wurden ergänzend sogenannte Elternhaltestellen sowie Laufbushaltestellen eingeführt und umgesetzt, um den Hol- und Bringverkehr vor den Schulen zu entzerren und zu reduzieren (Mehr Informationen: www.Kiel.de/schulweg). Dennoch gibt es weiterhin an vielen Schulen zu Schulbeginn ein regelrechtes Verkehrschaos, da viele Eltern die Angebote der Schulen nicht nutzen und direkt vor den Schulen durch das Halten oder Parken auf Gehwegen sowie durch Rangier- bzw. Wendevorgänge die Verkehrssicherheit der Schulkinder gefährden. Daher soll die Einführung von sogenannten Schulstraßen unter Beteiligung der Ortsbeiräte, der Schulen sowie der Einbeziehung der Menschen, die in den Straßen wohnen und arbeiten, erprobt werden.
Schulstraße ist kein feststehender Begriff.
Als Schulstraße kann ein Straßenabschnitt bezeichnet werden, der vorübergehend oder dauerhaft für den Kfz-Verkehr gesperrt ist, um Gefahren durch Hol- und Bringverkehre vor Schulen zu reduzieren.
Kommunen in Deutschland (u. a. Berlin, Heidelberg, Köln, Bonn und Ulm) setzen sogenannte „Schulstraßen“ bereits um. Dabei handelt es sich um temporäre Fahrverbote unmittelbar zu den Hol- und Bringzeiten der Schulen. Ziel ist es die Sicherheit von Schulkindern zu erhöhen (https://www.mobilikon.de/massnahme/schulstrasse). Auf Grundlage von rechtlichen Expertisen hat beispielsweise das Land Nordrhein-Westfalen 2023 dargelegt, wie „Schulstraßen - Temporäre Sperrungen von Straßen für den Kfz-Verkehr im Nahbereich von Schulen “ eingerichtet werden können. Das Land Schleswig-Holstein verzichtet auf einen eigenen Erlass und verweist auf die bestehende Straßenverkehrsordnung und das Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) (Drucksache 20/2060 Schleswig-Holsteinischer Landtag 29.04.2024).
Vorgehensweise
Am Beispiel der Schulwegsicherung der Schule am Heidenberger Teich (Skagenweg) soll geprüft werden, wie „Schulstraßen“ in Kiel umgesetzt werden können. Trotz Elternhaltestelle im Aalborgring werden weiterhin Kinder morgens in die Sackgasse Skagenweg gebracht. Dies hat zur Folge, dass Gehwege beparkt und Parkplatzeinfahrten von Anwohnenden blockiert werden. Auch kann es zu Schwierigkeiten in der Erreichbarkeit durch Rettungsfahrzeuge kommen.
Auf der Grundlage der momentan geltenden Gesetze und Verordnungen bereiten Tiefbauamt und Straßenverkehrsbehörde ein gemeinsames Vorgehen vor. In den nächsten Monaten soll dieses am Beispiel Skagenweg konkretisiert werden. Ziel ist es, im Laufe des Schuljahres 2024/2025 eine erste „Schulstraße“ als Verkehrsversuch (Erprobungsklausel nach § 45 Absatz 1 Satz 2 Nr. 6 StVO) einzuführen und im Falle einer positiven Bewertung zu verstetigen.
Folgende Schritte sind bis zur Umsetzung des Verkehrsversuchs erforderlich:
- Darstellung der Bestandssituation
o Identifikation von Handlungsbedarfen
o Darstellung von Handlungsmöglichkeiten
o Prüfung und Abwägung der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme(n)
- Prüfung Verkehrsbelastung und verkehrlichen Auswirkungen
- Einrichtung Elternhaltestellen mit Aktualisierung Schulwegplan
- Vorbereitung in der Schule zur Mitwirkung und Unterstützung der Maßnahme (Beschluss Schulkonferenz, Schulelternbeirat)
- Information und Beteiligung der Anliegenden (Ausfahren während der Sperrpausen soll ermöglicht werden)
- Beteiligung des Ortsbeirats zur Unterstützung des Verkehrsversuchs „Schulstraße“
Im Falle der Einrichtung einer „Schulstraße“ ist die Mitwirkung der Schule besonders wichtig, da eine Umsetzung nur unter Mitwirkung der Lehrer*innen, Eltern und Schüler*innen erfolgreich durchgeführt werden kann. Es ist daher unbedingt erforderlich, dass durch einen Beschluss in der Schulkonferenz diese Mitwirkung sichergestellt wird.
Der Verkehrsversuch wird anhand von Beobachtungen evaluiert und anhand der gewonnenen Erkenntnisse und Rahmenbedingungen für die Einrichtung von „Schulstraßen“ an Kieler Schulen abgeleitet. Die Verwaltung wird berichten.
Eine Kopie dieser Geschäftlichen Mitteilung erhält der OBR Mettenhof zur Kenntnis.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Alke Elisabeth Voß
Stadträtin