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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 1031/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt/Begründung

1. Allgemeines

 

Die Lichtsignalanlagen (LSA) sind aufgrund ihrer gesetzlichen Verankerung und ihrer umfassenden Richtlinien für die Sicherheit, Regelung und Steuerung des Straßenverkehrs von enormer Bedeutung. Sie stellen sicher, dass der Verkehr sicher und effizient geführt wird und sind ein zentrales Instrument zur Vermeidung von Unfällen und zur Gewährleistung des geordneten Verkehrsflusses.

 

Im Bereich der Landeshauptstadt Kiel regeln derzeit 253 Lichtsignalanlagen den Verkehr. Die Zuständigkeit liegt innerhalb der Abteilung Mobilität und Strategie im Sachbereich 66.1.3 Verkehrssystemmanagement. Das Aufgabengebiet ist im Geschäftsverteilungsplan der Landeshauptstadt Kiel als Pflichtaufgabe gekennzeichnet und beinhaltet entsprechende sicherheitsrelevanten Komponenten.

 

Um die Funktionalitäten der LSA sicher zu stellen, ist eine dauerhafte Finanzsicherung sowohl für die Investitionen als auch für den Betrieb und die Unterhaltung zwingend notwendig.

Ein Bericht mit Jahresprogramm wird regelmäßig von der Verwaltung der Selbstverwaltung vorgelegt, letztmals als Geschäftliche Mitteilung Drs. 0040/2024.

 

 

2. Budgets

 

Für Lichtsignalanlagen waren in den Haushaltsplänen unter der Investitionsnummer 5420010068 „Neu- und Umbau von Lichtsignalanlagen“ Haushaltsmittel hinterlegt.

Darüber hinaus werden, neben den Stromkosten, auch Mittel für den Betrieb und die Unterhaltung benötigt. Letztere werden dem Sachkonto 52210500 zugeordnet.

 

 

 

 

 

3. Aktueller Sachstand

 

Im Rahmen der öffentlichen Ausschreibungen im Verlauf der letzten Jahre hat sich gezeigt, dass erhebliche Kostensteigerungen eingetreten sind.

Begründet und nachvollziehbar sind diese durch:

 

- allgemeine Steigerung der Kostenindices (Bau und elektronische Bauteile)

- Personalkosten (Herstellung der Anlagen in quasi Einzelfertigung)

- personalintensive/r Betrieb bzw. Unterhaltung mit erhöhten Anforderungen, insbesondere durch Verkehrssicherungspflichten (Absperrerfordernisse) bei Wartungsarbeiten an den Anlagen im öffentlichen Straßenraum (neue Richtlinie für Sicherung an Arbeitsstellen / RSA 21).

 

Es ist von weiteren Kostensteigerungen im Verlauf der nächsten Jahre auszugehen.

 

4. Weiteres Vorgehen

 

Auf Basis des „Ist-Standes“ des Anlagenbestandes (Anlage Seite 3) werden regelmäßige Investitionskosten und erforderliche Kosten für den Ergebnishaushalt ermittelt.

Für die Investitionskosten dienen die Ausschreibungsergebnisse von 2023 als Bezugsjahr (Anlage Seite 5).

 

4.1 Ergebnishaushalt

 

Für den Ergebnishaushalt (Anlage Seite 6) wurde ein Verlauf für Betrieb und Unterhaltung seit 2010 aufgetragen. Dieser beinhaltet den jeweiligen Haushaltsansatz (blau) und die Kassen wirksamen Buchungen (rot). Es ist zu berücksichtigen, dass in der Darstellung im Balkendiagramm die zeitlichen Sprünge variieren und die dargestellte gestrichelte gerade Linie für prognostizierte Werte der Mittelfristigen Finanzplanung einen entsprechenden steileren Verlauf mit entsprechenden Budgets bedarf. Das aufgezeigte erforderliche Budget im Ergebnishaushalt wird eine Größenordnung von ca. knapp 1,0 Mio. € pro Jahr erreichen.

 

4.2 Investitionshaushalt

 

Um der Überalterung der Anlagen mit entsprechenden Gefahren entgegenzuwirken müssen in den nächsten Jahren 10-12 LSA jährlich als Investition erneuert bzw. umgebaut werden. Bezogen auf das Bezugsjahr 2023 werden aktuell durchschnittliche Kosten pro LSA mit ca. 75.000 € angesetzt.

 

4.3 Haushaltsanmeldung

 

Auf Grundlage der hier aufgeführten Daten wird die Verwaltung Mittel bei den entsprechenden Budgets zur Haushaltsanmeldung der nächsten Jahre anmelden und bittet um Berücksichtigung bei der Zuweisung der Budgets.

 

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Alke Elisabeth Voß

Stadträtin

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

Oct 1, 2024 - Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität - zur Kenntnis genommen

Erweitern

Oct 8, 2024 - Ausschuss für Finanzen, Inneres und Gleichstellung - zur Kenntnis genommen