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ALLRIS - Drucksache

Antrag FDP, fraktionslos - 1032/2024

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Beratungsfolge

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Antrag

Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, wie die Ausführungen des Schleswig-Holsteinischen Landesverfassungsgerichtes in seinem Urteil zum Aktenzeichen LVerfG 4/23 in Randnummer 90 umgesetzt werden können.

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Sachverhalt/Begründung

Im o.g. Urteil heißt es:

„Auch die ……… gesetzlich geregelte fakultative Gewährung von Zuschüssen an die Fraktionen darf nach verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung nicht dazu führen, dass die in diesen Fraktionen zusammengeschlossenen Mandatsträger bei der Wahrnehmung ihres Mandats gegenüber fraktionslosen Mandatsträgern ungleich bevorzugt werden. Wo dies unvermeidliche Folge der Fraktionsbildung ist, bedarf es kompensatorischer – nicht notwendig geldwerter_ Maßnahmen zugunsten der Fraktionslosen, um die Gleichheit der Mandatswahrnehmung wiederherzustellen

(vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juli 2012 – 8 C 22.11 -  , juris Rn. 20; OVG Bautzen, Urteil vom

24. Mai 2019-, juris Rn.26f.).“

 

Die Antragsteller verstehen die obige Ausführung so, dass ihnen Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen, um ihnen zu ermöglichen, ihr Mandat in einer den Fraktionen vergleichbaren Weise, etwa durch einen ausgestatteten Büroraum, die Möglichkeit der Teilnahme am ALLRIs, eine eigene Mailadresse und Telefonnummer , die auf kiel.de endet und Mittel für die Beschäftigung von geringfügig beschäftigten Arbeitskräften zur Verfügung gestellt werden.

 

gez.

Ratsfrau Christina Musculus-Stahnke

Ratsherr Dirk Becker

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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Sep 19, 2024 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen