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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 1033/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt Sachverhalt

Auf Grundlage von Green City Plan (Drs. 0716/2018) und Climate Emergency (Drs. 901/2019) hat die Ratsversammlung ein Programm zur Umwandlung von Fahrstreifen des Kfz-Verkehrs zugunsten des Radverkehrs beschlossen (Drs. 0515/2021). Die Verwaltung wurde in der Drs. 1414/2023 gebeten, dieses Vorhaben weiterhin konsequent zu verfolgen und dem Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität im Rahmen einer geschäftlichen Mitteilung darzustellen, welche Maßnahmen bis jetzt umgesetzt werden konnten, welche Maßnahmen geplant sind und wo sich Neubewertungen ergeben haben.

 

Mitteilung der Verwaltung

Mit der Geschäftlichen Mitteilung. (Drs. 0151/2023) „Radverkehrsförderung in der Landeshauptstadt Kiel, hier: Veloroutennetz 2035 - Rahmenprogramm mit Umsetzungsstufen“ und mit dem Antrag der Verwaltung (Drs. 0417/2023) „Radverkehrsförderung in der Landeshauptstadt Kiel; hier: Veloroutennetz 2035 – Programm Radverkehr 2023ff. mit Prioritäten“ wurde dargestellt, welche Radverkehrsmaßnahmen in welchem Zeitkorridor geplant und realisiert werden sollen. Dieser Beschluss stellt das weitere Arbeitsprogramm hinsichtlich der notwendigen infrastrukturellen Ausbaumaßnahmen für die Realisierung des Veloroutennetzes bis 2035 dar. Die beschlossenen Umwandlungen von Fahrspuren sind Teil dieses Arbeitsprogramms.

Auf Basis der obenstehenden Beschlusslage aus 2023 werden die Planungen aus den Jahren 2018 und Folgende daher konsequent weiterverfolgt.

 

Im Rahmen der weiteren Planung von Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs werden in zunehmendem Maße die Planungen zur Stadtbahn beachtet. Planungen für größere Umbaumaßnahmen zugunsten des Radverkehrs sind im Verlauf der Stadtbahntrasse in der Regel daher nicht zu erwarten bzw. sogar ausgeschlossen bzw. werden als integraler Bestandteil der Stadtbahnplanung gesehen.

Maßnahmen mit geringem baulichen Aufwand, können dagegen auch entlang einer möglichen Stadtbahntrasse bis zum Baubeginn der Stadtbahn geplant und umgesetzt werden.

Dazu zählen auch Maßnahmen, die die Umwandlung von Kfz-Fahrspuren zugunsten des Radverkehrs vorsehen. Diese können in der Regel mit geringem Aufwand durch Markierungen, vorgefertigte temporäre (Kunststoff-) Elemente und kleinere Baumaßnahmen wie Bordscheinabsenkungen, umgesetzt werden.

 

Weiterhin erarbeitet die Forschungsgesellschaft für Straßen-und Verkehrswesen (FGSV) zurzeit Neuauflagen der „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen“ (RASt 06) und der „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ (ERA 2010). Der Arbeitsstand wurde zuletzt in mehreren Fachforen und Fortbildungen präsentiert. Die Entwürfe formulieren konsequent deutlich höhere Flächenansprüche für den Radverkehr. Bedingt wird dies auf der einen Seite durch das grundsätzlich steigende Radverkehrsaufkommen. Auf der anderen Seite erfordert die Beschleunigung des Radverkehrs durch Pedelecs (2023 ist das Jahr in dem mehr Pedelecs verkauft wurden als Räder ohne elektrische Unterstützung) und die wachsende Zahl an Lastenrädern eine Kapazitätserweiterung der Radverkehrsanlagen.

Aus diesen Entwicklungen resultiert u.a. die Anforderung der Umwandlung von Fahrspuren des Kfz-Verkehrs für den Radverkehr.

 

Auf Grund geänderten Rahmenbedingungen wurden verschiedene Neubewertungen vorgenommen und in den nachfolgenden Prioritäten sowie in der Anlage dokumentiert.

 

Mit Bezug zur Vorlage Drs. 0515/2021 und den Spiegelstrichen „An folgenden Maßnahmen wird derzeit gearbeitet“:

 

Maßnahme:

Erläuterung:

Umsetzungsstatus bzw. Neubewertung

  • Werftstraße (zwischen Zur Fähre und Klausdorfer Weg, Veloroute 1)
  • 1. Bauabschnitt zw. Klausdorfer Weg und Kaiserstr. ist fertiggestellt; eine Kfz-Spur wurde umgewandelt
  • 2. und 3. Bauabschnitt Kaiserstraße bis Zur Fähre wird vorauss. bis 2026 realisiert; auch hier erfolgt eine Spurumwandlung
  • Ergänzung: Auf Höhe Kieler Straße wurde in Richt. Ellerbek zugunsten einer Mittelinsel für Rad- und Fußverkehr eine Fahrspur umgewandelt
  • Prinz-Heinrich-Straße (zwischen Einfahrt Famila und Feldstraße, Veloroute 1)
  • Spurumwandlung ist vorgesehen und Teil der Neuplanung der Kreuzung Kiellinie / Feldstr.
  • Ergänzung: Maßnahme längerfristig vorgesehen
  • Kiellinie (zwischen Feldstraße und Gorch-Fock-Mole, Veloroute 1)
  • Spurumwandlung ist erfolgt
  • Gutenbergstraße (zwischen Westring und Veloroute 10)
  • Maßnahme ist umgesetzt: rechter Fahrstreifen stadtauswärts wird multifunktional genutzt (temporäres Parken nachts)
  • Eckernförder Straße (zwischen Kronshagen und Steenbeker Weg bzw. Rungholtplatz, Veloroute 4)
  • Im Bau, Umwandlung der jeweils rechten Kfz-Spur erfolgt in mehreren Bauabschnitten bis 2026
  • Holtenauer Straße zwischen Lehmberg und Knooper Weg, Beschluss BA Drs. 0448/2020
  • Eine Prüfung für die Einrichtung von Radfahrstreifen auf der jeweils rechten Richtungsfahrbahn ist erfolgt
  • Ablehnungsgrund: maßgebliche Relevanz der Holtenauer Straße für den ÖPNV
  • Rechtsabbiegende Kfz würden den Busverkehr derart ausbremsen, dass die Fahrplanverlässlichkeit gefährdet werden würde (siehe Drs. 1192/2021).
  • Mit einer Neuordnung des Verkehrsraums ist mit dem Bau der Stadtbahntrasse zu rechnen
  • Preetzer Straße zwischen Werftstraße und Ostring
  • Spurumwandlung ist temporär erfolgt und soll im Rahmen einer Grundhaften Fahrbahnerneuerung beidseitig verstetigt werden
  • Sophienblatt zwischen Stresemannplatz und Ringstraße stadtauswärts
  • Spurumwandlung samt Verkehrsberuhigung ist erfolgt

 

 

Mit Bezug zur Vorlage Drs. 0515/2021 und den Spiegelstrichen zu Straßen mit hohem Potential. Da einige der o. g. Maßnahmen erfolgreich abgeschlossen werden konnten, können nun die Planungen für untenstehenden Maßnahmen prioritär begonnen werden:

 

Maßnahme:

Erläuterung:

Umsetzungsstatus bzw. Neubewertung

  • Eckernförder Straße (zwischen Arndtplatz und Westring, Veloroute 4)
  • Spurumwandlung beidseitig vorgesehen
  • Komplexe Situation: schräg parkende Kfz sowie Überleitung des Radverkehrs stadteinwärts in den Jungfernstieg (Veloroute 4 folgend)
  • Weitere Planungsleistungen / Büro erforderlich
  • Eckernförder Straße (zwischen Olof-Palme-Damm und Kopperpahler Allee/Gemeindegrenze Kronshagen, Veloroute 4)
  • Prüfung der Umwandlung des jeweils rechten Fahrstreifens vorgesehen
  • Umbau der Einmündungen Eichkoppelweg und Kopperpahler Teich notwendig
  • Weitere Planungsleistungen / Büro erforderlich
  • Hamburger Chaussee ab Waldwiesenstraße
  • Umwandlung des überbreiten Fahrstreifens stadtauswärts in Radfahrstreifen samt Dooringzone bei entsprechendem Ortsbeirats-Votum möglich
  • Hasseldieksdammer Weg
  • Spurumwandlung abschnittsweise beidseitig im Rahmen des Ausbaus der Veloroute 2 vorgesehen
  • Hermann-Weigmann-Straße
  • Spurumwandlung beidseitig in Planung, Votum Ortsbeirat liegt vor. Umsetzung in 2025 vorgesehen.
  • Karlstal von der Werftstraße bis zur Verbindungsstraße Elisabethstraße
  • Spurumwandlung ist erfolgt
  • Kronshagener Weg zwischen Westring und Exerzierplatz
  • Spurumwandlung beidseitig abschnittsweise in Planung
  • Schönberger Straße (zwischen Wischhofstraße und Werftstraße, Veloroute 1)
  • Mit einer Neuordnung des Verkehrsraums ist mit dem Bau der Stadtbahntrasse zu rechnen

 

 

Ebenso wurde die „Prüfliste Umwandlung Zweirichtungsfahrbahn in Radverkehrsanlagen“ in Anlage 1 aktualisiert.

Zusätzlich ist in der Anlage 1 dieser Geschäftlichen Mitteilung zu entnehmen, welche Maßnahmen an stark befahrenen mehrstreifigen Straßen vorgesehen sind.

 

 

Eine Kopie dieses Antrags der Verwaltung erhalten alle Ortsbeiräte zur Kenntnis.

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Alke Elisabeth Voß

Stadträtin

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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Oct 1, 2024 - Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität - zur Kenntnis genommen