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Geschäftliche Mitteilung - 1033/2024
Grunddaten
- Betreff:
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Umwandlung von Fahrstreifen des Kfz-Verkehrs
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Tiefbauamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität
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Kenntnisnahme
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Oct 1, 2024
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Sachverhalt/Begründung
Sachverhalt Sachverhalt
Auf Grundlage von Green City Plan (Drs. 0716/2018) und Climate Emergency (Drs. 901/2019) hat die Ratsversammlung ein Programm zur Umwandlung von Fahrstreifen des Kfz-Verkehrs zugunsten des Radverkehrs beschlossen (Drs. 0515/2021). Die Verwaltung wurde in der Drs. 1414/2023 gebeten, dieses Vorhaben weiterhin konsequent zu verfolgen und dem Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität im Rahmen einer geschäftlichen Mitteilung darzustellen, welche Maßnahmen bis jetzt umgesetzt werden konnten, welche Maßnahmen geplant sind und wo sich Neubewertungen ergeben haben.
Mitteilung der Verwaltung
Mit der Geschäftlichen Mitteilung. (Drs. 0151/2023) „Radverkehrsförderung in der Landeshauptstadt Kiel, hier: Veloroutennetz 2035 - Rahmenprogramm mit Umsetzungsstufen“ und mit dem Antrag der Verwaltung (Drs. 0417/2023) „Radverkehrsförderung in der Landeshauptstadt Kiel; hier: Veloroutennetz 2035 – Programm Radverkehr 2023ff. mit Prioritäten“ wurde dargestellt, welche Radverkehrsmaßnahmen in welchem Zeitkorridor geplant und realisiert werden sollen. Dieser Beschluss stellt das weitere Arbeitsprogramm hinsichtlich der notwendigen infrastrukturellen Ausbaumaßnahmen für die Realisierung des Veloroutennetzes bis 2035 dar. Die beschlossenen Umwandlungen von Fahrspuren sind Teil dieses Arbeitsprogramms.
Auf Basis der obenstehenden Beschlusslage aus 2023 werden die Planungen aus den Jahren 2018 und Folgende daher konsequent weiterverfolgt.
Im Rahmen der weiteren Planung von Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs werden in zunehmendem Maße die Planungen zur Stadtbahn beachtet. Planungen für größere Umbaumaßnahmen zugunsten des Radverkehrs sind im Verlauf der Stadtbahntrasse in der Regel daher nicht zu erwarten bzw. sogar ausgeschlossen bzw. werden als integraler Bestandteil der Stadtbahnplanung gesehen.
Maßnahmen mit geringem baulichen Aufwand, können dagegen auch entlang einer möglichen Stadtbahntrasse bis zum Baubeginn der Stadtbahn geplant und umgesetzt werden.
Dazu zählen auch Maßnahmen, die die Umwandlung von Kfz-Fahrspuren zugunsten des Radverkehrs vorsehen. Diese können in der Regel mit geringem Aufwand durch Markierungen, vorgefertigte temporäre (Kunststoff-) Elemente und kleinere Baumaßnahmen wie Bordscheinabsenkungen, umgesetzt werden.
Weiterhin erarbeitet die Forschungsgesellschaft für Straßen-und Verkehrswesen (FGSV) zurzeit Neuauflagen der „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen“ (RASt 06) und der „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ (ERA 2010). Der Arbeitsstand wurde zuletzt in mehreren Fachforen und Fortbildungen präsentiert. Die Entwürfe formulieren konsequent deutlich höhere Flächenansprüche für den Radverkehr. Bedingt wird dies auf der einen Seite durch das grundsätzlich steigende Radverkehrsaufkommen. Auf der anderen Seite erfordert die Beschleunigung des Radverkehrs durch Pedelecs (2023 ist das Jahr in dem mehr Pedelecs verkauft wurden als Räder ohne elektrische Unterstützung) und die wachsende Zahl an Lastenrädern eine Kapazitätserweiterung der Radverkehrsanlagen.
Aus diesen Entwicklungen resultiert u.a. die Anforderung der Umwandlung von Fahrspuren des Kfz-Verkehrs für den Radverkehr.
Auf Grund geänderten Rahmenbedingungen wurden verschiedene Neubewertungen vorgenommen und in den nachfolgenden Prioritäten sowie in der Anlage dokumentiert.
Mit Bezug zur Vorlage Drs. 0515/2021 und den Spiegelstrichen „An folgenden Maßnahmen wird derzeit gearbeitet“:
Maßnahme: |
Erläuterung: Umsetzungsstatus bzw. Neubewertung |
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Mit Bezug zur Vorlage Drs. 0515/2021 und den Spiegelstrichen zu Straßen mit hohem Potential. Da einige der o. g. Maßnahmen erfolgreich abgeschlossen werden konnten, können nun die Planungen für untenstehenden Maßnahmen prioritär begonnen werden:
Maßnahme: |
Erläuterung: Umsetzungsstatus bzw. Neubewertung |
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Ebenso wurde die „Prüfliste Umwandlung Zweirichtungsfahrbahn in Radverkehrsanlagen“ in Anlage 1 aktualisiert.
Zusätzlich ist in der Anlage 1 dieser Geschäftlichen Mitteilung zu entnehmen, welche Maßnahmen an stark befahrenen mehrstreifigen Straßen vorgesehen sind.
Eine Kopie dieses Antrags der Verwaltung erhalten alle Ortsbeiräte zur Kenntnis.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Alke Elisabeth Voß
Stadträtin
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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103,2 kB
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