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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 1045/2024

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Beratungsfolge

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Antrag

Der vorgelegten Planung zur Baumaßnahme „Schoolkamp und Buchenweg – Kanal- und Straßensanierung“ wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme entsprechend der vorgelegten Planung in der Anlage umzusetzen.

 

Die vorgelegte Planung enthält die Erneuerung der Verkehrsflächen im Vollausbau. Dies beinhaltet die Erneuerung bzw. den Neubau der Regenwasser- und Schmutzwasserkanäle in offener und Bauweise sowie die Sanierung von Kanälen in geschlossener Bauweise.

 

Die Zustimmung erfolgt vorbehaltlich der Sicherstellung der Finanzierung.

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Sachverhalt/Begründung

Das Tiefbauamt beabsichtigt, eine Kanal- und Straßenerneuerung für die o. g. Maßnahme durchzuführen.

 

In den Straßen Schoolkamp und Buchenweg sowie in den Verbindungswegen vom Schoolkamp zum Paul-Pfiel-Weg und zum Tulpenweg müssen die Entwässerungskanäle saniert werden. Im Schoolkamp besteht von Hausnummer 33 bis 115 parallel zur Straße auf privater Fläche hinter der Bebauung ein privater Schmutzwasserkanal. Dieser Kanal ist schadhaft, sodass eine Erneuerung notwendig ist. Eine Erneuerung ist allerdings auf privater Fläche nicht möglich, sodass beabsichtigt wird, auf öffentlicher Fläche in der Straße einen neuen öffentlichen Schmutzwasserkanal zu errichten. Der Neubau bzw. die Erneuerung erfolgt in offener Bauweise. Aufgrund der beengten Verhältnisse in den Straßen muss nach der Kanalbaumaßnahme die gesamte Verkehrsfläche wiederhergestellt werden. Für die Straßensanierung in den von der Kanalsanierung betroffenen Abschnitten fallen daher keine zusätzlichen Kosten für die Anlieger an. Im Bereich zwischen den Hausnummern 1 und 31 sind keine Kanalbaumaßnahmen notwendig, trotzdem soll hier der Straßenquerschnitt angepasst werden.

 

Im heutigen Ausbauzustand sind die Gehwege im Schoolkamp äußerst beengt, sodass bereits die Begegnung des Fußverkehrs an vielen Stellen nicht möglich ist. Sofern die Gehwege beispielsweise durch Personen mit Rollatoren, Rollstühlen oder Kinderwagen genutzt werden, muss bei Begegnungen auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Das Nebeneinanderlaufen ist in der Regel nicht möglich.

Neben den schmalen Gehwegen besteht im Schoolkamp eine schmale Fahrbahn, durch welche nicht legal im Straßenraum geparkt werden darf. Aufgrund erheblicher Einschränkungen für Müllfahrzeuge musste dieses Jahr die Verkehrsüberwachung auf Bitte des ABK tätig werden, da das Durchfahren der Straße mit Müllfahrzeugen nur unter Inanspruchnahme der Gehwege möglich war. Auch die Zugänglichkeit für andere Rettungs- und Versorgungsfahrzeuge ist mit parkenden Fahrzeugen eingeschränkt.

Im Buchenweg sowie den beiden Verbindungswegen zum Paul-Pfiel-Weg und zum Tulpenweg bestehen Mischverkehrsflächen ohne separate Gehwege. Über die Verbindungswege werden einzelne Anlieger*innen erschlossen, sodass die Wege vereinzelt durch Kfz-Verkehr befahren werden.

 

Die Straßenplanung sieht vor, die gesamte Straße Schoolkamp, den Buchenweg sowie die o. g. Verbindungswege im Vollausbau zu erneuern und in diesem Zuge den Querschnitt im Schoolkamp neu zu ordnen. Aufgrund der ansässigen Grundschule Wellsee bestehen besondere Anforderungen an die Gehwege und die Schulwegsicherheit.

Um einen mindestens 2,00 m breiten Gehweg und parken am Fahrbahnrand bei einer 5,00 m breiten Fahrbahn zu ermöglichen, kann abschnittsweise nur auf einer Seite ein Gehweg angeboten werden. Die Regelbreite von 2,00 m ermöglicht Begegnung von Fußgänger*innen. Die Verbreiterung der Fahrbahn dient insbesondere auch der Gewährleistung der Durchlässigkeit für Rettungs- und Versorgungsfahrzeuge. Der Gehweg liegt durchgängig auf der Seite der Schule (Hangseite). Im Bereich zwischen dem schulwegrelevanten Paul-Pfiel-Weg und der Kindertagesstätte sollen beidseitige Gehwege in ausreichender Breite gewährleistet werden. Um das Queren der Fahrbahn an den kritischen Stellen zu erleichtern und erhöhte Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmenden zu erreichen, werden Aufpflasterungen am Verbindungsweg zum Paul-Pfiel-Weg sowie an der Kindertagesstätte vorgesehen. An beiden Einmündungen zur Segeberger Landstraße werden Gehwegüberfahrten vorgesehen.

Der Buchenweg soll als Mischverkehrsfläche mit Betonpflaster gestaltet werden, da aufgrund der Breiten keine Gehwege angelegt werden können. Vorbehaltlich der späteren Zustimmung durch die Straßenverkehrsbehörde soll ein verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen werden.

Die Verbindungswege zum Paul-Pfiel-Weg, zum Tulpenweg sowie zwischen Buchenweg und Segeberger Landstraße sollen gepflastert werden.

Vor der Schule wird ein Anlieferbereich vorgesehen, welcher außerhalb der Schulzeiten zum Parken genutzt werden kann. Die nächtliche Nutzung des Schulparkplatzes für Anwohner*innen wird geprüft.

 

Beteiligung

Der Ortsbeirat Wellsee/Kronsburg/Rönne wurde in der Sitzung vom 05.03.2024 beteiligt und hat die Maßnahme befürwortet.

Im Anschluss an die Ortsbeiratssitzung hat die Verwaltung eine Vielzahl an Anfragen, Anregungen und Anmerkungen von verschiedenen Bewohner*innen der Straßen Schoolkamp und Buchenweg erhalten. Aufgrund der vielen, offenen Fragen und des erkennbaren Gesprächsbedarfs hat die Verwaltung für den 28. Mai 2024 zu einer Informationsveranstaltung für die betroffenen Haushalte im Schoolkamp und Buchenweg sowie darüber hinaus im Seelenkamp und Tulpenweg eingeladen.

 

An der Veranstaltung in der Grundschule Wellsee haben über 100 Personen teilgenommen. Die in der Informationsveranstaltung geäußerten Anregungen und Fragen wurden von der Verwaltung aufgenommen und soweit möglich in der Planung berücksichtigt. Die überarbeitete Planung ist im Internet unter www.kiel.de/schoolkamp aufrufbar und wurde dem Ortsbeirat Wellsee/Kronsburg/Rönne in der Mitteilung für die Sitzung vom 03.09.2024 angekündigt.

 

Der Ortsbeirat Wellsee/Kronsburg/Rönne erhält eine Kopie der Vorlage zur Kenntnis.

 

Um Zustimmung wird gebeten.

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Finanzcheck

 

lfd. HH-Jahr

1. Folgejahr

2. Folgejahr

3. Folgejahr

langfr. p.a.

Erträge

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Aufwendungen

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Saldo

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investive Einzahlungen

20.000

70.000

1.300.000

1.300.000

700.000

investive Auszahlungen

"-20.000 VE -265.000"

-120.000

-1.600.000

-2.000.000

-1.500.000

investives Saldo

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-50.000

-300.000

-700.000

-800.000

 

Check für die Kinder- und Jugendbeteiligung

Die Belange von Kindern und Jugendlichen werden im Rahmen der Planung berücksichtigt und fließen in die Erstellung der Planunterlagen mit ein. Ein enger Austausch mit der Grundschule Wellsee sowie dessen Schulelternbeirat findet statt und soll fortgesetzt werden.

 

Alke Elisabeth Voß

Stadträtin

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

Oct 1, 2024 - Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität - ungeändert beschlossen