Infosystem Kommunalpolitik
Antrag der Verwaltung - 1061/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Programm Fußverkehr mit Prioritätenliste 2024 ff.
- Status:
- öffentlich (Drucksache freigegeben)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Tiefbauamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität
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Kenntnisnahme
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Oct 1, 2024
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Nov 21, 2024
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Sachverhalt/Begründung
1. Anlass
Im Verkehrsentwicklungsplan 2008 (VEP) mit Beschluss der Ratsversammlung (Drs. 1197/2007) wird die Verwaltung beauftragt, den Fußverkehr in der Landeshauptstadt Kiel weiter zu entwickeln, das vorhandene Angebot zu verbessern, die Sicherheit für Fußgehende zu erhöhen und Mobilität für Menschen mit besonderen Bedürfnissen zu fördern. Darauf aufbauend sind Anforderungen aus dem Masterplan Mobilität KielRegion (Drs. 0160/2017) und dem Masterplan 100 % Klimaschutz (Drs. 0985/2017) vorgegeben.
Ergänzend erstellt die Verwaltung seit 2011 abschnittsweise für das gesamte Stadtgebiet ein Fußwegeachsen- und Kinderwegekonzept. www.kiel.de/fusswegeachsen. Die letzte Fortschreibung des Konzeptes für die Bereiche der Ortsbeiräte Steenbek-Projensdorf und Suchsdorf wurde abgeschlossen und am 06.06.2019 beschlossen (Drs. 0519/2019). Ausstehend ist noch der Bereich der Ortsbeiräte Pries/Friedrichsort, Holtenau und Schilksee. Diese Fortschreibung erfolgt im Jahr 2024.
Unter Berücksichtigung der im Rahmen des Konzeptes entwickelten „Standards für Fußwege“ und der Priorität der festgestellten Mängel ergeben sich die im Programm Fußverkehr aufgeführten Maßnahmen (Handlungsschwerpunkte aus dem Fußwegeachsen- und Kinderwegekonzept).
Darüber hinaus erfolgt die Auswahl der Maßnahmen aufgrund von Hinweisen der Ortsbeiräte, des Jungen Rats, des Beirats für Seniorinnen und Senioren, des Beirats für Menschen mit Behinderung, der Bürger*innen und anhand eigener Einschätzungen.
2. Maßnahmen aus dem Programm Fußverkehr 2020
Im vergangenen Jahren wurden folgende aus der in Prioritätenliste aufgeführten Maßnahmen umgesetzt:
Ellerbek/ Wellingdorf |
Klausdorfer Weg: Bau von zwei Querungshilfen in Höhe der Hangstraße und des Erlenkamps. Außerdem barrierefreier Ausbau der Bushaltestellen.
Wellingdorfer Wohnzimmer: Der bislang provisorisch genutzte Bereich zwischen Wellingdorfer Straße und Katharinenstraße wurde baulich hergerichtet.
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Wik |
Feldstraße (Hebbelschule sowie Homannstraße): Verbesserung und Schaffung neuer linienhafter und punktueller Querungsmöglichkeiten an etlichen Abschnitten der Feldstraße.
Holtenauer Straße (Hanssenstraße sowie Höhe Haus-Nr. 286): Verbesserung und Schaffung neuer linienhafter und punktueller Querungsmöglichkeiten an etlichen Abschnitten der Holtenauer Straße.
Flensburger Straße / Langenrade: Das vorhandene Provisorium wurde im Zuge der Fahrbahnsanierung baulich hergestellt und vereinfacht so die Querung auf Höhe der Fußgänger*innen-Brücke über den Olof-Palme-Damm.
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Mitte |
Jensendamm / Dänische Straße: Bau einer Gehwegüberfahrt über die Dänische Straße zur Verbesserung der Querungssituation.
Gellertstraße / Zastrowstraße: Im Kreuzungsbereich wurden Querungshilfen durch vorgezogene Seitenbereiche hergestellt und taktile Elemente eingebaut. Außerdem wurde die Zufahrt zum Parkplatz des RBZ aus Gründen der Schulwegsicherheit durch Poller gesichert.
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Wellsee/ Kronsburg/ Rönne |
Kronsburger Straße / Poppenbrügger Weg Am stark aufgeweiteten Einmündungsbereich der Kronsburger Straße gab es seit 2010 ein Provisorium zur Einengung des Knotenpunktes. 2021 wurde die Situation dauerhaft baulich hergestellt und taktile Elemente eingebaut.
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Ravensberg / Brunswik / Düsternbrook |
Holtenauer Straße / Wrangelstraße / Im Brauereiviertel: Verlängerung und Umbau der Mittelinsel zur Verbesserung der Querungssituation sowie bauliche Verhinderung von widerrechtlichem Abbiegen.
Feldstraße / Düvelsbeker Weg / Koesterallee: Einbau einer Mittelinsel sowie Vorziehen der Seitenbereiche für eine Verbesserung der Sicht und der Querungssituation insgesamt.
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Hassee/ Vieburg |
Uhlenkrog / Hasseer Straße: Barrierefreier Ausbau der Bushaltestelle „Uhlenkrog“ und Bau einer Mittelinsel in Höhe des Wanderwegs Uhlenkrog.
Gärtnerstraße: Befestigung des Fußweges auf der südlichen Seite.
Seekoppelweg: Befestigung des Gehwegs und Absenkung der Bordsteine. |
Des Weiteren wurde mit folgenden Maßnahmen aus der Prioritätenliste begonnen:
Wellsee/ Kronsburg/ Rönne |
Zum Forst: Bau eines Fußweges als Allzeit- und Freizeitweg zw. Rönne und Wellsee.
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Suchsdorf |
Eckernförder Straße: Verlagerung des Radverkehrs in die Fahrbahn (Radfahrstreifen), Rückbau des bisherigen Radwegs zugunsten des Fußverkehrs, barrierefreier Ausbau der Querungsstellen.
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Schreventeich/ Hasseldieksdamm |
Französisches Viertel: Umsetzung des Mobilitätskonzeptes (hier Neuordnung des Parkens).
Veloroute 10: Bau eines begleitenden Gehwegs zwischen Kronshagener Weg und Langenbeckstraße.
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Mitte |
Sophienblatt: Barrierefreier Aus- und Umbau der Bussteige an der Bushaltestelle „Kiel Hbf“ |
Etliche weitere Maßnahmen befinden sich in der Vorbereitung und werden im Laufe des Jahres begonnen und teilweise auch vollständig realisiert.
3. Weitere Maßnahmen zur Förderung des Fußverkehrs und Vervollständigung des
Netzes der Fußwegeachsen- und Kinderwege:
Für den Fußverkehr konnte darüber hinaus in den Jahren 2020-2023 weiteres erreicht werden. Aus anderen Programmen bzw. auf Basis gesonderter Beschlüsse wurden u. a. folgende Maßnahmen fertiggestellt, die auch zur Förderung des Fußverkehrs und Vervollständigung des Netzes der Fußwegeachsen- und Kinderwege beitragen:
Ellerbek/ Wellingdorf |
Alte Schwentine Brücken: Einbau von gefrästem Kopfsteinpflaster zur Verlagerung des Radverkehrs in die Fahrbahn. Dadurch ist eine Reduktion der Konflikte zwischen Fuß- und Rad auf den Gehwegen zu beobachten.
Werftstraße / Franziusallee: Auflösung der Engstelle an der Bushaltestelle „Franziusallee“ durch Verlagerung des Radverkehrs auf die neue Veloroute 1.
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Wik |
Kiellinie: Befestigung und Verbreiterung des Gehwegs zwischen Feldstraße und Orchideenwiese sowie Erneuerung des Gehwegs zwischen Promenade und Schweriner Straße sowie Rückbau des Radwegs zugunsten des Gehwegs.
Projensdorfer Straße / Westring: Umbau des Westrings mit Erneuerung der Gehwege sowie Verringerung der Querungslänge durch Komprimierung der Kreuzungsbereiche und Bau eines Kreisels.
Holtenauer Straße (nördl. Belvedere): Bessere Nutzbarkeit des Gehwegs auf der östlichen Seite durch neue Pflasterung des Gehwegs und der Parkplätze.
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Mitte |
ZOB: Eröffnung des neuen ZOB inklusive barrierefreier Ausstattung.
Sophienblatt: Verlagerung des stadtauswärtigen Radverkehrs zwischen Ziegelteich und Herzog-Friedrich-Straße auf die Fahrbahn (Radfahrstreifen) und Umnutzung der bisherigen Radwege zu Gehwegen.
Andreas-Gayk-Straße: Verlagerung des Radverkehrs in südlicher Richtung in die Fahrbahn.
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Ravensberg / Brunswik / Düsternbrook |
Gutenbergstraße: Zwischen Knooper Weg und Goethestraße: Verlagerung des Radverkehrs auf die Fahrbahn (Radfahrstreifen) und Umbau der bisherigen Radwege zum Gehweg.
Zwischen Goethestraße und Westring: Verlagerung des stadtauswärtigen Radverkehrs auf die Fahrbahn (Radfahrstreifen) und Umbau des bisherigen Radwegs zum Gehweg.
Zwischen Westring und Christian-Kruse-Straße: Verlagerung des stadtauswärtigen Radwegs auf den bisherigen Parkstreifen und Umbau des bisherigen Radwegs zum Gehweg.
Die Verlagerungen führen zu einer Minimierung von Konflikten zwischen Fuß- und Radverkehr.
Feldstraße / Esmarchstraße: Barrierefreier Umbau des Knotenpunkts.
Stinkviertel: Ordnung des ruhenden Kfz-Verkehrs für freie und nutzbare Gehwege.
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Schreventeich / Hasseldieksdamm |
Waisenhofstraße: Verbreiterung und Erneuerung der Gehwege im Zuge des Umbaus zur Fahrradstraße.
Jungfernstieg: Erneuerung der Gehwege im Zuge des Ausbaus zur Fahrradstraße. Bau von Gehwegüberfahrten für durchgängige Gehwege und Anlage von Querungsstellen zur Verbesserung der Querbarkeit. Schaffung von Aufenthaltsflächen.
Goethestraße: Verlagerung des Radverkehrs auf die Fahrbahn (Fahrradstraße) und Umwandlung des bisherigen Radwegs um den Schreventeich zu einem Gehweg. Die Verlagerung führt zu einer Minimierung von Konflikten zwischen Fuß- und Radverkehr. Außerdem wurden in diesem Zuge Gehwegüberfahrten realisiert, die die Durchgängigkeit der Gehwege ermöglichen.
Hasseldieksdammer Weg: Verlagerung des stadteinwärtigen Radverkehrs auf die Fahrbahn und Umnutzung der bisherigen Radwege als Gehwege.
Möllingstraße: Rückbau des stadteinwärtigen Radwegs zugunsten des Fußverkehrs und der Baumscheiben.
Gutenbergstraße: Zwischen Knooper Weg und Goethestraße: Verlagerung des Radverkehrs auf die Fahrbahn (Radfahrstreifen) und Umbau der bisherigen Radwege zum Gehweg.
Zwischen Goethestraße und Westring: Umbau des bisherigen Radwegs zum Gehweg.
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Russee / Hammer / Demühlen |
Bahnhaltepunkt Russee: Bau der Mobilitätsstation am Bahnhaltepunkt Russee und Schaffung einer barrierefreien Erreichbarkeit.
Redderkamp: Die Gehwege wurden im Zuge einer Deckensanierung befestigt und einige Bordsteine abgesenkt.
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Meimersdorf / Moorsee |
Zum Schlüsbeker Moor: Bau eines Gehwegs als Lückenschluss zwischen Schlüsbek und B404 (Bushaltestelle).
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Gaarden |
Preetzer Straße: Verlagerung des Radverkehrs zwischen Sörensenstraße und Gazellestraße auf die Fahrbahn (Radfahrstreifen) und Umnutzung der bisherigen Radwege zu Gehwegen.
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Neumühlen-Dietrichsdorf / Oppendorf |
Alte Schwentine Brücke: Wie bei Ellerbek / Wellingdorf bereits geschildert.
Velocampus (FH): Bau einer Campus Promenade inklusive Verbesserung der Qualität der Fußverkehrsflächen und Schaffung von Aufenthaltsqualität.
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Schilksee |
Langenfelde: Barrierefreier Ausbau der Bushaltestelle Schilksee, Kirche
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Pries / Friedrichsort |
Schusterkrug: Barrierefreier Ausbau der Bushaltestelle Schusterkrug und Bau eines Radwegs zur Trennung des Rad- und Fußverkehrs. Instandsetzung der Gehwege.
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Holtenau |
Tiessenkai: Einbau von Pollern und Schranken, zur Schaffung eines dem Fuß- und Radverkehr größtenteils vorbehaltenen Bereichs.
Haysenstraße / Lütjohannstraße / Richterstraße: Instandsetzung und Befestigung der wassergebundenen Wege nach dem Einbau von Glasfaser-Kabeln.
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Mettenhof |
Astrid-Lindgren-Weg: Ausbau und Erneuerung des getrennten Geh- und Radwegs vom Kurt-Schumacher-Platz bis zum Heizwerk.
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Steenbek / Projensdorf |
Bendixenstraße & Charles-Roß-Ring: Provisorische Einrichtung von vorgezogenen Seitenbereichen zur Verbesserung der Querungsmöglichkeiten entlang des eigenständigen Fußwegs sowie Instandsetzung der dortigen Gehwege.
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Suchsdorf |
Am Bahnhof Pflasterung Gehweg mit Bordsteinabsenkung und Aufbau von Doppelstockfahrradständern am Bahnhof Suchsdorf.
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Wellsee/ Kronsburg/ Rönne |
Segeberger Landstaße
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Hassee/ Vieburg |
Hasseer Straße Verbreiterung Gehweg in Höhe Gärtnerstraße.
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Elmschenhagen / Kroog |
Tiroler Ring, Salzburger Straße, Klagenfurter Weg und Linzer Weg Sicherung der Querungsbereiche an den Kreuzungen durch Aufstellen von Betonringen als Übergangslösung.
Bebelplatz Bordsteinabsenkungen zur Verbesserung der Überquerbarkeit in Höher Ladenzeile und im Kreuzungsbereich zur Egerstraße.
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Darüber hinaus wurden zahlreiche kleinere Maßnahmen wie z. B. der Einbau von Pollern oder Frankfurter Hüten zur Sicherung von Gehwegen vor Falschparkern ausgeführt. Weiterhin wurden Fahrradbügel an Einmündungen eingebaut, um die Sicht auf querende Fußgehende zu verbessern oder Bordsteinabsenkungen vorgenommen.
4. Programm zur Förderung des Fußverkehrs mit Prioritätenliste 2024 ff.
4.1 Fortschreibung
Im aktuellen Verwaltungsentwurf des Programms zur Förderung des Fußverkehrs 2024 ff. wurde die bestehende Prioritätenliste des Programms von 2020 (Drs. 0325/2020) überarbeitet und fortgeschrieben sowie um alle Handlungsschwerpunkte aus dem Fußwegeachsen- und Kinderwegekonzept ergänzt, die in der Zuständigkeit des Tiefbauamtes sind. Auch die Anregungen der Ortsbeiräte aus den Jahren seit dem letzten Programm wurden aufgenommen.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass einige Handlungsschwerpunkte aus dem Fußwegeachsenkonzept nicht in dieser Liste benannt sind. Beispielsweise werden Vorschläge wie die Einrichtung von Tempo 30 (Zonen), der notwendige barrierefreie Ausbau oder die Erstellung von Schulwegeplänen bzw. die Einführung von schulischem Mobilitätsmanagement nicht aufgeführt. Für diese Maßnahmen sind in der Regel keine baulichen Anpassungen erforderlich, so dass diese auch außerhalb dieses Programmes umgesetzt werden können. Das Handlungsfeld Barrierefreiheit ist dagegen als Daueraufgabe zu werten und ist grundsätzlich mitzudenken.
Auch Maßnahmenvorschläge, die durch andere Programme z. B. Soziale Stadt Neumühlen-Dietrichsdorf oder durch größere Investitionen umgesetzt werden, sind in der Regel nicht aufgeführt.
Einige Ortsbeiratsbezirke weisen nur wenige (Pries/Friedrichsort, Steenbek/Projensdorf, Russee/Hammer/Demühlen, Meimersdorf/Moorsee) oder teils keine Maßnahmen in der Prioritätenliste auf (Holtenau, Schilksee). In den nördlichen Bezirken hängt dies vorrangig mit dem bislang noch fehlenden Fußwegeachsen- und Kinderwegekonzept zusammen. Mit der Fortschreibung des Konzeptes für den Kieler Norden im Jahr 2024 werden die ermittelten Maßnahmen in einer Fortschreibung dieses Programms ergänzt. Andernorts wurden einige Maßnahmen bereits abgearbeitet oder sind nicht baulicher Natur.
4.2 Beteiligung der Ortsbeiräte
Die Ortsbeiräte erhalten nach erfolgter Beschlussfassung (diese Vorlage) das fortgeschriebene Programm Fußverkehr mit Prioritätenliste 2024 ff. zur Kenntnis mit der Bitte, für die nächste Fortschreibung zu den in ihrem Bezirk liegenden Maßnahmen Stellung zu nehmen sowie ggf. weitere Maßnahmen zu benennen.
Hinweise auf eine höhere oder geringere Priorisierung von Maßnahmen können in der Regel, nach Prüfung der Verwaltung, leider nicht berücksichtigt werden, da alle Maßnahmen im Fußwegeachsenkonzept nach fachlichen Kriterien als Handlungsschwerpunkte ausgewiesen wurden und dadurch eine hohe Priorität haben. Eine Abarbeitung soll daher in der vorliegenden Reihenfolge erfolgen. Maßnahmen der (Schulwege-) Sicherheit wurden dabei nochmals höher in der Priorität eingestuft.
4.3 Beteiligung der weiteren Beiräte
Der Junge Rat, der Beirat für Seniorinnen und Senioren sowie der Beirat für Menschen mit Behinderung erhalten nach erfolgter Beschlussfassung (diese Vorlage) das fortgeschriebene Programm Fußverkehr mit Prioritätenliste 2024 ff. zur Kenntnis mit der Bitte, für die nächste Fortschreibung Stellung zu ihren ggf. bereits gemeldeten Maßnahmen zu nehmen sowie ggf. weitere Maßnahmen zu benennen.
Hinweise auf eine höhere oder geringe Priorisierung können ebenso wie bei 4.2 in der Regel nicht berücksichtigt werden.
5. Planung und Umsetzung
Für dieses Jahr ist angestrebt mit den Maßnahmen der Priorität 1 zu beginnen (Planung bzw. Bau), diese fortzusetzen bzw. teilweise abzuschließen. Da es sich bei einigen Maßnahmen um umfangreiche Projekte handelt, wird sich die Bau- bzw. Planungstätigkeit teilweise noch in nachfolgende Jahre erstrecken.
Im Vergleich zu der eher schleppend verlaufenden Abarbeitung der Prioritätenliste in der Vergangenheit nimmt die Bearbeitung trotz der zugenommenen Menge an Maßnahmen deutlich an Fahrt auf. Grund hierfür ist die konsequente Abarbeitung von festgestellten Mängeln für den Fußverkehr insbesondere im Rahmen anderer Maßnahmen des Tiefbauamtes sowie der neuen strukturellen Betrachtung und Bearbeitung von Themen des Fußverkehrs durch den Fußverkehrsbeauftragten. Wie sich dies angesichts der angespannten Haushaltslage in den nächsten Jahren entwickelt, kann derzeit nicht abgesehen werden.
Ein Grund für die eher schleppende Umsetzung der Prioritätenliste in der Vergangenheit sind auch viele hinzukommende „ad-hoc“-Vorschläge und Wünsche der Ortsbeiräte und Bürger*innen, die geprüft und außerhalb dieser Prioritätenliste bisher geplant und umgesetzt wurden. Das hat zur Folge, dass die Kapazitäten dadurch zusätzlich gebunden wurden.
Über eine Besetzung der offenen Stellen in der Stadtteilarbeit des Tiefbauamtes können diese kleineren Maßnahmen nun wieder außerhalb dieser Prioritätenliste geprüft und geplant werden. Sofern ein größerer baulicher Aufwand festgestellt wird, wird den Ortsbeiräten empfohlen die Maßnahme in eine Fortschreibung des Programms Fußverkehr aufzunehmen.
Generell wird weiterhin versucht, Maßnahmen der Prioritätenliste ggf. im Rahmen von Maßnahmen der Abteilung Planen und Bauen des Tiefbauamtes oder Leitungsmaßnahmen Dritter wie z. B. der Stadtwerke oder von Telekommunikationsunternehmen umzusetzen. Auch im Rahmen von Fahrbahnerneuerungsmaßnahmen bietet es sich an, Maßnahmen der Prioritätenliste zu planen und umzusetzen.
6. Finanzierung
Für 2024 stehen insgesamt 480.000 € für das Programm zur Förderung des Fußverkehrs zur Verfügung.
Darüber hinaus sind in diesem Jahr im gegenüber der Anmeldung um 3 Mio. € gekürzten Ergebnishaushalt unter dem Sachkonto 52210100, Teilplan 541, Pos. 13, Veränderungsnachweis 2020 (Erhöhung der Mittel zur Umsetzung der kleinteiligen Maßnahmen für den Fuß- und Radverkehr Drs. 1203/2019) Mittel eingeplant.
Investitionsnummer 541 00 10013 Schulweg-/Kinderwegesicherung: 330.000 €
Investitionsnummer 541 00 10049 Sicherung von Gehwegquerungen: 0 €
Sachkonto 52210100: 150.000 €
Die Verwaltung wird beauftragt, die in den Folgejahren benötigten Mittel (siehe Drs. 0546/2021 „Fußverkehr nachhaltig sicher und attraktiv gestalten“ i.H.v. 750.000 €) in der Planung zum nächsten Haushalt zu berücksichtigen. Die Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt des Haushaltsbeschlusses.
Eine Kopie der Vorlage erhalten alle Ortsbeiräte zur Kenntnis.
Um Zustimmung zum Antrag wird gebeten.
Alke Elisabeth Voß
Stadträtin
Anlagen
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