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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 1062/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt

 

Im Kontext der angestrebten Verkehrswende in Kiel wurde 2022 das Konzept Ruhender Kfz-Verkehr 2035 (Drs. 0742/2022) beschlossen, das unter anderem stadtweit die Prüfung der Möglichkeiten der Mehrfachnutzung (halb-)öffentlicher sowie privater Parkplätze vorsieht, um insbesondere Anwohner*innen das wohnortnahe Parken zu erleichtern und ggf. Kompensationen für in der Nähe wegfallende Parkplätze zu schaffen. Die Verwaltung wurde mit Drs (1102/2023-02) gebeten, einen Zwischenstand mitzuteilen.

 

  1. Was wurde bereits umgesetzt?

 

Um den vorhandenen Parkraum zukünftig effizienter zu nutzen, werden auch Parkflächen Dritter betrachtet, die außerhalb von Dienst- und Geschäftszeiten nicht belegt sind.

 

In der Landeshauptstadt Kiel (LHK) sind bereits einige Projekte umgesetzt worden, die diesen Aspekt im Fokus haben. Beispielsweise wird der Mitarbeitendenparkplatz der LHK in der Waisenhofstraße außerhalb der Dienstzeit für andere Nutzer*innen geöffnet. Dabei sind die in dem Bereich geltenden Parkgebühren bis 20.00 Uhr zu zahlen. Nachts können die Nutzer*innen bis zum Dienstbeginn am folgenden Morgen kostenfrei parken.

 

Auch beim Bauhof des Tiefbauamtes im Grasweg ist es seit einiger Zeit möglich, dass außerhalb der Dienstzeiten der dortige Parkplatz kostenlos von der Öffentlichkeit genutzt wird.

 

Im Kontext baulicher oder verkehrsrechtlicher Maßnahmen wird die zusätzliche Bereitstellung von Parkflächen ebenso mitgedacht. Unlängst sind zum Beispiel mit der Fertigstellung der neuen Erschließungsstraße am Holsteinstadion ca. 50 Parkplätze eingerichtet worden, die außer an den Spieltagen des Vereins jederzeit rund um die Uhr durch die Öffentlichkeit genutzt werden können.

 

Das Projekt Smarte KielRegion hat bezüglich der Mehrfachnutzung von Parkflächen bereits im Rahmen seiner Strategiephase eine Sofortmaßnahme mit der KITZ GmbH auf deren Flächen in der Schauenburger Straße durchgeführt. Hierbei werden Parkflächen, die nachts nicht genutzt werden, an Anwohnende vermietet, die sich über eine App registrieren und den Zugang zum Gelände über eine Kennzeichenerkennung erhalten. Aus diesem Pilotprojekt heraus wurden seitens der Smarten KielRegion Handlungsempfehlungen erarbeitet, die im Frühjahr veröffentlicht wurden und damit auch anderen Projekten in der LHK und überregional als Hilfestellung zur Verfügung stehen (s. Anlage).

 

 

  1. Welche Aspekte werden aktuell geprüft und gibt es weitere konkrete Projekte, die zur Umsetzung vorgesehen sind?

 

Die Mehrfachnutzung und Flexibilisierung von Parkplätzen in Städten kann dem Parkdruck entgegenwirken und eine Flächenoptimierung in den Städten fördern. Da dies nicht nur Kiel betrifft, hat die LHK beim Städtetag eine Umfrage angestoßen, in welchen anderen Städten bezüglich der Mehrfachnutzung auf Flächen Dritter schon Erfahrungen gesammelt und Handlungsstrategien erarbeitet wurden. Von ca. 60 angefragten Städten sind ca. 10 Rückmeldungen zu der Fragestellung eingegangen. Damit liegt die Vermutung nahe, dass in vielen anderen Städten das Thema der Mehrfachnutzung von Parkflächen aktuell (noch) nicht im Fokus steht. Auch die vorhandenen 10 Rückmeldungen zeigen, dass - wenn überhaupt - nur anlassbezogen die Mehrfachnutzung von Parkflächen versucht wird zu fördern oder umzusetzen. Dies ist nicht zuletzt auf die erforderlichen aber meistens fehlenden personellen Kapazitäten und die arbeitsintensiven Einzelfallprüfungen zurückzuführen.

Düsseldorf dagegen hat sich dieses Themas intensiver angenommen und in Bezug auf Parkflächen von Supermärkten einen Letter of Intent mit einigen Unternehmen wie Aldi, Lidl, Penny und Netto abschließen können, um das nächtliche Parken auf deren Flächen zu ermöglichen. Nach der Prüfung, welche Flächen konkret geeignet sind, werden seit Juli 2024 insgesamt 8 Flächen von Supermärkten mit ca. 190 Parkplätzen über eine App zur Buchung angeboten. Die LHK ist mit der Stadt Düsseldorf im direkten Kontakt, um Hinweise und Erfahrungen zu diesem Projekt auszutauschen und nach Möglichkeit für die eigene Strategie und eigenen Projekte zu nutzen.

 

Auch mit den anderen Städten, die dazu ihr Interesse bekundet haben, ist vorgesehen, kontinuierlich zu dem Thema Mehrfachnutzung von Parkflächen im Austausch zu bleiben.

 

Bei der LHK teilen sich die Bemühung bezüglich der Prüfung und Aktivierung von mehrfach nutzbaren Flächen aktuell auf drei Bereiche auf – Parkplätze von Supermärkten, von Landesliegenschaften sowie städtische Schulparkplätze. Die LHK strebt an, für vorgenannte Bereiche jeweils ein Pilotprojekt zu starten, zu evaluieren und auf den Erfahrungen aufbauend schrittweise weitere Parkflächen in eine Doppelnutzung bringen.

 

  1.       Flächen von Supermärkten:

 

Gemeinsam mit der Industrie- und Handelskammer zu Kiel hat die Landeshauptstadt Kiel bereits im August 2022 eine Veranstaltung zum Thema „Mehrfachnutzung von Parkflächen“ durchgeführt. Eingeladen waren alle Einzelhändler*innen, die über größere Parkflächen verfügen. Ziel war es, Möglichkeiten der Öffnung von privaten Parkflächen in den Abend- und Nachtstunden sowie sonntags zu erörtern, um Anwohner*innen das Parken gegen Bezahlung zu ermöglichen. Neben der Vorstellung des Konzepts ruhender Verkehr 2035 und des Projektes bei der KITZ GmbH berichtete ein Vertreter von REWE, dass in Hamburg bereits Parkflächen gegen Bezahlung für Anwohnende geöffnet sind. REWE arbeitet dazu mit einem Dienstleister im Bereich Parkraumbewirtschaftung zusammen.

 

Auf der Veranstaltung wurden verschiedene Herausforderungen im Zusammenhang mit der Mehrfachnutzung benannt. Neben der Verkehrssicherungspflicht und Haftungsfragen ist insbesondere die Frage relevant, wie garantiert werden kann, dass die Parkplätze morgens wieder frei sind, wenn die Kund*innen kommen. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Lärmschutz. Um in die Parkraumbewirtschaftung einzusteigen, ist in der Regel eine Nutzungsänderung beim Bauordnungsamt zu beantragen, da die Parkplätze bei einer Mehrfachnutzung auch abends und nachts befahren werden könnten, also außerhalb der bislang im Nutzungskonzept vorgesehenen Zeiten. Daneben müssten etwaige Investitionen in Technik von den Unternehmen als Vorleistung selbst getragen werden, auch wenn sich diese über die Parkraumbewirtschaftung perspektivisch amortisieren sollten. Ab wann sich eine überwiegend nächtliche Parkraumbewirtschaftung wirtschaftlich rechnet, ist allerdings schwer abzuschätzen, solange am Fahrbahnrand und auf städtischen Parkplätzen nachts kostenfrei geparkt werden kann und damit Unsicherheiten in der tatsächlichen Inanspruchnahme von kostenpflichtigen Parkplätzen bestehen. Der Nutzen für die Einzelhändler*innen wäre aber ohne Zweifel die Kund*innenbindung und das positive Image, das die Firmen dadurch gewinnen können.

 

Auf etlichen Flächen von Supermärkten gibt es bereits heute geduldete informelle Parkmöglichkeiten, bei denen Anwohnende die Parkflächen unentgeltlich nutzen können und in der Regel morgens wieder unterwegs sind. Wird dieser kulante Umgang von einigen Nutzenden missbraucht und Autos oder Wohnmobile dauerhaft abgestellt, ziehen die Einzelhändler*innen Konsequenzen und begrenzen teilweise die Zufahrt. Hier zeigt sich, dass ein kontinuierlicher Austausch mit den Supermarktbetreiber*innen zur Erörterung dauerhafter guter Lösungen von großer Bedeutung ist. 

 

Die LHK hat daher in Zusammenarbeit mit der IHK am 13.06.2024 eine weitere Veranstaltung für Einzelhändler*innen durchgeführt. Die Smarte KielRegion hat dort die Handlungsempfehlungen aus dem Projekt mit der KITZ GmbH vorgestellt. Außerdem wurden technische und App-basierte Lösungen zur Parkraumbewirtschaftung präsentiert. Diesbezüglich ist festzustellen, dass der Markt stark in Bewegung ist und sich einige Start-Ups in diesem Geschäftsfeld betätigen. Es ist davon auszugehen, dass es zukünftig mehr Lösungen für niedrigschwellige Mehrfachnutzungen geben wird. Viele Nachfragen von Einzelhändler*innen auf der Veranstaltung zeugen von hohem Interesse am Thema. Sie geben an, dies weiterverfolgen zu wollen. Die LHK wird daher im Rahmen derartiger Veranstaltungen oder bilateral mit den Akteuren im Austausch bleiben, für Vernetzung sorgen und Unterstützung anbieten. Auch die KielRegion hat sich für eine weitergehende Beratung angeboten.

 

Aktuell ist die LHK mit dem Unternehmen REWE im Austausch, das auch in Kiel grundsätzlich die Bereitschaft gezeigt hat, Flächen für eine Mehrfachnutzung vorzusehen. REWE prüft konkret die Öffnung der Parkflächen in der Kirchhofallee (Rewe / Lidl) und in der Weißenburgstraße. Die LHK geht davon aus, dass über diese Pilotprojekte in den nächsten Monaten entschieden wird Für den Parkplatz Gutenbergstraße / Eckernförder Straße allerdings, wurde seitens REWE und Bauhaus eine Öffnung ausgeschlossen. Der Parkplatz ist eingezäunt und wird nach Geschäftsschluss verschlossen. Perspektivisch könnte dieser Parkplatz als Standort für ein Quartiersparkhaus geprüft werden.

 

Ein seit September 2024 umgesetztes Beispiel der Mehrfachnutzung von Parkflächen ist der Arkadenparkplatz in der Holtenauer Straße. Dort wird ergänzend zu den bisherigen Parkmöglichkeiten nunmehr auch die nächtliche Nutzung für Anwohnende mittels der Buchungsapp von PEUKA angeboten.

 

  1.       Flächen von Landesinstitutionen

 

In Bezug auf die Mehrfachnutzung von Parkflächen der Landesinstitutionen in Kiel hat im März 2024 ein Austausch mit Vertretern des Finanzministeriums des Landes Schleswig-Holstein und der Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AÖR (GMSH) stattgefunden. Auch in diesem Termin wurden die zuvor benannten, schon laufenden Projekte vorgestellt. Die Nachfragen des Landes bezogen sich ähnlich wie bei der Veranstaltung mit den Einzelhändler*innen auf Investitions- und Bewirtschaftungskosten, Betreiberverantwortung, Haftungs-, Versicherungs- und Wirtschaftlichkeitsfragen.

Nach zwischenzeitlich erfolgter Prüfung stehen die Vertreter*innen des Finanzministeriums der Mehrfachnutzung von Parkflächen grundsätzlich positiv gegenüber und erwägen die Etablierung einer Mehrfachnutzung außerhalb der Dienstzeiten für zwei Parkflächen. Vorgesehen ist, dass die Bewirtschaftung beider Flächen auf einen Dritten übertragen wird. Die Umsetzung der Pilotprojekte ist in 2025 zu erwarten.

 

  1.       Schulparkplätze

 

Schulparkplätze unterscheiden sich im Stadtgebiet nicht nur hinsichtlich der Größe, sondern auch bezüglich der örtlichen Rahmenbedingungen, des Umfangs der Nutzung durch die Öffentlichkeit und der Nutzungsbedürfnisse der Schulen. Aus diesem Grund hat die LHK im März dieses Jahres eine Abfrage bei den Schulen zu o.g. Aspekten vorgenommen. Daraus hat sich ergeben, dass bei über 50 % (28 Parkplätze) der mit Parkplatz ausgestatteten 50 Schulstandorte bereits eine Mischnutzung der Parkflächen durch Lehrkräfte und Anwohnende teilweise während, aber in der Regel außerhalb des Schulbetriebs erfolgt. Hierbei werden von den Schulleitungen unterschiedliche Erfahrungen beschrieben, ob und wie die gemeinschaftliche Nutzung funktioniert – naturgemäß auch in Abhängigkeit des vorhandenen Parkdrucks im Quartier. Üblicherweise wird durch Beschilderung darauf hingewiesen, dass die betreffenden Parkplätze nur außerhalb des Schulbetriebs der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Gelegentlich kommt es aber zu Nutzungskonflikten, wenn sich Fremdparkende nicht an die Vorgabe halten.

Bei den Schulparkplätzen handelt es sich in der Regel um nicht gewidmete Flächen, so dass der Einsatz des Ordnungsamtes für den ruhenden Verkehr nicht erfolgen kann und Falschparkende nicht geahndet werden können. Hier wäre es in der Verantwortung des Grundstückseigentümers, also der LHK, über Dienstleister*innen die Fahrzeuge abschleppen zu lassen. Hierbei kommen auch Dienstleister in Betracht, die nicht nur Abschleppen, sondern auch die finanzielle Abwicklung übernehmen. Eine Alternative kann der Einsatz technischer Infrastruktur sein, um die Konflikte zu entschärfen.

 

Die Rückmeldungen der Schulen sind im nächsten Schritt im Detail auszuwerten. Es ist geplant, ab Herbst dieses Jahres sukzessiv mit den Schulleitungen auch in den persönlichen Austausch zu gehen, um die Situationen vor Ort gemeinsam zu bewerten. Dabei werden auch insbesondere die 22 Flächen näher zu prüfen sein, die aktuell noch nicht den Anwohnenden außerhalb des Schulbetriebs zur Verfügung gestellt werden. Aber auch mit Schulen, bei denen die Öffentlichkeit bereits die Parkflächen mitnutzt und sich daraus Konflikte ergeben haben, wird die Verwaltung Gespräche führen. Dort, wo nachweislich hoher Parkdruck besteht, gilt es konzeptionelle Überlegungen anzustellen und im Einklang mit den Nutzungsbedürfnisse der Schulen individuelle Lösungen zu entwickeln, um eine Mehrfachnutzung zu etablieren oder zu harmonisieren. 

 

Am RBZ Wirtschaft . Kiel ist dies der Verwaltung in enger Kooperation mit der dortigen Schulleitung bereits ab 15.07.2024 gelungen. Testweise wird Anwohnenden für zunächst 6 Monate ein Teil der dortigen Parkflächen im Parkdeck (35 Parkplätze) für das nächtliche Parken (16.00 Uhr bis 07.00 Uhr) und das Parken am Wochenende, also außerhalb der Schulzeiten, kostenlos zur Verfügung gestellt. Dies erfolgt aktuell klassisch auf Basis fester Vereinbarungen mit Anwohnenden eines bestimmten Umkreises. Ob und wie in Zukunft durch Einsatz digitaler Lösungen eine Bewirtschaftung der besagten Parkfläche sinnvoll und eine Ausweitung der durch Anwohnende nutzbaren Parkflächen möglich ist, wird im Zuge der Auswertung und Evaluierung der Testphase zu entscheiden sein. 

 

  1. Wie geht es weiter?

 

  • Kooperationen mit Dritten bzw. die Zurverfügungstellung von privaten und (halb)öffentlichen Parkflächen sind im Kontext der Verkehrswende und des Parkraummanagements ein wichtiger Aspekt und können eine große Chance darstellen. Deshalb ist ein Erfahrungsaustausch, gegenseitige Beratung und Vernetzung unterschiedlicher Akteure von besonderer Bedeutung, so dass der Austausch mit Kommunen über den Städtetag insbesondere zu technischen Lösungen bei der Parkraumbewirtschaftung, zu rechtlichen Aspekten als auch zu Kommunikationsprozessen vorangetrieben werden soll.

 

  • Auch die weitere Sensibilisierung von Flächeneigentümer*innen für die Notwendigkeit von mehrfach genutztem privaten Parkraum ist weiterhin notwendig. Die kürzlich durchgeführte aber auch weitere Veranstaltungen mit den Einzelhändlerinnen sind ein Baustein hierfür.

 

  • Die zuvor unter II. beschriebenen geplanten oder in Umsetzung befindlichen Testprojekte auf Supermarktflächen, Landesflächen und beim RBZ Wirtschaft . Kiel werden von Seiten der LHK eng begleitet und evaluiert. Die Erfahrungen, die sich daraus ergeben, können bei weiteren Flächen, die für eine Mehrfachnutzung infrage kommen, bestenfalls übertragen werden oder zumindest Aspekte davon mit einfließen.

 

  • Parallel ist vorgesehen, auf Grundlage der erfolgten Abfrage hinsichtlich der Mehrfachnutzung von Schulparkplätzen sukzessive mit weiteren Schulen in den Austausch zu gehen, um weitere Umsetzungsmöglichkeiten zu eruieren– insbesondere für die Bereiche, in denen der Parkdruck sehr hoch ist.

 

  • Begleitend zu einzelnen Maßnahmen, die mit einer Neuordnung und Neuaufteilung von einzelnen Straßenräumen einhergehen und bei denen unter Umständen Parkplätze entfallen, werden zukünftig noch verstärkter ortsbezogene Einzelfallprüfungen zu mehrfach nutzbaren Parkflächen im Umfeld erfolgen.

 

  • Berücksichtigung soll die Prüfung von Mehrfachnutzungen weiterhin auch in den Bereichen finden, in denen quartiersbezogene Mobilitätskonzepte entwickelt werden.

 

 

Die Auflistung der Maßnahmen zeigt, dass das Thema Mehrfachnutzung von Parkflächen auf unterschiedlichen Ebenen angegangen wird. Die Sensibilisierung Dritter dafür, dass deren Flächen im Parkraummanagement der Zukunft eine wichtige Rolle spielt, ist ein Prozess, der Kontinuität und viel Kommunikation und Information erfordert. Die LHK sieht sich in Bezug auf Flächen Dritter in der Rolle des Kommunikators, bei dem Informationen aus Pilotprojekten und zu technischen Möglichkeiten zusammenlaufen und für Dritte zur Verfügung gestellt werden. Die letzte Entscheidung über die tatsächliche Verfügbarmachung von Flächen Dritter, bleibt aber den Flächeneigentümer*innen überlassen. 

 

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

 

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Finanzcheck

 

 

lfd. HH-Jahr

1. Folgejahr

2. Folgejahr

3. Folgejahr

langfr. p.a.

Erträge

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Anlagen

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Beschlüsse

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Oct 1, 2024 - Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität - zur Kenntnis genommen