Infosystem Kommunalpolitik
Antrag der Verwaltung - 1078/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Festsetzung der Hebesätze der Grundsteuern
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Dezernat III
- Beteiligt:
- Amt für Finanzwirtschaft
- Auswirkungen:
- Drucksache hat keine Auswirkungen auf den Haushalt und den Stellenplan
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Finanzen, Inneres und Gleichstellung
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Kenntnisnahme
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Oct 8, 2024
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Oct 17, 2024
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Sachverhalt/Begründung
Durch die Grundsteuerreform 2025 war es erforderlich, dass alle Grundstücke durch das Finanzamt neu bewertet werden mussten. Um eine aufkommensneutrale (Erzielung von annähernd identischen Grundsteuereinnahmen wie im Vorjahr) Umsetzung vom „alten“ Grundsteuerrecht zum „neuem“ Grundsteuerrecht durchführen zu können, wurden alle neu ermittelten Messbeträge des Finanzamtes an das Statistikamt Nord gemeldet. Das dort erstellte Transparenzregister für Schleswig-Holstein empfiehlt anhand der gelieferten Daten der Finanzämter entsprechende Hebesätze für die Grundsteuer A und Grundsteuer B.
Für eine Aufkommensneutralität der Grundsteuerreform haben sich sowohl die Bundesregierung als auch die Landesregierung bereits im Jahr 2019 zu Beginn der Reform ausgesprochen. Die Kommunalen Landesverbände in Schleswig-Holstein haben in der Vergangenheit zugesagt, sich dafür einzusetzen, dass die Hebesätze so angepasst werden, dass die Reform nicht zu Mehreinnahmen in den einzelnen Kommunen führt.
Die bisherigen Hebesätze müssten demnach für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) von 400 % auf 420 % und für die Grundsteuer B (unbebaute/bebaute gewerbliche und private Grundstücke) von bisher 500 % auf 565 %, dem Transparenzregister und der Aufkommensneutralität (sh. Anlage) folgend, angehoben werden. Das Amt für Finanzwirtschaft hat ebenfalls Berechnungen zur Ermittlung der neuen Hebesätze durchgeführt und kommt zu den gleichen Ergebnissen.
Mit der Festsetzung dieser Hebesätze wird die Aufkommensneutralität der Grundsteuer im Rahmen der Umsetzung der Grundsteuerreform ab dem 01.01.2025 in der Landeshauptstadt Kiel erfüllt.
Zusatzinformation zur Haushaltsplanung:
Die geplanten Grundsteuererträge in der Haushaltsplanung 2025 ff. basieren bereits auf den neuen, zu beschließenden aufkommensneutralen Hebesätzen.
Darüber hinaus sind diese geplanten Gesamterträge der Grundsteuer B pauschal leicht höher als im Vorjahr eingeplant worden. Diese zusätzliche Pauschalierung erfolgt, um den auch bei der Steuerentwicklung in den Vorjahren beobachtbaren, von der Hebesatzfestsetzung unabhängigen Entwicklungen im Gesamtsteueraufkommen - wie zusätzliche Mengeneffekte bspw. aufgrund neu erschlossener Grundstücke oder Baugebiete oder auch der außerordentlichen Wertentwicklungen einzelner Objekte - Rechnung zu tragen. Diese Pauschalierung hat aber keine Auswirkungen auf die aufkommensneutrale Festsetzung der Grundsteuer-Hebesätze, sondern erfolgt ausschließlich im Haushaltsplan.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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634,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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11,3 kB
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