Infosystem Kommunalpolitik
Geschäftliche Mitteilung - 1085/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Strategische Investitionsplanung
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Amt für Finanzwirtschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Inneres und Gleichstellung
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Kenntnisnahme
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Oct 8, 2024
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Kenntnisnahme
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Oct 17, 2024
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Sachverhalt/Begründung
Die Investitionshaushalte wachsen seit Jahren kontinuierlich auf und die wichtige Umsetzungsquote konnte erheblich - auf zuletzt rd. 84% - gesteigert werden. Zum Abbau des jahrzehntealten Sanierungsstaus und der gleichzeitigen Transformation der Landeshauptstadt Kiel sind weiterhin erhebliche Investitionen notwendig. Neben den Kosten für die Stadtbahn sind insbesondere umfangreiche Sanierungs- und Neubaumaßnahmen im Schulbereich vorgesehen, außerdem die Kofinanzierung von wichtigen Projekten der Stadtentwicklung (Entwicklung Holtenau Ost, Umgestaltung Holstenstraße). Natürlich sind auch weiterhin Investitionen in den städtischen Fuhrpark, Digitalisierung, Straßenbau und für Feuer- und Rettungswachen etc. notwendig, sodass auch dafür Mittel in den Planungen berücksichtigt werden müssen. Bei einer klaren Priorisierung kann die Landeshauptstadt Kiel ein Projekt wie die Stadtbahn seriös und ohne Vernachlässigung anderer zwingend notwendiger Investitionen sicherstellen. Aktuell werden mit dem Nachtragshaushalt 2024 rd. 162 Mio. Euro Auszahlungen für Investitionen geplant. In den Folgejahren wird von einer kontinuierlichen moderaten Steigerung dieser Ermächtigungen ausgegangen, so dass „Jahresscheiben“ für die Infrastrukturkosten der Stadtbahn i.H.v. rd. 30 Mio. Euro realistisch darstellbar sind. Entscheidend wird sein, die Großprojekte aufeinander abzustimmen und so transparent vorzugehen. Die dafür notwendigen Instrumente wurden in den letzten Jahren entwickelt.
Im Rahmen des (Bau)-Investitionscontrollings (vgl. Drs. 0957/2022) wurde eine sog. „Strategische Investitionsplanung“ eingeführt. Diese erfolgt strukturiert und gesamthaft als ergänzender Bestandteil des Haushalts. Sie soll die mittel- bis langfristige Planung über einen 9 Jahreszeitraum die Gesamthaftigkeit der städtischen investiven Maßnahmen darstellen und gleichzeitig eine zielgerichtete Prioritätensetzung auf der Basis langfristiger, strategischer Investitionsschwerpunkte ermöglichen.
Die Haushalts- bzw. Mittelfristplanung und die strategische Investitionsplanung ergänzen sich gegenseitig:
-
In der Haushalts- und Mittelfristplanung werden die Maßnahmen aufgenommen,
- die veranschlagungsreif sind (nach §12 GemHVO; bei Baumaßnahmen nach Abschluss HOAI Leistungsphase 3),
- bei denen Planungsmittel für Maßnahmen einzuplanen sind, um die Veranschlagungs- und Planreife zu erlangen und
- die veranschlagungsreife Verpflichtungsermächtigungen in den entsprechenden Jahren der Mittelfristplanung ausweisen.
-
In der strategischen Investitionsplanung werden die Maßnahmen aufgenommen,
- die weder veranschlagungsreif sind, noch Planungsmittel zur Erreichung einer Veranschlagungsreife beinhalten.
- die noch über keine zuverlässige Kostenberechnung / Kostenkalkulation verfügen.
- die in ihren haushalterischen Auswirkungen bestenfalls abschätzbar und einem groben Zeitablauf zuordbar sind und/oder
- die Jahre über den mittelfristigen Planungszeitraum (2028) hinauswirken.
Die beschlussreife Erstellung von investiven Programmen und Vorhaben wird nicht mehr durch die reine Einstellung von Haushaltsmitteln in den Haushaltsplan dargestellt, sondern ergänzend über die strategische Planung begründet. In der rechtlich vorgeschriebenen Finanzplanung (MIP) sind damit grundsätzlich nur noch die Mittel enthalten, die der Planung oder der Umsetzung veranschlagungsreifer Maßnahmen dienen.
Nur durch die Ansatz-/Mittelfristplanung und die strategische Investitionsplanung gemeinsam kann ein Gesamtüberblick über die gesamtstädtischen Investitionsvorhaben und Programme gegeben werden. Beide Instrumente stehen „qualitativ nebeneinander“. Der wesentliche Unterschied zwischen dem Haushaltsansatz und der strategischen Investitionsplanung ist die Veranschlagungsreife und/oder die zuverlässige Kostenberechnung.
Die Einbeziehung und aktive Nutzung der strategischen Investitionsplanung bietet damit vor allem die folgenden Vorteile:
- Gesamtüberblick über alle absehbaren Maßnahmen, investiven Programme und Schwerpunkte (unabhängig vom Zeitraum oder etwaiger Kreditmittelbegrenzungen).
- Die Entlastung des HH-Ansatzes und der Mittelfristplanung um noch nicht durchführbare / nicht veranschlagungsreife Maßnahmen und damit Entlastung des maximalen Kreditvolumens.
- „Umfassende Darstellung und ehrliche Offenheit aller (zwar noch nicht veranschlagungsreifer aber) in dem nächsten 9-Jahreszeitraum geplanter Investitionsmaßnahmen.
- Zentrale Anpassungen an den Investitionsplan sind aufgrund der Überzeichnung der Investitionsgrenzen mit nicht veranschlagungsreifen Maßnahmen weniger wahrscheinlich, geringer im Umfang oder gänzlich nicht mehr erforderlich.
Die verbindliche Darstellung dieser (noch) nicht veranschlagungsreifen Maßnahmen als Anlage zum Haushaltsplan schafft Verbindlichkeit und Planungssicherheit für Verwaltung und Selbstverwaltung und ist ein wichtiger erster Schritt zu einer ganzheitlichen strategischen Investitionsplanung.
Die Umsetzung und Darstellung der strategischen Investitionsplanung erfolgt in der BI-Software COAST, und wird dem Haushalt als darstellende und die Ansatz- und Mittelfristplanung ergänzende Anlage beigefügt.
Eine Zuordnung von Maßnahmen zur strategischen Investitionsplanung kann durch das Fachamt im Rahmen des Planungsprozesses vorgenommen werden, oder sie erfolgt im Rahmen der Veranschlagungsreifeprüfung durch das Amt für Finanzwirtschaft anhand der Investitionsanmeldung.
Im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses für den Haushalt 2025 wurde für den Zeitraum 2025 bis 2033 ein über die Investitionsplanungsliste hinausgehender Investitionsbedarf von rund 743 Mio. € gemeldet. Auch wenn diese Maßnahmen noch nicht die Veranschlagungsreife erreicht haben und damit eine gewisse Unsicherheit hinsichtlich der Kosten- und Terminentwicklung mit sich bringen, zeigt die nachfolgende Abbildung den zu erwartenden Kreditbedarf der kommenden Jahre.
Ergänzend ist hierbei darauf hinzuweisen, dass die vorliegende strategische Investitionsplanungsliste keinesfalls als vollständig betrachtet werden darf. Sofern bei Maßnahmen aufgrund des frühzeitigen Planungsstandes zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung noch keinerlei Annahmen zur Kosten- und Terminentwicklung getroffen werden konnten, sind diese entsprechend nicht in der Liste enthalten. Auch eventuell notwendige (ggf. witterungsbedingte) Sanierungsarbeiten im Hoch- und Tiefbau oder Ersatzbeschaffungen von Maschinen und Fahrzeugen in den jeweiligen Jahren lassen sich nur schwierig verlässlich über einen so langen Zeitraum vorhersagen und sind i.d.R. nicht vollständig enthalten.
Um die zu erwartenden Kreditverpflichtungen mit der dauerhaften Leistungsfähigkeit der LHK in Einklang zu bringen bedarf es einer strategischen Ausrichtung und Prioritätensetzung der Einzelmaßnahmen, um eine langfristige Planungssicherheit zu ermöglichen.
Nachfolgend sind die 10 größten Positionen der strategischen Planung 2025 bis 2033 dargestellt. Diese Maßnahmen stellen bereits rd. 80% des gesamten strategischen Planungsvolumens dar.
Korridor |
Gesamt Planung 2025-2033 |
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Gesamt strat. Liste |
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-742.766.100 |
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davon TOP 10: |
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-609.095.900 |
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5110050282..384 |
Stadtbahn[1] |
Klimaschutz |
-244.241.000 |
5110030024 |
Zuführung zum Sonderkonto Holtenau Ost |
Stadtentwicklung/ Städtebau |
-109.500.000 |
1115050192 |
Bildungscampus Schützenpark |
Schule |
-87.973.000 |
1115050194 |
Neubau Gemeinschaftsschule Meimersdorf |
Schule |
-53.417.000 |
5110030018 |
Zuführung zum Sonderkonto Innenstadt |
Stadtentwicklung/ Städtebau |
-31.000.000 |
5110030029 |
Zuführung zum Sonderkonto Kiellinie |
Stadtentwicklung/ Städtebau |
-22.255.600 |
1115050186 |
Neubau Werkhalle RBZ Schützenpark |
Schule |
-16.981.000 |
5731010002 |
Erhöhung Kapitalrücklage EBK |
Tourismus / Wirtschaft/ Kultur |
-16.800.000 |
1115050161 |
Neubau von 2 Sporthallen RBZ Wirtschaft |
Schule |
-16.186.800 |
2182010001 |
Nutzerbed. Baumaßnahmen Gemeinschaftsschulen |
Schule |
-10.741.500 |
Eine detaillierte Übersicht aller Einzelmaßnahmen aus der strategischen Investitionsplanung (auf Korridor- und Teilplanebene) befindet sich im Haushaltsplan im Anschluss an die Teilpläne unter der Rubrik „Weitere Übersichten“ (vgl. Drs. 1084/2024).
[1] Wahrscheinlich und notwendig ist eine Förderung von 75 % durch den Bund und 15 % durch das Land, bezogen auf die förderfähigen Infrastrukturkosten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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383,4 kB
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2
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(wie Dokument)
|
575,3 kB
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