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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 1123/2024

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Beratungsfolge

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Antrag

Die Richtlinie zur Vergabe der Kiel-Stipendien wird in der vorliegenden geänderten Fassung beschlossen, um durch vier Anpassungen in der Richtlinie die Inanspruchnahme der Kiel-Stipendien zu erhöhen.

 

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Sachverhalt/Begründung

In den vergangenen Jahren ging die Inanspruchnahme der Kiel-Stipendien immer weiter zurück. Vor Corona bis 2019 wurden durchschnittlich vier Stipendien/Semester vergeben. Nach Corona, seit Wintersemester 2021/22, sind es im Schnitt 2,3 Stipendien/Semester (vgl. Anlage). Die Corona-Zeit wurde aus der Auswertung herausgenommen, um das Ergebnis nicht zu verzerren. Corona-bedingt wurden einige Stipendien abgebrochen oder verschoben.

 

Als Gründe für den Rückgang der Bewerbungen wurden in Rücksprache mit den International Offices der Stipendienvergebenden Kieler Hochschulen Folgende identifiziert:

 

-        Ukraine-Krieg: Mit Beginn des Angriffskrieges von Russland setzte die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel die Hochschulpartnerschaft mit der Universität Kaliningrad aus. In der Folge wurden keine Stipendien an russische Studierende vergeben.

-        Erasmus-Stipendium: Das Erasmus+-Programm bietet zusätzlich zum Stipendium verschiedenen sog. Social Top-ups an. Außerdem ist eine Förderung der Reisekosten möglich. Damit ist Erasmus+ attraktiver. Für das Kiel-Stipendium gab es zuletzt eine Absage einer potenziellen Stipendiatin, die zugunsten des Erasmus+-Stipendiums ihre Bewerbung zurückzog. Es ist anzunehmen, dass andere Kandidat*innen sich aus diesem Grund nicht für das Kiel-Stipendium bewerben.

-       Vergabekriterien: Einige Formulierungen in den Vergabekriterien der Landeshauptstadt Kiel könnten die Bewerbung geeigneter Kandidat*innen einschränken.

 

 

  

-      Bekanntheit: Die Werbung für das Kiel-Stipendium erfolgt durch die Kieler Hochschulen bei der jeweiligen Partnerhochschule. Einige Partnerhochschulen geben diese Möglichkeit bislang nicht an ihre Studierenden weiter.

 

 Um das Kiel-Stipendium attraktiver zu gestalten sind folgende Maßnahmen wirksam:

-        Aufgrund der neuen Städtepartnerschaft Kiels mit Cherson und der bestehenden Partnerschaft der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel mit der Hochschule Kherson konnten für das Wintersemester 2024/25 bereits zusätzliche Stipendiat*innen gewonnen werden.

-       Über das Büro der Stadtpräsidentin werden die Städtepartner*innen eingeladen, ihre Hochschulen für das Stipendienprogramm zu gewinnen.

 

Bezüglich der Richtlinien zur Vergabe der Kiel-Stipendien werden neben sprachlichen Anpassungen u.a. folgende inhaltliche Punkte geändert (vgl. Anlage):

-        Bislang sollen die Stipendiat*innen einen inhaltlichen Bezug zur Landeshauptstadt Kiel oder zu den Forschungsschwerpunkten der Hochschulen in ihrer wissenschaftlichen Arbeit herstellen. Dies ist nicht praktikabel, da Bachelor- und Masterstudierende i.d.R. keine eigenen wissenschaftlichen Projekte verantworten bzw. wenig Einfluss auf Themensetzungen im Studienverlauf haben. Stattdessen sollte die Motivation, nach Kiel zu kommen, im Mittelpunkt der Bewerbung stehen.

-        Die Festlegung der Sprachlevel auf B1 (Deutsch) oder B2 (Englisch) entspricht nicht der üblichen Praxis der Kieler Hochschulen. Diese prüfen im Bewerbungsprozess individuell die sprachliche Eignung der Kandidat*innen und stellen die Studierfähigkeit sicher, z.B. durch Sprachkurse vor Ort.

-        Einführung eines Nachrückverfahrens für freigebliebene Stipendien über die Hochschulen hinweg, d.h. eine Hochschule kann ihr Stipendium für eine*n Nachrückkandidat*in an einer anderen Kieler Hochschule abtreten. Voraussetzung: Nachrückkandidat*innnen erfüllen alle Vergabekriterien und das Nachrücken erfolgt im gleichen Kalenderjahr. Das konkrete Verfahren wird außerhalb der Vergaberichtlinien in Abstimmung mit den beteiligten Akteur*innen definiert.

-        Formulierung der seit 2017 gelebten Praxis, dass Stipendiat*innen sowohl für 5 Monate (ein Semester) als auch 10 Monate (ein akademisches Jahr) nach Kiel kommen können. 

 

Renate Treutel

Bürgermeisterin

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Finanzcheck

 

Die Drucksache hat Auswirkungen auf den Haushalt.
Die im lfd. Haushaltsjahr benötigten Mittel stehen im Teilplan 251 zur Verfügung.
Die Drucksache hat keine Auswirkungen auf den Stellenplan.

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Anlagen

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Beschlüsse

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Nov 6, 2024 - Ausschuss für Wirtschaft und Digitalisierung - ungeändert beschlossen

Erweitern

Nov 21, 2024 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen