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Interfraktioneller Antrag - 1149/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Interreg Kofinanzierung Verfahren vereinheitlichen
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Interfraktioneller Antrag
- Federführend:
- SPD-Ratsfraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Inneres und Gleichstellung
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Vorberatung
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Oct 8, 2024
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Gestoppt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Antrag
- Die jährliche Kofinanzierung von Interreg-Projekten in Höhe von 200.000 € (Drs. 1023/2021) wird nicht mehr pauschal in den Haushalt eingestellt. Stattdessen wird eine Einreichungsfrist bis zum 31.08. eines jeden Jahres eingeführt, bis zu der Anträge auf Förderung für das folgende Haushaltsjahr und fortfolgend eingereicht werden können. Es gilt zu beachten, dass während der Laufzeiten der Kofinanzierungen die 200.000 € Gesamtsumme jährlich nicht überschritten wird.
- Die Anträge sind ab dem Haushaltsjahr 2025 jeweils bis zum 31.08. bei der Landeshauptstadt Kiel einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Projekte durch die Verwaltung geprüft und den entsprechenden Gremien der Selbstverwaltung zur Verfügung gestellt, damit diese beschließen können, ob die Projekte im nächsten Haushalt und fortfolgend berücksichtig werden.
- Für bereits genehmigte Projekte bleiben die bisherigen Regelungen bestehen.
Sachverhalt/Begründung
Die vorgeschlagene Änderung des Verfahrens zur Kofinanzierung von Interreg-Projekten bringt mehrere Vorteile:
- Planungssicherheit: Durch die Einführung einer festen Einreichungsfrist bis zum 31.8. eines jeden Jahres wird sowohl für die Antragsteller*innen als auch für die Verwaltung eine klar strukturierte Planung ermöglicht. Die Projekte können frühzeitig geprüft und bei der Haushaltsaufstellung für das kommende Jahr berücksichtigt werden.
- Effiziente Mittelverwendung: Bisher wurden die 200.000 € pauschal in den Haushalt eingestellt, ohne dass genaue Angaben über die Anzahl und den Umfang der Anträge vorlagen. Durch die neue Regelung wird eine gezielte Mittelvergabe ermöglicht, die an den tatsächlichen Bedarf angepasst ist. Dies führt zu einer effizienteren Verwendung öffentlicher Gelder.
- Transparenz: Das neue Verfahren schafft eine transparentere Entscheidungsgrundlage, da die Projekte klar definiert und geprüft werden können und die Selbstverwaltung einen bessere Entscheidungsgrundlage insgesamt zur Verfügung gestellt bekommt. Dies stärkt die Nachvollziehbarkeit der Vergabeentscheidung.
- Verwaltungsvereinfachung: Die Einführung einer festen Frist und die damit einhergehende Prüfung der Anträge in einem zusammenhängenden Prozess entlastet die Verwaltung und beschleunigt die Bearbeitung. Gleichzeitig können Ressourcen besser geplant und genutzt werden.