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ALLRIS - Drucksache

Antrag der CDU-Ratsfraktion - 1168/2024

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Beratungsfolge

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Antrag

Die Versäumnisgebühr gemäß § 8, Absatz 2, der Benutzungs- und Gebührensatzung werden wie folgt angepasst:

 

a) Erwachsene

für die angefangene erste Woche ab Rückgabetermin: € 1,50

für die angefangene zweite Woche ab Rückgabetermin zusätzlich: € 2,00

für die angefangene dritte und weitere Wochen ab Rückgabetermin zusätzlich: € 2,50

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

lfd. Nr

Teil-plan

Pos.

Investitions-nummer

Bezeichnung

Ergebnis-planung

 

2025

2026

2027

2028

3

272

07

 

Erhöhung Versäumnisgebühren

Stadtbücherei

Ertrag

(mehr/-weniger)

15.000

10.000

5.000

0

Aufwand

(mehr/-weniger)

 

 

 

 

Finanzplanung (Investiv)

 

2025

2026

2027

2028

Einzahlung

(mehr/-weniger)

0

0

0

0

Auszahlung

(mehr/-weniger)

0

0

0

0

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Durch die verspätete Rückgabe ausgeliehener Medien entstehen der Stadtbücherei zusätzliche Kosten. Eine Erhöhung der Versäumnisgebühren um jeweils 0,50 Euro ist vertretbar.

Darüber hinaus werden mit der Versäumnisgebühr nicht alle Nutzerinnen und Nutzer der Stadtbücherei belastet. Die ist durch die rechtzeitige Rückgabe der Medien vermeidbar.

Die Versäumnisgebühren für Kinder / Jugendliche werden nicht angepasst, um keine negativen Anreize für die betreffenden Personen im Hinblick auf die generelle Nutzung der Stadtbücherei zu setzen.

Durch eine steigende Anzahl von online-Ausleihen wird im Laufe der Jahre mit weniger Einnahmen durch Versäumnisgebühren gerechnet.

 

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Beschlüsse

Erweitern

Oct 8, 2024 - Ausschuss für Finanzen, Inneres und Gleichstellung - abgelehnt

Erweitern

Oct 17, 2024 - Ratsversammlung - abgelehnt