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Antrag der CDU-Ratsfraktion - 1168/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbücherei der Landeshauptstadt Kiel
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der CDU-Ratsfraktion
- Federführend:
- CDU-Ratsfraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Inneres und Gleichstellung
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Vorberatung
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Oct 8, 2024
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Oct 17, 2024
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Antrag
Die Versäumnisgebühr gemäß § 8, Absatz 2, der Benutzungs- und Gebührensatzung werden wie folgt angepasst:
a) Erwachsene
für die angefangene erste Woche ab Rückgabetermin: € 1,50
für die angefangene zweite Woche ab Rückgabetermin zusätzlich: € 2,00
für die angefangene dritte und weitere Wochen ab Rückgabetermin zusätzlich: € 2,50
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lfd. Nr |
Teil-plan |
Pos. |
Investitions-nummer |
Bezeichnung |
Ergebnis-planung |
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2025 |
2026 |
2027 |
2028 |
3 |
272 |
07 |
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Erhöhung Versäumnisgebühren Stadtbücherei |
Ertrag |
(mehr/-weniger) |
15.000 |
10.000 |
5.000 |
0 |
Aufwand |
(mehr/-weniger) |
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Finanzplanung (Investiv) |
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2025 |
2026 |
2027 |
2028 |
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Einzahlung |
(mehr/-weniger) |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Auszahlung |
(mehr/-weniger) |
0 |
0 |
0 |
0 |
Sachverhalt/Begründung
Durch die verspätete Rückgabe ausgeliehener Medien entstehen der Stadtbücherei zusätzliche Kosten. Eine Erhöhung der Versäumnisgebühren um jeweils 0,50 Euro ist vertretbar.
Darüber hinaus werden mit der Versäumnisgebühr nicht alle Nutzerinnen und Nutzer der Stadtbücherei belastet. Die ist durch die rechtzeitige Rückgabe der Medien vermeidbar.
Die Versäumnisgebühren für Kinder / Jugendliche werden nicht angepasst, um keine negativen Anreize für die betreffenden Personen im Hinblick auf die generelle Nutzung der Stadtbücherei zu setzen.
Durch eine steigende Anzahl von online-Ausleihen wird im Laufe der Jahre mit weniger Einnahmen durch Versäumnisgebühren gerechnet.