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ALLRIS - Drucksache

Antrag der SSW-Ratsfraktion - 1093/2024-01

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Beratungsfolge

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Antrag

Die LHK passt den Hebesatz zur Grundsteuer mit Wirkung zum 01.01.2025 so an, dass sich trotz der bundesweiten Grundsteuerreform mit Neueinführung des Grundsteuerwertes anstelle des bisherigen Einheitswertes als neue Bemessungsgrundlage der Steuer keine Erhöhung der Grundsteuer für die Kielerinnen und Kieler ergibt.

 

lfd. Nr

Teil-plan

Pos.

Investitions-nummer

Bezeichnung

Ergebnis-planung

 

2025

2026

2027

2028

 

611

01 

 

Steuern und ähnliche Abgaben

Ertrag

(mehr/-weniger)

0

0

0

0

Aufwand

(mehr/-weniger)

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0

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Finanzplanung (Investiv)

 

2025

2026

2027

2028

Einzahlung

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Auszahlung

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Sachverhalt/Begründung

Eine Erhöhung der Grundsteuer würde absehbar die ohnehin steigenden Lebenshaltungskosten in Kiel weiter verschärfen. Vermieter*innen geben die Kosten einer Erhöhung der Grundsteuer in der Regel direkt an die Mieter*innen weiter, was insbesondere Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen trifft. In einer Stadt, in der bezahlbarer Wohnraum zunehmend knapp wird, würde diese Maßnahme die Wohnkosten weiter in die Höhe treiben und die soziale Ungleichheit verschärfen.

Stattdessen sollte der Hebesatz der Grundsteuer aufkommensneutral angepasst werden, um die finanzielle Belastung der Kieler Bürger*innen entgegen dem Trend gleich zu halten und ihnen weiterhin den gewohnten finanziellen Spielraum zu ermöglichen. Kleinere Differenzen aufgrund der individuellen Grundsteuerwerte sowie etwaiger Rundungsdifferenzen können hierbei vernachlässigt werden.

Eine faire Steuerpolitik muss sicherstellen, dass die Menschen in Kiel nicht durch zusätzliche Belastungen in ihrer wirtschaftlichen und sozialen Teilhabe eingeschränkt werden.

 

 

gez. Ratsherr Pascal Schmidt

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Beschlüsse

Erweitern

Oct 8, 2024 - Ausschuss für Finanzen, Inneres und Gleichstellung - abgelehnt

Erweitern

Oct 17, 2024 - Ratsversammlung - abgelehnt