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Antrag der Verwaltung - 1119/2024-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellenplan-Entwurf 2025
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Personal- und Organisationsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Finanzen, Inneres und Gleichstellung
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Vorberatung
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Oct 8, 2024
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Oct 17, 2024
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Antrag
Dem Stellenplan als Teil des Haushaltsplans 2025 (vgl. § 78 Abs. 2 GO) mit den in der Anlage 1 zusammengefassten Stellenplananträgen sowie den in der Anlage 2 zusammengefassten Entscheidungen über weitere Veränderungen, die die Verwaltung seit der Beschlussfassung über den Stellenplan 2024 im Rahmen der ihr übertragenen Befugnisse getroffen hat, wird zugestimmt.
Sachverhalt/Begründung
Die Ämter wurden aufgefordert ihre Stellenbedarfe anzumelden, die Dezernate haben diese Anmeldungen priorisiert und auf die unabweisbar notwendigsten Bedarfe beschränkt. Die Ergebnisse bildet der vorliegende Stellenplan-Entwurf für 2025 ab. Gleichzeitig war die Maßgabe neue Stellen durch Aufgabe von bestehenden Stellen zu kompensieren (vgl. Drs. 0787/2024).
Ausgehend von einem Stellenbestand von 5.167,74 Stellen in 2024 wurden 50 Stellen entsprechend des Beschlusses der Ratsversammlung vom 18. Juli 2024 (vgl. Drs. 0787/2024) gestrichen, so dass ein Ausgangsstellenbestand von 5.117.74 erreicht wird. Die Neuanmeldungen konnten entsprechend kompensiert werden, so dass der Stellenplan-Entwurf 2025 rd. 5.118 Stellen enthält.
Schwerpunkte des Stellenaufwuchses liegen in den Bereichen Stärkung der Abt. Zuwanderung im Stadtamt (+14 Planstellen, vgl. Drs. 0946/2024), Realisierung des Stadtbahn-Projektes (+9,5 Planstellen) und verschiedenen unabweisbaren Bedarfen in allen Dezernaten.
Anträge zum Stellenplan 2025
Die Anträge zum Stellenplan sind in der Anlage 1 zusammengefasst und nach Teilplänen gruppiert. Zur Entscheidung vorgelegt werden
• Vorschläge zur Einrichtung neuer Stellen und zu Stellenstreichungen,
• Vorschläge zur Erhöhung oder Verringerung von Stundenanteilen sowie
• Vorschläge zur Anbringung und Streichung von KW-Vermerken3 und KU-Vermerken4 zum Stellenumfang.
Die Anlage 2 enthält alle Entscheidungen, welche die Verwaltung im Rahmen der ihr durch Beschluss der Ratsversammlung vom 13.12.2012 erteilten Befugnisse (Drs. 0866/2012) getroffen hat:
• Stellenneubewertungen bzw. -umwandlungen entsprechend der Eingruppierungsvorschriften des TVöD sowie des KGSt-Gutachtens „Stellenplan/Stellenbewertung",
• Anbringen und Aufheben von KU-Vermerken zur Stellenbewertung,
• organisatorisch notwendige, kostenneutrale Teilung von Planstellen,
• Zuordnung von Planstellen zu den Teilplänen,
• Veränderungen, die sich eindeutig aus der Umsetzung von Ratsbeschlüssen ergeben und keine erneute Beschlussfassung erfordern (insbesondere die Anpassung des Personalbedarfs der Kindertageseinrichtungen aufgrund der Richtlinien über die Förderung der Jugendarbeit, Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Tagespflege),
• Einrichtung von Planstellen für beurlaubte und abgeordnete Mitarbeiter*innen.
Auch die Veränderungen, die sich durch das Wirksamwerden von bereits beschlossenen KU- und KW-Vermerken ergeben, sind in Anlage 2 enthalten.
Alle Entscheidungen zu KW-Planstellen sind in der Anlage 3 nochmals zusammengefasst.
Nachrichtlich aufgeführte Stellen
Planstellen für Widerrufsbeamt*innen, Auszubildende, abgeordnete und beurlaubte Mitarbeiter*innen sowie die Planstellen der Eigenbetriebe sind im Stellenplan lediglich nachrichtlich aufzuführen. Die Veränderungen sind in dieser Vorlage ebenfalls nachrichtlich enthalten
Schlussbemerkungen
Gem. § 9 Abs. 5 der Gemeindehaushaltsverordnung ist bei Stellen, die länger als ein Jahr unbesetzt waren, zu vermerken, seit wann die Stellen unbesetzt sind. Alle darunterfallenden Planstellen sind im Stellenplanentwurf (Anlage 6) aufgeführt. Langfristige Vakanzen sind durch Zeitrenten bzw. durch Altersteilzeit begründet, da diese Mitarbeiter*innen nicht auf den bisherigen Planstellen gebucht sind. Für die Kindertageseinrichtungen erfolgt jährlich eine Neuberechnung des Personalbedarfs, der im errechneten Umfang im Stellenplan abgebildet wird. Für die anderen unbesetzten Planstellen wird die Nachbesetzung für das kommende Jahr geprüft.
In den Anlagen 4 und 5 werden der Stellenzuwachs zum Stellenplan 2025 sowie die Stellenentwicklung seit 1997 dargestellt. Anlage 6 enthält den Entwurf des Stellenplanes 2025.
Christian Zierau
Stadtrat
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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813,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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1 MB
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3
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(wie Dokument)
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729,6 kB
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4
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(wie Dokument)
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96,6 kB
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5
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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6
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(wie Dokument)
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10,3 MB
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