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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 1178/2024

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Beratungsfolge

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Antrag

Die Satzung über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen im Stadtgebiet Kiel (Abfallsatzung) wird durch Beschluss der Ratsversammlung erlassen.

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Sachverhalt/Begründung

 

a) Neufassung der Abfallsatzung

Zur besseren Nachvollziehbarkeit der Satzungshistorie wird darauf verzichtet eine

weitere Nachtragssatzung zu erlassen. Stattdessen wird die Abfallsatzung neu gefasst.

 

b) Inhaltliche Änderungen (die Änderungen des Satzungstextes sind in der Anlage 2

synoptisch dargestellt):

  1. Transportzuschläge (§ 2 Abs. 4)

Die Transportkosten steigen leicht. Grund dafür sind die gestiegenen Personalkosten.

 

  1. Monatliche Miete für Container (§ 2 Abs. 5) sowie befristete Gestellung von Containern (§ 3 Abs. 3):

Die Kosten für die monatliche Miete von Containern müssen angepasst werden, da insbesondere die Reparaturkosten für die Container stark angestiegen sind. Grund hierfür sind gestiegenen Anforderungen des Arbeitsschutzes.

Vorgenanntes gilt ebenso für die befristete Gestellung (bis zu drei Tage) von Containern.

 

  1. Gestellungsgebühr für die Behältertypen A und B (§ 2 Abs. 6):

Die Gestellungsgebühr sinkt, da die Anschaffungskosten für die Behältertypen A und B gesunken sind.

 

  1. Gebühren für Sondergestellungen (§ 3 Abs. 2a):

Die Gebühren für eine Sondergestellung steigen aufgrund der gestiegenen Personal- und Fahrzeugkosten (Anschaffung, Reparatur, Kraftstoff).

 

  1. Gebühren für Sonderleerungen (§ 3 Abs. 2b):

Der Anstieg der Gebühren für Sonderleerungen ist eine Folge der gestiegenen monatlichen Miete für Container (siehe hierzu Punkt 2).

 

  1. Restabfallsack (§ 3 Abs. 4):

Die erhöhten Kosten für den Restabfallsack ergeben sich im Wesentlichen aus Logistikkosten sowie Kosten für die Entsorgung.

 

  1. Laubsack und Grüngutsack (§ 3 Abs. 4):

Der leichte Anstieg für den Laubsack und den Grüngutsack ist eine Folge der gestiegenen Verwaltungs- und Verwertungskosten.

 

  1. Behälterreinigung (§ 3 Abs. 9):

Die Kosten für die Behälterreinigung steigen aufgrund der gestiegenen Fahrzeug- und Personalkosten.

 

  1. Sperrgut-Plus-Service (§ 3 Abs. 10):

Durch die leicht gesunkenen einschlägigen Entsorgungskosten kann der Preis für den Sperrgut-Plus-Service entsprechend angepasst werden.

 

  1. Zusätzliche Sperrguttermine, Sperrgut-Express und Bereitstellungsservice (§ 3 Abs. 11,12,13):

Für zusätzliche Sperrguttermine, den Sperrgut-Express und die Bereitstellungsservice konnten die Preise gesenkt werden. Gründe hierfür sind der Rückgang der prognostizierten Abfallmengen aus der Sperrgut-Straßensammlung, die Reduzierung der Entsorgungskosten für die Fraktion Sperrgut aus der Straßensammlung sowie die zusätzlich anteilige Einführung der Getrenntsammlung für Altholz im Sperrgut der Straßensammlung mit hierfür deutlich geringeren Entsorgungskosten. Die Reduzierung der Entsorgungskosten der Sperrgutabfuhr wirkt sich in gleicher Weise gebührenmindernd auf die einzelnen kostenpflichtigen Spergutaufträge aus.

 

  1. Filterdeckel für die Biotonne (§ 3 Abs. 14):

Die Kosten für Filterdeckel für die Biotonne werden aufgrund der gestiegenen Beschaffungskosten leicht erhöht.

 

  1. Asbesthaltige Baustoffe (§ 5 Abs. 2):

Die Gebührenerhöhung für Annahme asbesthaltiger Baustoffe ergibt sich aus den gestiegenen Anforderungen hinsichtlich deren Behandlung sowie stark erhöhten Entsorgungskosten sowie den Kosten für die notwendigen Arbeitsfahrzeuge.

 

  1. Gebühr in Einzelfällen (§ 5 Abs. 3):

Die Gebühren in Einzelfällen steigen, da i.d.R. ein händisches Nachsortieren des Abfalls notwendig ist. Es fallen in der Folge Personalkosten, Kosten für einen gesonderten Container (s. Punkt 2) sowie eine gesonderte Entsorgung an.

 

  1. Erteilung von Nachweisnummern für Entsorgungsnachweise und Sammelnachweise (§ 5 Abs. 4) und Verwaltungsgebühr (§ 5 Abs. 5):

Die Gebühren für die Erteilung von Nachweisnummern für Entsorgungsnachweise und Sammelnachweisen steigen aufgrund des gestiegenen Verwaltungsaufwandes. Gleiches gilt für die Verwaltungsgebühr in Einzelfallentscheidungen.

 

  1. Gebühren auf den städtischen Wertstoffhöfen (§ 6 Abs. 1):

Die Gebühren auf den Wertstoffhöfen steigen insbesondere aufgrund der erhöhten Containermiete sowie den erhöhten Transportkosten für Containertransporte.

 

  1. Deponiegebühren (Anlage 1 zu § 5):

Die Deponiegebühren werden um 10 % erhöht. Die Deponie war in den vorangegangenen Jahren defizitär, so dass nun ein Ausgleich notwendig ist.

 

Das Rechtsamt hat die Anlagen 1 und 2 mitgezeichnet.

Das Rechnungsprüfungsamt hat die Anlagen 1 bis 6 zur Kenntnis genommen.

Das Amt für Finanzwirtschaft hat die Anlagen 1 und 2 zur Kenntnis genommen.

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

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Beschlüsse

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Nov 6, 2024 - Ausschuss für Wirtschaft und Digitalisierung - ungeändert beschlossen

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Nov 21, 2024 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen