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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 1180/2024

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Beratungsfolge

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Antrag

Die Entgeltordnung für die Anlieferung von Abfällen auf der städtischen Abfalldeponie, die nicht im Stadtgebiet der LH Kiel anfallen (Entgeltordnung Deponie Schönwohld) wird durch Beschluss der Ratsversammlung erlassen.

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Sachverhalt/Begründung

  1.       Neufassung der Entgeltordnung Deponie Schönwohld

Zur besseren Nachvollziehbarkeit der Satzungshistorie wird darauf verzichtet eine weitere Nachtragssatzung zu erlassen. Stattdessen wird die Entgeltordnung Deponie Schönwohld neu gefasst.

 

  1.       Inhaltliche Änderungen (die Änderungen des Satzungstextes sind in der Anlage 2 synoptisch dargestellt):

Die Entgelte, die bei Inanspruchnahme der Einrichtungen der städtischen Abfalldeponie Schönwohld für die Anlieferung von Abfällen, die nicht im Stadtgebiet der LH Kiel anfallen, werden aufgrund der aktuellen Preiskalkulation angepasst. Die Preiskalkulation beinhaltet eine Erhöhung um 10 %, Die Abfallschlüssel 17 06 03*, 17 06 04 und 17 06 05* wurden um 20 % erhöht.

 

Das Rechtsamt hat die Anlagen 1 und 2 mitgezeichnet.

Das Rechnungsprüfungsamt hat die Anlagen 1 und 2 zur Kenntnis genommen.

Das Amt für Finanzwirtschaft hat die Anlagen 1 und 2 zur Kenntnis genommen.

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Der Oberbürgermeister

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Anlagen

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Beschlüsse

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Nov 6, 2024 - Ausschuss für Wirtschaft und Digitalisierung - ungeändert beschlossen

Erweitern

Nov 21, 2024 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen