Infosystem Kommunalpolitik
Antrag der CDU-Ratsfraktion - 1188/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Tierheimhunde: Dauerhafte Steuerermäßigung über die Steuerbefreiungsfrist hinaus
(Alternativantrag zu Drs. 1100/2024-01 „Keine Erhöhung der Hundesteuer“)
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der CDU-Ratsfraktion
- Federführend:
- CDU-Ratsfraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Ausschuss für Finanzen, Inneres und Gleichstellung
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Vorberatung
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Oct 17, 2024
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Sachverhalt/Begründung
Für Hunde, die auf Dauer im Tierheim Kiel des Tierschutzvereins für Kiel und Umgebung Korp. untergebracht waren, gilt zwar für 48 Monate Steuerbefreiung. Je älter das Tier wird, umso höher sind aber die Kosten, insbesondere für deren Gesundheitserhaltung. Eine dauerhafte Steuerermäßigung von 50% auch nach der bisherigen Steuerbefreiungsfrist dient dazu, auch für ältere Hunde noch eine adäquate Unterbringung im privaten Bereich zu fördern. Durch eine höhere Vermittlungsquote auch älterer Hunde werden die Kosten für das Tierheim, mithin auch der Zuschussbedarf von der Stadt Kiel, minimiert.