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ALLRIS - Drucksache

Antrag der CDU-Ratsfraktion - 1188/2024

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Beratungsfolge

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Antrag

Die Satzung der Landeshauptstadt Kiel über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) wird wie folgt geändert:

 

In § 6 Abs. 1 wird angefügt:

               d) Hunde, für die nach § 7 Nr. 9 die 48-Monatsfrist abgelaufen ist.

 

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Sachverhalt/Begründung

Für Hunde, die auf Dauer im Tierheim Kiel des Tierschutzvereins für Kiel und Umgebung Korp. untergebracht waren, gilt zwar für 48 Monate Steuerbefreiung. Je älter das Tier wird, umso höher sind aber die Kosten, insbesondere für deren Gesundheitserhaltung. Eine dauerhafte Steuerermäßigung von 50% auch nach der bisherigen Steuerbefreiungsfrist dient dazu, auch für ältere Hunde noch eine adäquate Unterbringung im privaten Bereich zu fördern. Durch eine höhere Vermittlungsquote auch älterer Hunde werden die Kosten für das Tierheim, mithin auch der Zuschussbedarf von der Stadt Kiel, minimiert.

 

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Beschlüsse

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Oct 17, 2024 - Ratsversammlung - abgelehnt