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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 1191/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt

Toilettenanlage Friedrichsort, Brauner Berg:

Am Tag des Leuchtturmfestes am 1. September 2024 ist die neue Toilettenanlage am Brauner Berg in Betrieb genommen worden und für die Bürger*innen zur Nutzung zugänglich. Die neue WC-Anlage beinhaltet zwei Unisex-Toiletten und eine Barrierefreie Toilette.

Die Errichtung der neuen Anlage ist aufgrund des Brandeschadens in 2022 erforderlich geworden.

 

Toilettenanlage Schrevenpark:

Für Erweiterung des bestehenden Gebäudes durch Umbau der angrenzenden Druckregenstation erfolgte aktuell die Besichtigung der Station. Nach Inaugenscheinnahme der Station und der Gastronomie sind die Umbauplanungen für die Vergrößerung und Verbesserung der Anlage an ein Architekturbüro zur Entwurfsplanung in Vorbereitung. Dort soll u.a. eine barrierefreie Anlage errichtet werden.

 

 

Toilettenanlage Andreas-Hofer-Platz:

Gemäß dem Antrag der Verwaltung (AdV Drs. 0735/2024) soll die Toilettenanlage in der

Fabrikstraße zum Andreas-Hofer-Platz umgesetzt werden. Hier erfolgt zurzeit die Klärung der Standortfrage mit dem flächenverwaltenden Amt sowie der Kosten hinsichtlich Neubau oder Umsetzung.

 

Pilot-/Testphase Trockentrenntoiletten:

Gemäß der Geschäftlichen Mitteilung (GM Drs. 0736/2024) i. V. mit dem AdV (Drs. 0735/2024) sollen drei Trockentrenntoiletten für die die Standorte Mettenhof (Heidenberger Teich), Düsternbrook (Forstbaumschule) und Wellingdorf (Tilsiter Platz) im Rahmen einer Testphase eingerichtet werden. Zurzeit befindet sich der Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel (ABK) in der Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen für das Vergabeverfahren sowie in Abstimmung mit den flächenverwaltenden Ämtern bzgl. der Standortfrage.

 

Die Klärung mit den flächenverwaltenden Ämtern und der Zuweisung der entsprechenden Flächen für die Standorte gestaltet sich zum Teil schwierig, da neben der Aufstellfläche ebenfalls die Transportwege für Montage sowie Ver- und Entsorgung abgeklärt sein müssen.

 

Priorisierung der Mittelfristplanung:

Mit Antrag der Verwaltung (Drs. 2042/2023) wurde in der Anlage 4 die Mittelfristplanung der Toiletteninfrastruktur mit der jeweiligen Priorisierung der Toilettenanlagen (TA) in A und B vorgestellt. Der ABK wurde gebeten die Priorisierung der Mittfristplanung in Priorität A und B zu erläutern.  

 

Die Priorisierung richtet sich nach den folgenden Bewertungskriterien in einem festgelegten Punktesystem für die Standorte der Bedarfsanmeldungen:

 

  1. Bedarfsanmeldung OBR, Ämter, Politik:    3 Punkte
  2. Beschlussfassung Ausschuss für Wirtschaft u. Digitalisierung: 5 Punkte
  3. Wochenmarkt vorhanden:      3 Punkte
  4. Nette Toilette als öffentliche TA vorhanden:    3 Punkte minus
  5. Bauvorhaben mit öffentlicher Toilettennutzung:   3 Punkte minus
  6. Umsteigestation vorhanden:      2 Punkte
  7. Mobilitätsstation vorhanden:      2 Punkte
  8. Stadtbahn geplant:       2 Punkte
  9. Spielplatz/Bolzplatz vorhanden:     2 Punkte
  10. Einkaufsmöglichkeiten vorhanden:      2 Punkte
  11. Reisebusparkplätze vorhanden:     2 Punkte
  12. Outdoor-Fitnessanlage vorhanden:     1 Punkte
  13. Kieler Woche:        1 Punkt
  14. Touristische Ausflugsziele vorhanden:    1 Punkt
  15. Schiffsanleger vorhanden:      1 Punkt
  16. Grünanlage / Park vorhanden:     1 Punkt
  17. Öffentliche Badestellen vorhanden:     1 Punkt
  18. Wanderweg:        1 Punkt
  19. Veloroute:        1 Punkt 

 

Im Vorwege hatte der Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel (ABK) einen Erfahrungsaustausch mit anderen Städten u. a. über deren öffentliche Toiletteninfrastruktur durchgeführt sowie sich im Netzwerk beobachtender Kommunen über die Vorgehensweise zur Priorisierung von Bedarfsanmeldungen für öffentliche Toilettenanlagen ausgetauscht.

 

Als Grundlage der Bewertungskriterien dienen die o. a. aktive Themen gemäß dem offiziellen Stadtplan von Kiel.

 

Das höchste Bewertungskriterium mit fünf Punkten ist die Beschlussfassung für die Errichtung einer Toilettenanlage durch den Ausschuss für Wirtschaft und Digitalisierung.

Gefolgt mit jeweils drei Punkten für eine Bedarfsanmeldung durch Ortsbeirat, Ämter oder Politik sowie für einen vorhandenen Wochenmarkt.

 

Mit zwei Punkten bewertet werden das Vorhandensein bzw. die Planung von Umsteigestation, Mobilitätsstation, Stadtbahn, Spielplatz/Bolzplatz, Einkaufsmöglichkeiten und Reisebusparkplätzen.

Outdoor-Fitnessanlagen, Kieler Woche, touristische Ausflugsziele, Schiffsanleger Grünanalgen/park, öffentliche Badestellen, Wanderweg und Veloroute werden mit je einem Punkt bewertet.

    

Bei einer vorhandenen „Netten Toilette“ oder einem geplanten öffentlichen Bauvorhaben mit zukünftiger Nutzung der Toiletten für die Öffentlichkeit werden 3 Punkte abgezogen, weil am geplanten Standort die Nutzung einer öffentlichen Toilette bereits gegeben bzw. geplant ist. Dies verringert die Priorität für den Standort. Ggf. kann dies bei einem öffentlichen Bauvorhaben auch ein K.O.- Kriterium sein. 

 

Bei möglichen 31 Punkten erfolgt die Einstufung ab 13 Punkten in Priorität A.

 

In der Anlage Bewertungsmatrix ist die Bewertung der Mittelfristplanung für die Bedarfsanmeldungen der öffentlichen Toilettenanlagen dargestellt.

 

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

 

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Beschlüsse

Erweitern

Nov 5, 2024 - Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität - zur Kenntnis genommen

Erweitern

Nov 6, 2024 - Ausschuss für Wirtschaft und Digitalisierung - zur Kenntnis genommen