Infosystem Kommunalpolitik
Antrag der Verwaltung - 1205/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Aktualisierung und Fortschreibung Landschaftsplan
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
- Auswirkungen:
- Drucksache hat Auswirkungen auf den Haushalt und den Stellenplan
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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Dec 5, 2024
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität
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Vorberatung
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Dec 10, 2024
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Dec 12, 2024
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Sachverhalt/Begründung
Anlass:
Die Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel hat am 28.10.2021 das Konzept Stadtgrün (Drs. 0792/2021, www.kiel.de/stadtgruen) inklusive dem ersten Aktionsprogramm beschlossen, aus dem der Arbeitsauftrag zur Weiterentwicklung des Landschaftsplans („Arbeitskarte zum Landschaftsplan“) hervorgeht.
Der kommunale Landschaftsplan ist gem. § 11 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) das formelle Planungsinstrument des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf gesamtstädtischer Ebene. Das Kieler Planwerk wurde im Jahr 2000 rechtskräftig beschlossen und hat weiterhin Gültigkeit. Er stellt in 20 Themenkarten mit Zielplan und Erläuterungstext das Entwicklungsziel von Natur und Landschaft auf gesamtstädtischer Ebene dar und zeigt Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung dieser Ziele auf (www.kiel.de/landschaftsplan). Als ganzheitliches und vorsorgendes Gesamtkonzept für Natur und Landschaft ist der Landschaftsplan vorrangig Fachplan des Naturschutzes, Grundlage für die ökogische Bauleitplanung und Grundlage für die Bewertung von Eingriffen in den Naturhaushalt, dessen Inhalte nach § 9 Abs. 5 BNatSchG und § 7 Abs. 2 Landesnaturschutzgesetz in anderen Planungen und Verwaltungsverfahren zu berücksichtigen, respektive zu übernehmen sind. Dadurch leistet der Landschaftsplan einen wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen gesamtstädtischen Entwicklung und kann zur Lösung von Nutzungskonflikten (Mobilität, Stadtentwicklung, Klimaschutz, Naturschutz) beitragen.
Bei der Prüfung des Auftrags aus dem Konzept Stadtgrün wurde deutlich, dass eine reine informelle Weiterentwicklung im Sinne einer Arbeitskarte nicht ausreichend ist. Eine Aktualisierung und inhaltliche Fortschreibung des Landschaftsplans ist zwischenzeitlich jedoch aufgrund der gesetzlichen Vorgabe nach § 9 Abs. 4 und § 11 Abs.2 BNatSchG infolge wesentlicher Veränderungen von Natur und Landschaft im Planungsraum rechtlich notwendig. Als rechts- und verfahrenssichere Plangrundlage ist die Fortschreibung des Weiteren aus folgenden Gründen erforderlich und sinnvoll:
- komplexer werdende Anforderung v.a. durch europarechtliche Vorgaben (Verordnung über die Wiederherstellung der Natur, Wasserrahmenrichtlinie, etc.) und Novellierung der Bundes- und Landesgesetzgebung sind durch die kommunale Landschaftsplanung umzusetzen,
- baulich eingetretene und planerische Veränderungen (u.a. Nachverdichtung, Stadtbahn, Holtenau-Ost, Kieler Süden),
- bislang unzureichend berücksichtigte Themen wie Anpassung an den Klimawandel und Erneuerbare Energien,
- gesellschaftlicher Wandel und damit einhergehend veränderte Planungsziele (Nachverdichtung, Mobilitätswende, soziale Gerechtigkeit, Klimawandel), insbesondere durch die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals) der Vereinten Nationen.
Es ist daher rechtlich erforderlich, den Landschaftsplan im dafür vorgesehenen förmlichen Verfahren fortzuschreiben.
Ziele und Schwerpunkte
Aufgabe und Inhalte der Landschaftsplanung sind im § 9 BNatSchG geregelt. Die Landschaftsplanung konkretisiert im Planungsraum die allgemeinen Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege gem. § 1 BNatSchG, wonach die Natur und Landschaft in ihrer Gesamtheit und eigenen Wertes als Lebensgrundlage in Verantwortung für künftige Generationen umfänglich zu schützen ist. Dabei werden Erfordernisse und Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele aufgezeigt. Weitere Ziele und der Zweck der Fortschreibung des Kieler Landschaftsplanes sind:
- die Bedeutung des Stadtgrüns für die Lebensqualität, die Klimafunktion und die Biodiversität in der Landeshauptstadt hervorheben, sichern und stärken,
- die grüne Infrastruktur als festen Bestandteil der städtebaulichen Entwicklung verankern,
- Zielbestimmung und Etablierung von Planungszielen, Instrumenten und Maßnahmen zur Sicherung und Umsetzung einer nachhaltigen Grün- und Freiraumentwicklung,
- Arbeits- und Umsetzungsprozesse aufnehmen und intensivieren,
- eine Planungsgrundlage zur zügigen und rechtssicheren Entscheidung bei städtebaulichen Entwicklungen schaffen.
Die Verwaltung ist zudem mit der Erstellung einer „ökologischen Flächenstrategie“ (Drs. 0849/2024-01) beauftragt, deren Zielstellung eng mit den Belangen und Zielen der Landschaftsplanung verbunden ist. Daher wird die Bearbeitung dieses Auftrags mit dem Prozess der Fortschreibung des Landschaftsplans abgestimmt. Gleiches gilt für die im Konzept Stadtgrün geforderte „Fortschreibung des Ausgleichs- und Ersatzflächenkonzeptes“, welches unter Federführung des Grünflächenamtes begonnen wurde und in den Planungsprozess einfließen wird. Im Zusammenhang zwischen Flächenstrategie, Landschaftsplan und weiteren städtischen Planungen wird verwaltungsintern eine an die heutigen Möglichkeiten und Anforderungen angepasste Nutzung verfügbarer und zu erhebender Geodaten eine große Aufgabe in der Vorbereitungsphase des Landschaftsplans darstellen.
Analog zur Weiterentwicklung des Konzepts Stadtgrün sollen im Landschaftsplan die folgenden drei Schwerpunkte räumlich planerisch integriert im Landschaftsplan betrachtet und vertieft bearbeitet werden.
- Natur und Landschaft / Biodiversitätsförderung
- Freizeit und Erholungsfunktion
- Klimafunktion
Die Arbeitsaufträge auf Ebene des Landschaftsplans aus dem Konzept Stadtgrün werden über die Fortschreibung abgearbeitet und den drei Themenschwerpunkten zugeordnet (nicht abschließend).
Natur und Landschaft / Biodiversitätsförderung:
Neben der Inanspruchnahme von Grün- und Freiflächen durch Baumaßnahmen und Infrastrukturprojekte steigt auch der Druck auf Flächen und Strukturen für die biologische Vielfalt. Aktuelle Grundlagendaten sind für den planerischen Abwägungsprozess und die Rechtssicherheit der städtebaulichen Entwicklung unerlässlich und können zu einer künftig schnelleren Verfahrensabwicklung wesentlich beitragen. Die dem Landschaftsplan zugrundeliegenden Fachgrundlagen und Biotopkartierungen entstammen den 80er bzw. 90er Jahren und sind veraltet. Eine Digitalisierung alter und Übernahme aktueller Fachdaten ist daher zentrale Aufgabe der Fortschreibung und kann sowohl parallellaufende, als auch nachgeschaltete Planungen wie z.B. das Ausgleichs- und Ersatzflächenkonzept argumentativ unterstützen.
Freizeit und Erholungsfunktion
Trotz des Planungsansatzes der doppelten Innenentwicklung wächst seit Jahren der Druck auf städtische Grün- und Freiflächen. Wesentliches Ziel und Selbstverpflichtung im Konzept Stadtgrün ist der Erhalt und die Entwicklung des vorhandenen Stadtgrüns. Hierzu sollen Richtwerte zur Grünversorgung z.B. in Sinne der Umweltgerechtigkeit aufgestellt und notwendige Indikatoren, Kennwerten und Mindeststandards für das Stadtgrün aktualisiert bzw. erarbeitet werden.
Klimafunktion
Der Klimawandel wurde im Landschaftsplan 2000 noch nicht explizit berücksichtigt. Neben ihrer Rolle als Landeshauptstadt und Klimaschutzstadt (Drs. 0901/2019, Climate Emergency) nimmt Kiel auch ihre Verpflichtung gemäß Klimaanpassungsgesetz und ihre Vorbildfunktion für das Land Schleswig-Holstein wahr (u.a. durch die Erarbeitung einer Klimaanpassungsstrategie, siehe Drs. 1285/2023). Ein erster und wesentlicher Baustein zur Fortschreibung des Landschaftsplans wird daher die Vergabe eines Stadtklimagutachtens sein.
Verknüpfung zwischen Landschaftsplan und Bauleitplanung
Der Landschaftsplan ist Grundlage der gesamtstädtischen Planung auf Ebene des Flächennutzungsplans und wichtiger Baustein in der Bauleitplanung. Seine Inhalte stellen die Belange der Natur und Landschaft dar und werden sowohl im Flächennutzungsplan als auch in den darunterliegenden konkreteren Planebenen Bebauungsplan und Grünordnung berücksichtigt. Obwohl auf gleicher Planungsebene, unterscheiden sich Landschaftsplan und Flächennutzungsplan in wesentlichen Punkten: Der Flächennutzungsplan hat eine geringere Planungstiefe und stellt ausschließlich die Grundzüge der städtischen Bodennutzung dar. Der Landschaftsplan hingegen liefert insbesondere über die Teilpläne mehr Detailinformationen zum Freiraum und hat idealerweise bereits in der Aufstellungsphase unterschiedliche Stadtkonzepte und Nutzungsinteressen intern wie extern beachtet. Der Kieler Flächennutzungsplan wird fortlaufend geändert und kann an sich verändernde Planungsziele für einzelne Bereiche angepasst werden. Er stellt in seiner stärkeren Generalisierung und aufgrund der laufenden Fortschreibungen ein stabiles Grundgerüst für die städtebauliche Entwicklung Kiels dar. Der Landschaftsplan wird nicht fortlaufend aktualisiert und ist u.a. aufgrund seiner stärkeren Detaillierung im Freiraum inhaltlich veraltet.
Beteiligung und Öffentlichkeitsarbeit
Zentral für die Qualität, die Akzeptanz und somit auch den Erfolg des Landschaftsplans ist eine zielgerichtete Beteiligung und frühzeitige Information der Öffentlichkeit einschließlich zentraler Fachakteur*innen sowie der Politik über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus. Zu Beginn der Arbeit am Landschaftsplan wird hierfür ein Beteiligungskonzept erstellt, das auf der Grundlage von zu definierenden Beteiligungszielen Beteiligungsformate auf den Ebenen Öffentlichkeit, Fachakteur*innen (Naturschutzverbände) und Politik (sowie Verwaltung) vorsieht. Das Beteiligungskonzept wird dabei insbesondere die begleitende Einbindung des Natur- und Umweltschutzforums (Drs. 0596/2024-01) berücksichtigen.
Zur Erarbeitung eines Landschaftsplans gehören aber auch länger andauernde Fachbearbeitungsphasen für z.B. die Erstellung von Gutachten, während derer die Beteiligung pausiert.
Die Partizipation im städtischen Entwicklungsprozess soll derart gestaltet werden, dass sie als Bildungsinitiative im Sinne der Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) verstanden werden kann und sich an den Leitlinien für Mitwirkung und für Kinder- und Jugendbeteiligung Kiel orientiert.
Kosten und Finanzierung sowie Bearbeitung in der Verwaltung
Im städtischen Haushalt werden aktuell 600.000 € für die Fortschreibung des Landschaftsplan in einem Zeitraum von 6 Jahren eingeplant. Die Kosten gliedern sich wie folgt auf: 150.000 € Grundleistung zur Erarbeitung des Landschaftsplan durch ein beauftragtes Planungsbüro, 100.000 € Öffentlichkeitsarbeit, 100.000 € stadtklimatisches Gutachten und 250.000 € für Fachbeiträge.
Die finanzwirtschaftlichen Auswirkungen auf den Haushalt stellen sich gemäß Finanzcheck wie folgt dar:
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lfd. HH-Jahr |
1. Folgejahr |
2. Folgejahr |
3. Folgejahr |
langfr. p.a. |
Erträge |
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Aufwendungen |
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100.000 |
150.000 |
100.000 |
250.000 |
Saldo |
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- 100.000 |
- 150.000 |
- 100.000 |
- 250.000 |
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investive Einzahlungen |
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investive Auszahlungen |
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investives Saldo |
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Der Landschaftsplan ist ein Kooperationsprojekt der Stadtverwaltung. Die Federführung liegt beim Stadtplanungsamt. Eine Priorisierung vorhandener Personalressourcen in der Verwaltung zu Gunsten der Planung ist je nach Projektphase ggf. erforderlich. Da die Fortschreibung des Landschaftsplanes die Arbeitsaufträge aus dem Konzept Stadtgrün für das Stadtplanungsamt bündelt, wird sich die beschlossene und beantragte Stelle zum Konzept Stadtgrün nach Besetzung schwerpunktmäßig mit der Fortschreibung des Landschaftsplanes befassen.
Doris Grondke Alke Voß
Stadträtin Stadträtin