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Antrag der SSW-Ratsfraktion - 1100/2024-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Keine Erhöhung der Hundesteuer
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der SSW-Ratsfraktion
- Federführend:
- SSW-Ratsfraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
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Ratsversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
Oct 17, 2024
|
Antrag
Die Hundesteuer wird nicht erhöht. Die Landeshauptstadt Kiel kompensiert die ausbleibenden Mehreinnahmen von schätzungsweise 233.000 EUR im Haushalt 2025 und in den darauffolgenden Jahren.
Obendrein wird die Satzung der Landeshauptstadt Kiel über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) wie folgt geändert:
In § 6 Abs. 1 wird angefügt:
d) Hunde, für die nach § 7 Nr. 9 die 48-Monatsfrist abgelaufen ist.
lfd. Nr |
Teil-plan |
Pos. |
Investitions-nummer |
Bezeichnung |
Ergebnis-planung |
|
2025 |
2026 |
2027 |
2028 |
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611 |
01 |
|
Steuern und ähnliche Abgaben |
Ertrag |
(mehr/-weniger) |
-233.000 |
-233.000 |
-233.000 |
-233.000 |
Aufwand |
(mehr/-weniger) |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Finanzplanung (Investiv) |
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2025 |
2026 |
2027 |
2028 |
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Einzahlung |
(mehr/-weniger) |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Auszahlung |
(mehr/-weniger) |
0 |
0 |
0 |
0 |
Sachverhalt/Begründung
Hunde sind für viele Menschen in Kiel – nicht zuletzt im höheren Alter – häufig der einzige verbliebene Begleiter. Eine Erhöhung der Hundesteuer kann dazu führen, dass gerade von Einsamkeit bedrohte Menschen, die sich in einer wirtschaftlich angespannten Position befinden, besonders stark von einer Hundesteuererhöhung betroffen wären. Solche sozialen Härten gilt es zu verhindern.
gez. Ratsherr Pascal Schmidt