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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 1116/2024-01

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Beratungsfolge

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Antrag

1. Die Ratsversammlung beschließt die in der Anlage 1 aufgeführten Maßnahmen für 2025, mit dem Ziel die Ertragssituation zu stärken und Aufwandsentwicklung zu dämpfen. Diese Maßnahmen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2025 (vgl. Drs. 0920/2024) entsprechend aufgenommen. Die Darstellung der Haushaltsjahre 2026 ff. erfolgt zur Information und ist Bestandteil der Finanzplanung, die nicht beschlossen wird.

 

2. Der Haushaltsausgleich im Ergebnisplan soll spätestens mit dem Jahr 2028 erreicht werden. Zur Zielerreichung ist die wirtschaftliche Aufgabenwahrnehmung in den nächsten Jahren zu intensivieren, diese umfasst die systematische Überprüfung und ggf. Anpassung der Erträge (insb. Steuern, Gebühren und Entgelte) und Dämpfung der Aufwände (insb. Personal-, Sachausgaben und freiwillige Leistungen). Dazu sind die notwendigen Prüfaufträge (vgl. Anlage 2) unter Federführung des Kämmerers (Dezernat III) in 2025 abzuarbeiten. Der Ratsversammlung wird hierüber bis zum 30. Juni 2025 berichtet.

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Sachverhalt/Begründung

Mit Drucksache 0787/2024 hat die Ratsversammlung im Juni „Maßnahmen zur Ertragsstärkung und Aufwandsdämpfung sowie zur Sicherung der Investitionstätigkeit in den Haushaltsjahren 2024 – 2028 debattiert und für 2024 beschlossen. 

 

Die hier genannten Maßnahmen sollen für das Haushaltjahr 2025 anschließen und sicherstellen, dass im Ergebnisplan 2025 und insbesondere auch in Folgejahren eine weitergehende Auseinanderentwicklung von Erträgen und Aufwendungen begrenzt wird. Der Haushaltsausgleich im Ergebnisplan soll spätestens mit dem Jahr 2028 erreicht werden.

Die Maßnahmen beziehen sich grundsätzlich auf alle Aufgabenbereiche der Verwaltung, kein Amt und keine Aufgabe kann von diesen notwendigen Anstrengungen ausgenommen werden. Dies gilt im Übrigen auch für die städtischen Unternehmen und Beteiligungen. Alle leisten entsprechend ihres Budgetvolumen und der Steuerbarkeit der Leistungen einen angemessenen Beitrag. Die Rahmenbedingungen Arbeitskräftemangel bzw. demografische Entwicklung und die Notwendigkeit der intensivierten Transformation (werden dabei berücksichtigt. Der Erfolg der Maßnahmen soll insbesondere durch eine Stärkung der wirtschaftlichen Aufgabenwahrnehmung entsprechend § 8 der Gemeindeordnung (GO)  erfolgen und durch eine gemeinsame Verantwortung im Sinne einer „Budgetsolidarität“ erreicht werden.

Die Anlage 2 umfasst vereinbarte Prüfaufträge. Diese werden unter Federführung des Kämmerers (Dezernat III) in 2025 abgearbeitet. Der Ratsversammlung wird hierüber bis zum 30. Juni 2025 berichtet.

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Finanzcheck

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Anlagen

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Beschlüsse

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Oct 17, 2024 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen