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ALLRIS - Drucksache

Interfraktioneller Antrag - 1159/2024-01

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Beratungsfolge

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Antrag

 Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum 31. Dezember 2024 eine Entscheidungsvorlage zu erarbeiten, die verschiedene Modelle zur Einführung einer Übernachtungssteuer für Beherbergungsbetriebe wie Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Gasthöfe, Herbergen, Schiffe, Boote und ähnliche Einrichtungen, in denen Übernachtungen gegen Entgelt in Kiel angeboten werden, prüft und darstellt. Dabei sind unter anderem folgende Modelle zu berücksichtigen: 

  1. Prozentuale Steuer auf den Nettoübernachtungspreis 
  2. Festbetrag pro Übernachtung, unabhängig vom Übernachtungspreis  

Die Entscheidungsvorlage soll die Vor- und Nachteile der jeweiligen Modelle im Hinblick auf ihre fiskalische, wirtschaftliche Wirkung, ihren verwaltungstechnischen Aufwand sowie mögliche sozialverträgliche Ausgestaltungen darlegen. Dabei soll auch geprüft werden, ob und wie Sonderregelungen für bestimmte Gruppen (z.B. Minderjährige) umgesetzt werden können. 

Die Vorlage wird sowohl dem Ausschuss für Finanzen, Inneres und Gleichstellung als auch der Ratsversammlung vorgelegt. Ziel ist es, im Anschluss bei positiven Ergebnissen ein bevorzugtes Modell zu beschließen, um die Steuer möglichst im Jahr 2025 einzuführen. 

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Sachverhalt/Begründung

Im Mittelpunkt steht dabei, eine möglichst bürokratiearme Lösung zu finden, die mit einem vertretbaren Verwaltungsaufwand effizient umgesetzt werden kann. Ziel ist es, den administrativen Aufwand für die Stadt Kiel, aber auch für die betroffenen Unternehmen im Beherbergungsgewerbe so gering wie möglich zu halten. Ein einfaches und transparentes Verfahren ist dabei entscheidend, um unnötige Hürden und Verwaltungskosten zu vermeiden. Hier könnten sowohl die Festbetrag- als auch die prozentuale Variante Vorteile bieten, die es zu bewerten gilt.  

Das Kommunalabgabengesetz (KAG) sieht die Möglichkeit einer Übernachtungssteuer in den Kommunen vor, die bisher von der LH Kiel nicht genutzt wird. Auf Grund der strukturellen Unterfinanzierung der Landeshauptstadt Kiel sowie der gestellten Anforderungen der Kommunalaufsicht sind sie zu prüfen und gegebenenfalls zu nutzen.  

Viele Städte in Deutschland – darunter Freiburg, Potsdam und Flensburg – haben bereits erfolgreich eine solche Steuer eingeführt und konnten damit ihre touristische Infrastruktur ausbauen und verbessern. Auch für Kiel besteht das Potenzial, die Einnahmen aus einer Übernachtungssteuer gezielt für städtische Aufgaben, insbesondere im Bereich des Tourismus, einzusetzen. 

Neben der administrativen Machbarkeit muss das Modell auch eine sozial verträgliche Gestaltung ermöglichen. Beispielsweise sollen Sonderregelungen für bestimmte Gruppen, wie Minderjährige, geprüft werden. Dies sorgt für eine gerechte Lastenverteilung und vermeidet ungewollte negative soziale Auswirkungen. 

Durch die Vorlage der Entscheidungsvorlage Anfang 2025 erhält die Stadt Kiel ausreichend Zeit, ein passendes Modell zu beschließen und die Steuer im Laufe des Jahres 2025 einzuführen. Dies ermöglicht eine sachgerechte Prüfung der Optionen und eine breite politische Diskussion, um ein Modell zu wählen, das sowohl wirtschaftlich sinnvoll als auch möglichst unbürokratisch ist. 

Tourismusabgabe und Übernachtungssteuer können nach den landesrechtlichen Vorschriften nur alternativ eingeführt werden. Zusätzliche Voraussetzung der Tourismusabgabe ist die (ganze oder teilweise) Anerkennung als Kur-, Erholungs- oder Tourismusort. Allein schon wegen der Einwohner*innengröße und der damit einhergehenden notwendigen Infrastruktur wird die Anerkennung als Kur- oder Erholungsort keine große Aussicht auf Erfolg haben. Zum Vergleich: Die größte Stadt Schleswig-Holsteins, die eine Anerkennung als Erholungsort hat, ist Schleswig mit ca. 25.000 Einwohner*innen. Von den acht Luftkurorten im Land ist Bad Segeberg mit ca. 19.0000 Einwohner*innen die größte Stadt, sodass nur die Anerkennung als Tourismusort bliebe, wie es Lübeck und Flensburg auch sind. 

Die Tourismusabgabe birgt aber generell Nachteile im Vergleich zu der Übernachtungssteuer. Insbesondere wäre diese bürokratischer und würde pro Kopf entstehen und damit insbesondere Familien sozial benachteiligen. Eine Tourismusabgabe kommt für Kiel daher nicht in Betracht. 

Die Steuer soll sowohl von Tourist*innen als auch von Geschäftsreisenden getragen werden, da diese die städtische Infrastruktur nutzen. Die Geltung der Steuer auch für Übernachtungen auf Schiffen und Booten berücksichtigt die besondere maritime Lage Kiels und stellt eine Gleichbehandlung aller Übernachtungsmöglichkeiten sicher. 

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Beschlüsse

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Oct 17, 2024 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen