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ALLRIS - Drucksache

Interfraktioneller Antrag - 1075/2024-02

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Beratungsfolge

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Antrag

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert die öffentlich-rechtlichen Benutzungsgebühren, die allgemeinen privatrechtlichen Entgelte und die städtischen Verwaltungsgebühren der Landeshauptstadt Kiel ab dem Haushaltsjahr 2025 jährlich auf ihren Kostendeckungsgrad hin zu überprüfen und das Ergebnis dieser Prüfungen jeweils mit der Haushaltseinbringung im Rahmen einer detaillierten Aufstellung darzulegen.

Diese Aufstellung sollte mindestens die jeweilige Bezeichnung der Gebühr bzw. des Entgelts, den zuständigen Fachbereich, den Zeitpunkt der letzten Erhöhung, die geplanten Erträge für das geplante Haushaltsjahr und die beiden vorangegangenen Jahre mit dem jeweiligen Kostendeckungsgraden, die eventuell geplante Anpassung inkl. Zeitpunkt und eine kurze Begründung für oder gegen eine Anpassung enthalten.

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Sachverhalt/Begründung

Der Vorbericht zum Haushalt 2025 enthält im Anhang auf Seite 43 unter „e) Übersichten zur Ausschöpfung der Steuer- und sonstigen Ertrags- und Einzahlungsquellen (§ 6 Abs. 1 Nr. 8e GemHVO)“ u.a. Aufstellungen über die monetäre Veränderung vom Planjahr 2024 zum Planjahr 2025 der öffentlich-rechtlichen Benutzungsgebühren, der allgemeinen privatrechtlichen Entgelte und der städtischen Verwaltungsgebühren. Ebenso erfolgt hier der Hinweis, dass diese Gebühren und Entgelte „grundsätzlich alle zwei Jahre überprüft und ggf. angepasst werden“.

Diese erstmalig im Vorbericht zum Haushalt 2025 eingeführte Veränderungsübersicht der Gebühren und Entgelte ist jedoch nicht ausreichend, um der Selbstverwaltung einen detaillierten Überblick über die jeweiligen Kostendeckungsgrade, den erwarteten Einnahmeumfang und den tatsächlichen Verlauf der städtischen Gebühren und Entgelte zu geben. Auch ist angesichts der schlechten Haushaltslage und des stetig steigenden Personal- und Sachkostenaufwands eine jährliche Überprüfung angebracht. Gleichzeitig tragen eine jährliche Überprüfung und eine entsprechende Aufstellung zur Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt bei, ohne jedoch einen Automatismus für eine jährliche Anpassung städtischer Gebühren und Entgelte in Gang zu setzen.

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Beschlüsse

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Oct 17, 2024 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen