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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 1219/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt/Begründung

Mit dem interfraktionellem Antrag Drs. 0826/2024 wurde die Verwaltung beauftragt ein „Sozialticket Senior“ einzuführen. Dabei handelt es sich um ein Deutschlandticket zu einem reduzierten Preis von 29 Euro. Begünstigt*e sind Senior*innen, die Inhaber*in eines Senior*innen Pass und wohnhaft in Kiel sind.

 

Nach Angaben von Amt 53 gibt es in Kiel 8.605 armutsgefährdete Senior*innen, die ein vergünstigtes Abo in Anspruch nehmen könnten (Stand 31.12.2023).

 

Zum 1.1.2025 ist es möglich, unter Vorlage des Senior*innen Pass bei der KVG ein Abo für ein Deutschland-Ticket zu einem reduzierten Preis von 29 Euro abzuschließen. Nach jetzigem Kenntnisstand werden die technischen Voraussetzungen auch sehr zeitnah angepasst werden, so dass man sowohl das Abo als Chip-Karte, aber auch in der digitalen Form als Handy-Ticket beziehen kann. Beim Erstellen der Geschäftlichen Mitteilung ist bisher die Chip-Karten Variante für den Bezug freigeschaltet.

 

Als Deutschland-Ticket für Senior*innen Pass Inhaber*innen der LH Kiel wird das reguläre Deutschlandticket zu einem ermäßigten Preis ausgegeben. Für die Nutzung gelten die bekannten Konditionen des Deutschlandtickets:

   Geltungsbereich: deutschlandweit im Nahverkehr, 2. Klasse

   Abo: als Abo erhältlich

   Abo-Laufzeit: monatlich kündbar, bei Kündigung bis zum 10. des Monats endet das 

    Deutschlandticket am Monatsende

   Übertragbarkeit: persönliche Fahrkarte, nicht übertragbar.

 

Die Verkehrsminister der Länder haben sich sehr kurzfristig am 23. September 2024 bei einer Sonderkonferenz darauf verständigt, dass das Deutschlandticket ab 2025 monatlich 58 Euro kosten soll. Der Eigenanteil für das Kieler Deutschlandticket für Senior*innen Pass Inhaber*innen soll entsprechend dem Antrag Drs. 0826/2024 dennoch bei 29 Euro liegen und nicht bei 38 Euro, so dass der Zuschuss pro Ticket pro Monat um 9 Euro steigt. Sollten die bisher im Haushalt des EBK eingestellten Mittel für die Erhöhung des Zuschusses nicht ausreichen (je nach Inanspruchnahme), ist ein Nachtrag zum Haushalt des EBK erforderlich. Die Haushaltslage wird unterjährig beobachtet.

 

Der EBK möchte an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass das Kieler „Sozialticket Senior“ kein reguläres Tarifangebot der KVG im Rahmen des SH-Tarifes ist. Es ist eine Ermäßigung für Kieler Senior*innen auf Grundlage bestimmter sozialer Kriterien, die man besonders entlasten möchte, um ihnen eine Teilhabe an einer klimafreundlichen Mobilität zu ermöglichen.

 

Diese aus sozialen Gründen gewährte Ermäßigung führt zur Erhöhung des ÖPNV-Defizits im EBK und damit zur Erhöhung des Zuschusses, den die LH Kiel tragen muss.

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

 

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Beschlüsse

Erweitern

Nov 27, 2024 - Ausschuss für Wirtschaft und Digitalisierung - zur Kenntnis genommen

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Nov 28, 2024 - Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit - zur Kenntnis genommen

Erweitern

Dec 10, 2024 - Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität - zur Kenntnis genommen