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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 1224/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt

Anlass:

Die Selbstverwaltung wurde zuletzt Ende 2022 (Drs. 0859/2022) über den Sachstand der Digitalisierung der Kieler Schulen informiert. Diese Geschäftliche Mitteilung berichtet über die Weiterführung der Digitalisierung der Kieler Schulen aus Fördermitteln des DigitalPaktes 1.0 und den Haushaltsmitteln der Landeshauptstadt Kiel.

Daneben beantwortet sie die Fragen aus der Drs. 0504/2024-01 (Anlage 5).

 

Übersicht Sachstand Digitalisierung an Kieler Schulen

Das Amt für Schulen, das Amt für Innovation und Zentrale Services sowie die Immobilienwirtschaft haben seit 2019 fortlaufend im Rahmen des Digitalpaktes 1.0 29 Kieler Schulen digital modernisiert. Darüber hinaus wurden für die übrigen 30 Schulen kommunale Mittel verbaut, sodass alle Kieler Schulen inzwischen in der Lage sind, zeitgemäß digital zu arbeiten. Die erfolgten Digitalisierungsmaßnahmen umfassten dabei den kompletten Ausbau der Schulobjekte mit einer anwendungsneutralen Verkabelung für Strom (standortabhängig), LAN- und WLAN-Netzwerk, die Implementierung schulspezifischer Serverlandschaften zur Nutzung eines datenschutzkonformen Schulnetzwerkes und die Montage digitaler Präsentationstechnik (Displays/interaktive Displays/Beamer) in allen Klassen- und Fachräumen sowie die Ertüchtigung der Versammlungsorte.

 

Übersicht Finanzierung der Digitalisierungsmaßnahmen:

Die Landeshauptstadt Kiel konnte im Rahmen der Fördermittel zur Digitalisierung der Kieler Schullandschaft (Regionale Berufsbildungszentren und allgemeinbildenden Schulen) (DigitalPakt 1.0) auf ein Gesamtbudget von 12.431.714,95 € zurückgreifen. Davon entfielen 4.348.465,66 € auf die Regionalen Berufsbildungszentren und 8.083.249,29 € auf die allgemeinbildenden Schulen (siehe Anlage 1-4).

Zur Veranschaulichung und um die zur Verfügung gestellten Mittel des DigitalPaktes 1.0 ins Verhältnis zu setzten, wird nachfolgend die Projektmaßnahme „Bildungszentrum Mettenhof“ als Beispiel erläutert.

 

Beispiel Projektmaßnahme Bildungszentrum Mettenhof:

 

  1. Bildungszentrum Mettenhof: Finanzierung der Digitalisierungsmaßnahmen

Mitte 2022 wurde der Fördermittelantrag für das Bildungszentrum Mettenhof beim Land gestellt. Die Bewilligung ging zum 27.09.2022 im Amt für Schulen ein. Nach vorangegangener Planung der notwendigen Baumaßnahmen zur Netzwerktechnik, Server und Präsentationstechnik ergab sich ein finanzielles Planungsbudget von 2.269.279,38 €. Insgesamt wurden ausschließlich nur für diese Maßnahme mit ihren drei Schulen rd. 30 % der bereitgestellten Mittel aus dem DigitalPakt 1.0 verbaut. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgte vollständig bis Mitte 2024. Die Beendigung der Maßnahmen aus dem DigitalPakt müssen bis zum 31.12.2024 erfolgen und der Verwendungsnachweis muss bis Ende Quartal II 2025 vorgelegt werden.

 

2. Bildungszentrum Mettenhof: Bauliche Umsetzung der Projektmaßnahmen

Die Arbeiten zur Ertüchtigung des Schul-Netzwerks (Strom/LAN/WLAN) wurden durch den Vertragspartner dataport AöR geplant und mittels fester Vertragsfirmen baulich umgesetzt. Die Umsetzung der Baumaßnahmen begannen Mitte 2022. Die Aufbau- und Erweiterungsarbeiten des Datennetzwerkes durch den Vertragspartner Firma DTN wurden bis November 2023 final fertiggestellt.

 

3. Bildungszentrum Mettenhof: Umsetzung Ausstattung Präsentationstechnik

Die interaktive Präsentationstechnik mit magnetischen Whiteboard-Flügeln wurden als Ersatz für Kreidetafeln in 119 Klassen- und Fachräumen installiert. Die Montagearbeiten haben durch den Rahmenvertragspartner Hugo Hamann in den Sommerferien 2023 stattgefunden. Anschließend wurden alle installierten Geräte in das neue Schul-Netzwerk aufgenommen und standen den Schüler*innen und Lehrer*innen zum Schuljahresbeginn 2023/2024 für die pädagogische Arbeit zur Verfügung.

 

Erfolg und Auswirkung der Modernisierungsmaßnahmen:

Alle 33 bereits abgeschlossenen Projektmaßnahmen (entsprechend der Anlage 2) verfügen durch die vorgenommene Digitalisierung vollständig über ein modernes Schulnetzwerk und zeitgemäße Präsentationstechnik. Hierdurch wurde für die Lernenden und Lehrenden die technischen Grundlagen geschaffen, um Ergebnisse zu erarbeiten und zu präsentieren.

 

Endgeräte, Netzwerk und Support

Zum 01.12.2023 ist die Abteilung Informationstechnik aus dem Personal- und Organisationsamt in das Amt für Innovation und Zentrale Services übergegangen. Mit ihr ist auch die Aufgabe des IT-

Supports für die Clientgeräte an den Kieler Schulen auf das neue Amt übertragen worden. Selbstverständlich behalten die mittlerweile mit nahezu allen Schulen geschlossenen Supportverträge ihre Gültigkeit.


An den allgemeinbildenden Schulen sind mittlerweile knapp 13.000 iPads für Schüler*innen im Einsatz. Ein großer Teil dieses Bestandes wurde in den Jahren 2020 (2.000 Geräte) und 2021 (3.500 Geräte) im Rahmen der Corona Sofortausstattungspakete von Bund und Land in den Umlauf gebracht. Hier werden in den kommenden zwei Jahren voraussichtlich die ersten großen Austauschzyklen erwartet. Insgesamt werden die iPads sehr aktiv genutzt und kommen teilweise in 1:1 Szenarien und teilweise als Klassensätze zum Einsatz. Deutlich weniger, aber mit ca. 3.500 Geräten ebenfalls nicht vernachlässigbar sind auch Laptops als mobile pädagogische Geräte für Schüler*innen in den Kieler Schulen im Einsatz. Die Nutzung gleicht der der iPads. Teilweise kommen die Notebooks auch als mobiler PC-Raum zum Einsatz. 20% der Geräte werden im kommenden Jahr auf Grund der Windows 11 Umstellung getauscht werden müssen, da ein Support nicht mehr gewährleistet ist. Über 80% der eingesetzten Laptops sind Windows 11 fähig und können somit weiter genutzt werden.

 

Weiterhin fester Bestandteil der Schul-IT ist die Schulplattform IServ als Schnittstelle zwischen Lehrkräften und Schüler*innen. Alle Kieler Schulen haben einen lokalen IServ-Server. Dies hat sich insbesondere in der Pandemie bewährt und soll auch künftig so beibehalten werden, da es die Ausfallsicherheit und die Lastverteilung optimiert und auch die Internetanbindungen entlastet. Andere Kommunen, welche bisher zentrale Systeme im Einsatz hatten, sind derzeit teilweise dabei, die Schulen nach den Erfahrungen der letzten Jahre ebenfalls mit dezentralen Systemen auszustatten. In der Landeshauptstadt Kiel laufen derzeit 57 Server an den Standorten der allgemeinbildenden Schulen sowie 49 Backup-Server.

 

Für die Versorgung der Geräte mit Daten sorgen an den Kieler Schulen circa 750 Switche. Diese verteilen über knapp 1700 Access Points flächendeckendes WLAN an den Kieler Schulen und sorgen dafür, dass alle Geräte auf die Server zugreifen können.

Die mit mittlerweile nahezu allen Schulen geschlossenen Supportverträge bieten den Schulen insbesondere die Verschriftlichung verlässlicher Reaktionszeiten von beispielsweise einer Stunde bei einem Serverausfall. Weiterhin sind alle Dienstleistungen des Supports der Landeshauptstadt Kiel gelistet und auch die Kommunikationswege transparent erläutert. Zielsetzung dieser Verträge ist es, die Handlungssicherheit aller Akteur*innen zu sichern.

   

 

 

 

Beantwortung der Fragen aus der Drs. 0504/2024-01 (Anlage 5)

 

Wie sind die Erfahrungswerte der Mittelverwendung von 11.038.000,00 EUR, die in den Haushaltsjahren 2023 – 2025 veranschlagt wurden?

Die Mittel aus den vergangenen Haushaltsjahren konnten sinnvoll eingesetzt werden, um die Digitalisierung der Kieler Schulen voranzutreiben. Ein großer Teil der bereitgestellten Mittel floss in die Ertüchtigung und den Ausbau der Infrastruktur an den Schulen (W/LAN). Rund 1.200 pädagogisch genutzte Räume konnten mit neuster Präsentationstechnik in Form von Displays und interaktiven Displays ausgestattet werden, um zeitgemäßes Lehren und Lernen zu ermöglichen. Zudem konnten zusätzlich digitale Endgeräte für die Schüler*innenschaft bereitgestellt werden.

 

Sind die Mittel auch für die Ersatzteilbeschaffung auskömmlich? Wie sind die bisherigen Erfahrungen und Kosten für die Stadt Kiel beim Austausch defekter oder veralteter Geräte und Zubehör?

Die Quote der defekten iPads ist in Kiel erfreulich niedrig. Über einen Zeitraum von mittlerweile fünf Jahren liegt diese bei nur knapp unter einem Prozent. Dies entspräche derzeit einem ad hoc Wiederbeschaffungswert von ca. 50.000,- €. Die Landeshauptstadt Kiel freut sich, dass die Schüler*innen flächendeckend sorgsam mit den Geräten umgehen, dies zeigt auch, dass das in sie gesetzte Vertrauen richtig war.

Generell bestand bis zum Haushaltsjahr 2024 grundsätzlich ein Lagerbestand an allen relevanten Ersatzbedarfen wie Hüllen, Stiften, etc. Dies erhöhte die Handlungsgeschwindigkeit des Supports enorm und sorgt damit für eine hohe Zufriedenheit bei den Schulen. Sollte an einer Schule einmal ein Gerät kaputtgehen, meldet diese den Schaden beim Schulträger über das Ticketsystem und erhält anschließend umgehend ein Austauschgerät in Form eines gleichwertigen Gerätes aus dem Gerätepool. Das defekte iPad wird intern bewertet und nach Möglichkeit dem Reparaturprozess zugeführt. Anschließend kommt das reparierte Gerät in den Austauschpool für den nächsten Defekt. Um den Reparaturprozess zu verschlanken und möglichst kostengünstig zu gestalten, hat die Landeshauptstadt Kiel über dataport einen Rahmenvertrag mit einem lokalen Reparaturdienst ausgeschrieben, welcher künftig Schäden an iPads reparieren wird. Im Sinne des Sustainable Development Goals 12 „Responsible Consumption and Production“ können die beschafften Geräte so möglichst lange im Nutzungskreislauf bleiben und es entstehen auch auf dem Transportweg keine unnötigen Emissionen. Somit trägt dieses Vorgehen dazu bei, den Fußabdruck der Digitalisierung der Kieler Schulen zu reduzieren.

 

 

 

Umgang mit Altgeräten:

Im selben Zuge wird seitens des Amtes für Innovation und Zentrale Services derzeit der Umgang mit Altgeräten, dabei primär mit dem Fokus iPads, geprüft. Der avisierte Austauschzyklus beläuft sich aktuell auf fünf Jahre, angelehnt an die Updatepolitik des Herstellers sowie allgemeine Erfahrungswerte. Spezielle Erfahrungswerte beispielsweise aus dem Einsatzgebiet der 1:1 Nutzung werden derzeit erst gesammelt und können dementsprechend noch nicht für eine Handlungsmaxime herangezogen werden. Was zum jetzigen Zeitpunkt allerdings zugesagt werden kann, ist, dass die maximale Laufzeit der Geräte unter Berücksichtig von Support und Sicherheitsaspekten ausgenutzt wird.

Fallen Endgeräte aus dem Nutzungszyklus, so muss sichergestellt werden, dass diese datenschutzkonform wiederverwertet werden und so ein Großteil der Ressourcen wieder in den Materialkreislauf zurückgeht. Entsprechende Maßnahmen werden derzeit erarbeitet. Die aktuell präferierte Lösung ist eine Rücknahme der Geräte seitens des Lieferanten, im Falle der Landeshauptstadt Kiel: dataport. Hierzu finden derzeit Gespräche mit dataport statt, auch hinsichtlich der Wirtschaftlichkeitsanalyse des Rückgabezeitpunktes und der sonstigen Modalitäten.

 

Standen auch Mittel für ergänzende Anschaffung von Hüllen, Stiften und weiterer Zusatzausstattung zur Verfügung? Nach welchen Kriterien wurde über deren Anschaffung entschieden?

Grundlage für die Anschaffung von Stiften bzw. weiterer Zusatzausstattung ist immer das individuelle Medienkonzept der Schule. Wurde im Rahmen des Konzeptes nachvollziehbar erläutert, welches pädagogischen Ziele durch den Einsatz mobiler Stifte verfolgt wird, erfolgte die Anschaffung durch den Schulträger.

Alle mobilen Endgeräte (Standard iPad) werden grundsätzlich mit Hüllen ausgeliefert. Diese dienen als Schutz der Geräte vor Gebrauchsspuren im täglichen Einsatz, haben eine integrierte Standfunktion und Halterung für einen digitalen Eingabestift.

 

Sind die zum damaligen Zeitpunkt vakanten Stellen im Support jetzt besetzt?
Seit der letzten Geschäftlichen Mitteilung konnten fast alle Stellen besetzt werden. Insgesamt ist die Stellenbesetzungsquote mittlerweile gut, obgleich der Bewerber*innenmarkt weiterhin sehr angespannt ist. Die Ausbildung im Bereich Fachinformatiker*innen für Systemintegration konnte im Amt für Innovation und zentrale Services erfolgreich zu einer Übernahme von mittlerweile drei Kolleg*innen genutzt werden. Durch die Integration der Supportleistungen für die Kieler Schulen in das Portfolio der Abteilung 04.2 – „IT-Service Management“ sollen perspektivisch weitere Synergien entstehen. 

 

 

 

 

Leistungserweiterung:

Welche Zusatzkosten (Geschätzte Kosten) sind für die Ausstattung des zusätzlichen G9-Jahrgangs (800-900 Schüler*innen) mit Endgeräten erforderlich und können diese mit den bisherigen Mitteln des Haushaltsjahres 2024 getätigt werden? Müssen diese Mittel für das Haushaltsjahr 2025 aufgrund dieses zusätzlichen Jahrgangs erhöht werden?

Für die Umstellung von G8 auf G9 werden die notwendigen zusätzlichen HH-Mittel im Jahr 2026 (G9 ist in diesem Jahr vollständig aufgewachsen) für Endgeräte nach einer Analyse des Bedarfs, Gesprächen mit den Schulleitungen der Gymnasien und entsprechend der jeweiligen Medienkonzepte der Schulen durch das Amt 52 beantragt. Die Kosten hierfür können derzeit noch nicht geschätzt werden. Der erste 10. Jahrgang im G9 System ist bereits seit dem Schuljahr 2023/2024 an den Schulen, jedoch werden die zusätzlichen 800-900 Schüler*innen erst 2026 an die Gymnasien ankommen, wenn G9 vollständig aufgewachsen ist.

 

Muss aufgrund der erhöhten Schüler*innen-Zahlen mit erhöhten Kosten für z.B. Serverlösungen oder Präsentationstechnik gerechnet werden?

Es bedarf keiner weiteren Serverlösung bei erhöhten Schüler*innen-Zahlen im Zuge der Umstellung von G8 auf G9. Weitere Ausstattung für Präsentationstechnik an Schule ist nur dann notwendig, wenn neue Räume dazukommen, die bisher noch keine Ausstattung erhalten haben.

 

Die nachfolgenden Fragestellungen werden zusammenfassend beantwortet:

  • Wie ist die bisherige Ausstattung von DaZ-Klassen mit Endgeräten?
  • Wer ist Träger der Kosten (Stadt oder Land)?
  • Gibt es Signale vom Land, in DaZ-Klassen vermehrt Endgeräte mit entsprechenden mehrsprachlichen Programmen zu nutzen?
  • Gibt es eine Empfehlung zum pädagogischen Nutzen der IT in der Betreuung von DaZ-Klassen?
  • Wird der Support der Infrastruktur durch das Land sichergestellt?

 

Die Ausstattung der DaZ-Klassen mit Endgeräten und Präsentationstechnik entspricht der allgemeinen Ausstattung aller Klassen und erfolgt auf der Grundlage der Medienkonzepte der Schulen. Die Kosten für die Ausstattung werden von der Landeshauptstadt Kiel als Schulträgerin getragen. Es gibt derzeit keine Signale des Landes, die auf eine verstärkte Nutzung von Endgeräten mit mehrsprachigen Programmen in DaZ-Klassen hinweisen. Der pädagogische Nutzen der digitalen Möglichkeiten in der Betreuung von DaZ-Klassen wird - wie bei allen anderen Klassenformen - bewertet. Der Support der Infrastruktur wird durch Amt 04 sichergestellt, so wie es auch bei allen anderen Klassen der Fall ist.

 

Ausblick:

Mit dem Digitalpakt 1.0 wurde ein umfangreiches Investitionsprogramm zur Ausstattung der Schulen gestartet, dass in den Corona-Jahren mit den Sofortausstattungsprogrammen 1 und 2 ergänzt wurde. Die Länder beauftragten die Kommunen mit der Umsetzung. Ein möglicher Digitalpakt 2.0 wird seit längerem zwischen Land und Bund diskutiert. Es ist jedoch zurzeit völlig unklar, ob und in welcher Form ein DigitalPakt 2.0 aufgesetzt wird. Dies wird absehbar Probleme nach sich ziehen, denn in den Kommunen steigen die Bedarfe, die z.B. durch den Austausch der alten Endgeräte entstehen werden. Auch hat das Land sich nicht bereit erklärt, sich an der Finanzierung der Geräte für den zusätzlichen Jahrgang durch den Übergang von G8 auf G9 für ca. 900 Schüler*innen zu beteiligen.

 

Trotz der notwendigen Einsparungen im Kieler Haushalt ist und bleibt es das Ziel, alle Kieler Schulen mit der notwendigen Infrastruktur und Präsentationstechnik auszustatten, sodass ein digitales Lernen möglich ist. Gleichzeitig braucht es dabei dringend den Schulterschluss mit Bund und Land, da die LHK dieses Vorhaben nicht alleine bewältigen kann.

 

Derzeit erarbeiten das Amt für Schulen, die Immobilienwirtschaft und das Amt für Innovation und Zentrale Services einen Medienentwicklungsplan (MEP) für die Kieler Schulen, der als Planungs- und Orientierungshilfe für die kommenden Jahre dienen soll.

 

 

 

Renate Treutel   Doris Grondke  Christian Zierau

Bürgermeisterin   Stadträtin                        Stadtrat

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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Nov 7, 2024 - Bauausschuss - zur Kenntnis genommen

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Nov 12, 2024 - Ausschuss für Finanzen, Inneres und Gleichstellung - zur Kenntnis genommen

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Nov 14, 2024 - Ausschuss für Schule und Sport - zur Kenntnis genommen

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Nov 21, 2024 - Ratsversammlung - zur Kenntnis genommen