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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 1228/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt

 

  1. Ausgangslage

 

Die Entwicklung der Kieler Innenstadt wird – ergänzend zur Städtebauförderung – seit 2021 aus dem Förderprogramm "Innenstadtentwicklung und Ortszentren" des Landes Schleswig-Holstein sowie seit 2022 aus dem Förderprogramm "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren" (ZIZ) des Bundes gefördert.

 

Strategische Handlungsgrundlagen für alle zugehörigen Aktivitäten sind das Integrierte Entwicklungskonzept Innenstadt aus 2021 (IEK) und das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Kiel aus 2020 (EZK).

 

Die vorliegende geschäftliche Mitteilung dient der Information der Selbstverwaltung über die Programmumsetzung seit dem letzten Sachstandsbericht (Drs.-Nr. 0803/2023). Die Rahmendaten der Förderprogramme sind dem letzten Bericht zu entnehmen.

 

 

  1. Förderprogramm „Innenstadtentwicklung und Ortszentren“ des Landes
    Sachstand

 

Für die Innenstadt und die drei Stadtteilzentren wurden im Sommer 2021 Zuwendungsbescheide durch das Land Schleswig-Holstein erteilt.

 

Infolge einer Programmaufstockung, beschloss der Bauausschuss am 31.03.2022 (Drs. 0245/2022), dass die LHK sich mit einem weiteren Antrag für den Bereich „Kiel Hörn“ zur Teilnahme am Förderprogramm bewerben sollte. Auch dieser Antrag wurde 2022 positiv beschieden, wenngleich hier aufgrund fehlender Finanzmittel nicht die Höchstförderung bewilligt wurde. Der letzte Sachstandsbericht erfolgte im Frühjahr 2023 (Drs.-Nr. 0298/2023).

 

Die Verantwortung für das Fördergebiet Kiel Hörn liegt beim Stadtplanungsamt. Erfreulicherweise wurden Ende 2023 noch weitere Mittel bewilligt, sodass für das Hörnareal inzwischen ein Förderzuschuss in Höhe von ca. 340.000 € zur Verfügung steht. Gemeinsam mit dem städtischen Anteil beträgt die Summe der verfügbaren Mittel somit insgesamt ca. 450.000 €. Die zusätzlichen Mittel werden vor allem zur Attraktivierung des öffentlichen Raumes aufgewendet (z.B. durch das Anschaffen von zusätzlichem Stadtmobiliar). Der Ortsbeirat Gaarden wurde in der Sitzung am 15.05.2024 beteiligt.

 

Eine Übersicht der geförderten Maßnahmen ist als Anlage 2 beigefügt. Daraus sind die jeweiligen Maßnahmenumsetzungsstände erkennbar.

 

Besonders hervorzuheben sind folgende Maßnahmen, die mit Hilfe der Landesförderung überhaupt finanziert oder entscheidend vorangebracht werden konnten:

  •           Quartiersmanagement Pries-Friedrichsort: Erfolgreicher Aufbau eines engagierten örtlichen Netzwerkes, partizipative Entwicklung des Stadtteilprofilierungskonzeptes sowie Umsetzung der erarbeiteten Belebungsmaßnahmen (Leuchtturmfest, Weihnachtsbeleuchtung, Bepflanzung, Reinigung und Möblierung im öffentlichen Raum, Infobroschüre)
  •           Strategische Veranstaltungen: Wiederaufbau und Stabilisierung wesentlicher Veranstaltungsformate zur Belebung der Innenstadt (Kiel blüht auf, Käse trifft Wein, Festivaltag Dänische Straße, Bauern- und Regionalmarkt)
  •           Ansiedelung zukunftsweisender Nutzungen: Erfolgreiche Durchführung von drei „Kiezgröße“ Wettbewerben und Realisierung der innovativen Gewinnerkonzepte (DerHeimathafen, Echt Gut, Love my Earth)
  •           Kooperative Quartiersentwicklung Hörn: Eine private Initiative, der Sanierungsträger und die LHK erwecken durch Gespräche, Workshops und andere Aktionen das Hörnquartier zum Leben.

 

Die durch das Land mit der Programmbegleitung beauftragte BIG Städtebau GmbH lädt weiterhin im regelmäßigen Turnus zu „Innenstadttalks“ ein. Dieses Format bietet der LHK wie allen am Förderprogramm beteiligten Kommunen die Möglichkeit zum digitalen Erfahrungsaustausch und zur effizienten Beantwortung offener Fragen. Der Kiel-Marketing e.V. hat die Kieler Projekte dort als Best Practices vorgestellt und aus der Vorstellung des innovativen Kiezgröße-Ansatzes hat sich ein regelmäßiger Arbeitskreis im Landesverband des Stadtmarketings (bcsd) unter Leitung des Kiel-Marketing e.V. gebildet, der zuletzt auf Sylt tagte.

 

 

  1. Förderprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ des Bundes
    Sachstand

 

Der Zuwendungsbescheid war zunächst für Sommer 2022 erwartet worden, ging jedoch erst am 07.11.2022 bei der Stadt Kiel ein. Ein von der LHK beantragter vorzeitiger Beginn für einzelne Maßnahmen wurde vom Fördergeber nicht bewilligt. Daraus ergibt sich eine Verschiebung der für das zweite Halbjahr 2022 geplanten Maßnahmen und der zugehörigen Haushaltsmittel in das Jahr 2023 bzw. ggf. in die Folgejahre bis 2025.

Inzwischen hat der Fördermittelgeber die Projektlaufzeit dankenswerterweise um drei Monate (bis zum 30.11.2025) verlängert. Leider ist dennoch absehbar, dass nicht alle vorgesehenen Maßnahmen bis dahin vollständig umgesetzt werden können. Soweit möglich wird versucht, Mittel aus nicht mehr umsetzbaren Maßnahmen in laufende Maßnahmen mit Mehrbedarf zu verschieben. Die Verwaltung befindet sich dazu mit den Projektbeteiligten und mit dem Fördergeber bzw. der von dort beauftragten Begleitagentur im Austausch.

 

Für die von Kiel-Marketing umzusetzenden ZIZ-Maßnahmen hat die Verwaltung nach Beschluss der Ratsversammlung (0433/2023) gemäß Ziffer XI (3) der Zuwendungsrichtlinie einen Fördermittelweiterleitungsbescheid erstellt. Dieser wurde nach Prüfung und Freigabe durch die eigene Vergabestelle und den Fördergeber im Mai 2023 an den Verein übermittelt.

 

Eine Übersicht aller geförderten Maßnahmen ist als Anlage 4 beigefügt. Daraus sind auch die jeweiligen Maßnahmenumsetzungsstände erkennbar.

 

Besonders hervorzuheben sind folgende Maßnahmen, die mit Hilfe der ZIZ-Förderung überhaupt finanziert oder entscheidend vorangebracht werden konnten:

  •           1.2.6 Konzept City Hub: Ein Vorläuferprojekt für ein künftiges Meeresvisualisierungszentrum konnte professionell konzeptioniert werden und soll bei Zustimmung des Fördermittelgebers unter Federführung des Kiel-Marketing e.V. Anfang 2025 in der oberen Holstenstraße in den Betrieb gehen.
  •           1.2.7 Konzeptstudie „Digitalisierungsstand des Handels in der Kieler Innenstadt und in den für den Gesamthandelsstandort relevanten Subzentren“: Kiel-Marketing e. V. kann bei der Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen für Handel und Gastronomie nun auf umfangreiche Grundlagendaten und Handlungsempfehlungen zurückgreifen. U.a. entsteht zum Jahreswechsel in der oberen Holstenstraße ein „Experience Room“ für digitale Instrumente im stationären Handel.
  •           1.3.1 / 1.3.2 Quartiersmanagement: Die Aktivitäten in der Innenstadt und in der Holtenauer Straße konnten erheblich ausgebaut werden.
  •           1.8.1-1.8.4 Weihnachts- und Winterbeleuchtung Holstenfleet: Eine gestalterisch hochwertige schmückende Beleuchtung für das besondere Innenstadt-Bauwerk und seine Umgebung konnte in Auftrag gegeben werden.

 

Kiel-Marketing e. V. und LHK haben am 24./25.09.2024 am zweiten Netzwerktreffen der ZIZ-Kommunen in Halle (Saale) teilgenommen und dort bisherige Zwischenergebnisse / Erfahrungen mit anderen am Programm beteiligten Kommunen ausgetauscht.

 

 

  1. Ausblick

 

2025 wird abschließend zu den Innenstadt-Förderprogrammen berichtet.

 

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

 

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Finanzcheck

 

 

lfd. HH-Jahr

1. Folgejahr

2. Folgejahr

3. Folgejahr

langfr. p.a.

Erträge

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Aufwendungen

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Saldo

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investive Einzahlungen

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investive Auszahlungen

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investives Saldo

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Anlagen

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Beschlüsse

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Nov 6, 2024 - Ausschuss für Wirtschaft und Digitalisierung - zur Kenntnis genommen

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Nov 7, 2024 - Bauausschuss - zur Kenntnis genommen

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Nov 21, 2024 - Ratsversammlung - zur Kenntnis genommen