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Antrag der Verwaltung - 1240/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Investitionspaket "Förderung des Breitensports";
hier: Förderfonds Breitensport, Bewilligung der Zuschüsse
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksache freigegeben:
- 04.11.2024
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Amt für Sportförderung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Ausschuss für Schule und Sport
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Entscheidung
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Nov 14, 2024
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Antrag
Den beigefügten Vorschlägen zur Vergabe von Haushaltsmitteln des Förderfonds
- zur Förderung des Breitensports für Vorhaben und Maßnahmen von Vereinen
(Anlage 1) und
- zur Förderung des Breitensports für Vorhaben und Maßnahmen von anderen Institutionen (Anlage 2) sowie
- zur Förderung des Breitensports für die Sanierung vereinseigener Anlagen (Anlage 3)
wird zugestimmt.
Gleichzeitig werden die entsprechenden Haushaltsmittel 2024 im Teilergebnisplan 421 (Förderung des Sports) zur Förderung des Breitensports zur Verfügung gestellt.
Sachverhalt/Begründung
I. Zusammenfassung
Für die Förderung des Breitensports durch den Förderfonds Breitensport stehen im Haushalt 2024 im Teilergebnisplan 421 (Förderung des Sports) insgesamt 370.000 € an Haushaltsmitteln zur Verfügung. Grundsätzlich sind nach dem Konzept des Förderfonds Breitensport Mittel i. H. v. 150.000 € für die Förderung von Kieler Sportvereinen und weitere Mittel i. H. v. 20.000 € für Anträge außerhalb von Sportvereinen vorgesehen. Weiter stehen für die Sanierung von vereinseigenen Sportanlagen Mittel i. H. v. 200.000 € zur Verfügung.
Nach dem Konzept Förderfonds Breitensport sollen die Haushaltsmittel in zwei Tranchen vergeben werden. Das Gremium kommt zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Beratung zusammen. Anschließend beschließt der Ausschuss für Schule und Sport über die Vorschläge des Gremiums.
Im Zuge der ersten Tranche wurden bereits Mittel i. H. v. 81.550,98 € für Vorhaben und 150.255,39 € für die Sanierung vereinseigener Anlagen bewilligt. Somit verbleiben Mittel i. H. v. 138.193,63 € für die zweite Tranche.
II. Sachverhalt
Bis zur zweiten Sitzung des Gremiums am 15.10.2024 wurden von den im Sportverband Kiel organisierten Sportvereinen 27 Anträge eingereicht. Von weiteren Antragstellern außerhalb des organisierten Sports wurden vier Anträge auf Förderung gestellt. Zusätzlich wurden von zwei Vereinen Anträge für die Sanierung vereinseigener Anlagen eingereicht.
Am 15.10.2024 ist das Gremium zur Beratung zusammengekommen und gibt die beigefügte Empfehlung für den Ausschuss für Schule und Sport zur Beschlussfassung ab (siehe Anlagen).
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zur Verfügung stehende Mittel |
beantragt |
Empfehlung des Gremiums zur Mittelverteilung |
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Förderfonds Breitensport – Projekte und Anschaffungen |
88.449,02 € |
100.731,24 € |
85.165,89 € |
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Förderfonds Breitensport - Sanierungen von vereinseigene Anlagen |
49.744,61 € |
45.981,99 € |
20.981,99 € |
Die verbleibenden Mittel in Höhe von 32.045,75 € werden nicht auf das Jahr 2025 übertragen.
III. Bezug zu den strategischen Zielen
Sport und Bewegung sind Elemente der Daseinsvorsorge und Lebensqualität. Der Förderfonds Breitensport unterstützt die strategischen Ziele Soziale Stadt und Kinderfreundliche Stadt.
IV. Weiteres Verfahren
Nach Beschlussfassung durch den Ausschuss für Schule und Sport werden die Zuwendungsbescheide durch das Amt für Sportförderung erteilt. Anträge auf Bauvorhaben müssen vorab einer baufachlichen Prüfung unterzogen werden.
Die Drucksache hat Auswirkungen auf den Haushalt. Die im lfd. Haushaltsjahr benötigten Mittel stehen im Teilplan 421 sowie im Investitionshaushalt (Nr. 4210010002 und 4210010004) zur Verfügung.
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lfd. HH-Jahr |
1. Folgejahr |
2. Folgejahr |
3. Folgejahr |
langfr. p.a. |
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Erträge |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
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Aufwendungen |
246.216,26 |
220.000,00 |
220.000,00 |
220.000,00 |
220.000,00 |
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Saldo |
-246.126,26 |
-220.000,00 |
-220.000,00 |
-220.000,00 |
-220.000,00 |
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investive Einzahlungen |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
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investive Auszahlungen |
91.039,63 |
150.000,00 |
150.000,00 |
150.000,00 |
150.000,00 |
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investives Saldo |
-91.039,63 |
-150.000,00 |
-150.000,00 |
-150.000,00 |
-150.000,00 |
VI. Kinder- und Jugendbeteiligung
Kinder und Jugendliche sind an allen sie betreffenden Entscheidungs- und Planungsprozessen nach Artikel 3 Abs.1 UN Kinderrechtskonvention sowie § 47 f. Gemeindeordnung S-H zu beteiligen.
Bei dem dargestellten Vorhaben sind Interessen von Kindern und Jugendlichen betroffen. Eine Beteiligung von Kindern/Jugendlichen oder einer Interessenvertretung ist durch die Kieler Sportvereine durchzuführen, daher wurden die Belange und Interessen der Kinder/Jugendlichen nicht vorrangig durch die Stadt berücksichtigt.
VII. Klimacheck
Das Vorhaben benötigt keine der drei Optionen (Strom, Wärme, Kraftstoffe) und ist somit nicht klimarelevant.
Gerwin Stöcken
Stadtrat
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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333,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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286 kB
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3
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(wie Dokument)
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280,5 kB
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