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Antrag der Verwaltung - 1247/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Entsendung der Mitglieder in den Regionalrat der KielRegion GmbH
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksache freigegeben:
- 21.11.2024
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Eigenbetrieb Beteiligungen der Landeshauptstadt Kiel
- Vorlagenchecks:
- Drucksache hat keine Auswirkungen auf den Haushalt und den Stellenplan
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Dec 4, 2024
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Dec 12, 2024
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Sachverhalt/Begründung
Die Landeshauptstadt Kiel ist mit 36,67 % an der KielRegion GmbH beteiligt.
Im Zuge der Neufassung des Gesellschaftsvertrages der KielRegion GmbH (Drs. 0460/2024) wurde der Regionalrat als neues Organ der Gesellschaft eingerichtet (§ 7 Gesellschaftsvertrag). Der Regionalrat soll der Willensbildung der drei Gesellschafter in Bezug auf die Aktivitäten der Gesellschaft sowie der regionalpolitischen Kooperation dienen.
Nachdem inzwischen die Beschlussfassung in den drei Gebietskörperschaften sowie die notarielle Eintragung abgeschlossen werden konnten, wurde zwischen Geschäftsführung und Aufsichtsrat der KielRegion GmbH vereinbart, dass sich das Gremium Mitte/Ende Januar 2025 konstituieren solle. Um fristgerecht laden zu können ist daher eine Entsendung der Mitglieder bis spätestens Mitte Dezember erforderlich.
Von den insgesamt 49 Mitgliedern des Organs sind 18 durch die Landeshauptstadt Kiel zu entsenden (RD-ECK 18, PLÖ 13). Es wurde gesellschaftsvertraglich festgehalten, dass bei der Entsendung die jeweiligen Verhältnisse der Sitzzahlen der Fraktionen in den jeweiligen Selbstverwaltungen berücksichtigt werden sollen und es für zweckmäßig erachtet wird, auch die jeweilige Verwaltungsleitung zu entsenden (§ 7 Nr. 2). Ersatzmitglieder sind nicht vorgesehen.
Bei der Entsendung von Vertreter*innen in den Regionalrat ist § 15 Abs. 1 des „Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst“ (GstG) anzuwenden, dessen Wirkung sich neben Aufsichts- und Verwaltungsräten auch ausdrücklich auf vergleichbare Gremien erstreckt. Demnach sollen Frauen und Männer jeweils hälftig berücksichtigt werden. Da es sich nicht um eine Mitgliedschaft des Oberbürgermeisters Kraft Amtes handelt, ist dieser im Falle einer Entsendung hierbei mitzuzählen.
Dr. Ulf Kämpfer
Oberbürgermeister
