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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 1264/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt

Die Verwaltung wurde mit der Prüfung beauftragt, ob und wo im Kieler Stadtgebiet bis zur Errichtung der bis zu 15 flächendeckend über das Stadtgebiet verteilten Taubenschläge vorübergehend entsprechend viele betreute Taubenfütterungsplätze eingerichtet werden können (vgl. Drs.- Nr. 0206/2024). Außerdem wurde um Prüfung gebeten, ob bzw. wie in Kiel ein generelles Verbot, bei Hochzeiten Tauben fliegen zu lassen, erlassen werden kann.

 

Die Verwaltung hat zuletzt im März dieses Jahres einen Sachstand zu Taubenhäusern gegeben (vgl. 0269/2024). Bezüglich der Anforderungen an Taubenhäuser wird daher auf die Geschäftliche Mitteilung verwiesen.

 

Zur Umsetzung von zwei weiteren Taubenhäusern, die das Bestehende am Sophienblatt ergänzen sollen, sind im Haushalt 2025 investive Mittel eingeplant. Mit diesen Mitteln sollen je ein Taubenhaus in Gaarden und in Mettenhof finanziert werden. Für beide Standorte ist die Verwaltung in Gesprächen mit ansässigen Unternehmen.

 

In Gaarden soll ein Taubenhaus auf der obersten Etage des Parkhauses in der Schulstraße aufgestellt werden. Ein entsprechender Beschluss der Eigentümerversammlung liegt mittlerweile vor. In Klärung sind aktuell noch Fragen des Betriebs. Der Betrieb soll mit Hilfe eines geeigneten Partners, wie dem Kieler Tierschutzverein, sichergestellt wird. Die Verwaltung hat weder personelle noch fachliche Kapazitäten diese Aufgabe auf Dauer zu übernehmen oder zu koordinieren.

 

In Mettenhof gibt es einen guten Austausch mit Unternehmen aus dem Mettenhofer Einkaufszentrum. Ein geeigneter Standort konnte gefunden werden. Auch hier wird in 2025 eine konkrete Vereinbarung einschließlich der Betriebsfrage voraussichtlich zum Abschluss kommen.

 

Nach Rückmeldung des Kieler Tierschutzvereins gibt es insbesondere im Innenstadtgebiet mehrere größere Taubenpopulationen, die sich gut lokalisieren lassen. Zur artgerechten Versorgung hat die Verwaltung dem Kieler Tierschutzverein während der Corona-Pandemie eine Ausnahmegenehmigung vom generellen Taubenfütterungsverbot für den Bereich des Germaniahafens erteilt. Die Verwaltung ist mit dem Verein im Austausch über eine Erweiterung der Ausnahmegenehmigung für eine Population unter der Friesenbrücke. Ob es darüber hinaus Ausnahmen für weitere Orte geben könnte, ist noch nicht entschieden. Aus Sicht der Verwaltung wird es keine weiteren Ausnahmen vom allgemeinen Fütterungsverbot i.S.v. legalen Fütterungsplätzen geben. Diese müssten engmaschig überwacht werden, ob artgerechtes Futter verwendet wird und von der Fütterung keine Reste zurückbleiben, die Ratten anziehen könnten. Der Kieler Tierschutzverein hat hingegen die notwendige Sachkunde und im Rahmen der Ausnahmegenehmigung für den Bereich des Germaniahafens seine Zuverlässigkeit nachgewiesen. Insofern ist diese Ausnahme von generellen Taubenfütterungsverbot in diesem Fall vertretbar.

 

In einem generellen Verbot, bei Hochzeiten Tauben fliegen zu lassen, sieht die Verwaltung einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Gewerbe- und Berufsfreiheit, zumal es durchaus Anbieter*innen gibt, die eine entsprechende Erlaubnis gemäß §11 Tierschutzgesetz besitzen. Die Verwaltung geht daher den Weg der Aufklärung und Sensibilisierung, indem entsprechende Informationen über das Standesamt an Brautpaare ausgegeben werden. Dabei werden die Brautpaare sowohl über Hochzeittauben aufgeklärt als auch informiert, dass alle Anbieter*innen von Hochzeitstauben eine entsprechende Erlaubnis benötigen, und gebeten, sich eben diese Erlaubnis vor Beauftragung vorzeigen zu lassen.

 

Christian Zierau

Stadtrat

 

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Beschlüsse

Erweitern

Nov 5, 2024 - Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität - zur Kenntnis genommen

Erweitern

Nov 12, 2024 - Ausschuss für Finanzen, Inneres und Gleichstellung - zur Kenntnis genommen