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Antrag der Verwaltung - 1231/2024-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Geschäftsordnung für das Gremium für Mitwirkung und das Gremium für Kinder- und Jugendbeteiligung
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksache freigegeben:
- 04.11.2024
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Pressereferat
- Vorlagenchecks:
- Drucksache hat keine Auswirkungen auf den Haushalt und den Stellenplan
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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Nov 6, 2024
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Nov 13, 2024
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Nov 21, 2024
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Dec 12, 2024
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Sachverhalt/Begründung
Die Leitlinie für Bürgerbeteiligung wurde nach Evaluierung und Überarbeitung unter dem neuen Namen Leitlinie für Mitwirkung gleichzeitig mit der neu entwickelten Leitlinie für Kinder- und Jugendbeteiligung in der Sitzung der Ratsversammlung am 09.06.2022 beschlossen. In beiden Leitlinien sind Aufgaben eines Beteiligungsgremiums beschrieben, für das nähere Regelungen in einer Geschäftsordnung zu treffen sind.
Das Beteiligungsgremium wird einberufen, wenn ein aus der Einwohnerschaft eingebrachter Antrag auf Beteiligung vom Fachamt abgelehnt worden ist, für eine Beteiligung aber grundsätzlich ein Gestaltungsspielraum besteht. Bei Befürwortung durch das Gremium wird der Antrag zur endgültigen Entscheidung an die Ratsversammlung bzw. die Fachausschüsse weitergeleitet.
Die Geschäftsführung für das Gremium für Mitwirkung wird durch die Koordinierungsstelle für Mitwirkung im Pressereferat wahrgenommen, die Geschäftsführung für das Gremium für Kinder- und Jugendbeteiligung durch das Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen.
Bei der Entwicklung der Geschäftsordnung wurde letztlich festgestellt, dass wegen der anderen rechtlichen Voraussetzung für Kinder- und Jugendbeteiligung und den daraus resultierenden anderen Anforderungen zwei getrennte Gremien sinnvoller sind, die sich von der Zusammensetzung der Gremiumsmitglieder unterscheiden. Bei Anregungen einer Kinder- und Jugendbeteiligung sollte sowohl vom Verfahrensablauf als auch von der Gremiumszusammensetzung ein stärkerer Bezug zu Kinder- und Jugendinteressen hergestellt werden. Mit Beschluss der Leitlinie für Kinder- und Jugendbeteiligung wurden zudem bereits wesentliche Eckpunkte des Gremiums für Kinder- und Jugendbeteiligung in Kapitel 7.2 festgelegt.
Das Gremium für Mitwirkung wird wie vormals das Gremium für Bürgerbeteiligung weiterhin paritätisch aus Gruppen der Verwaltung, der Politik und der Einwohnerschaft besetzt. Während beim ersten Beteiligungsgremium die Gruppe der Einwohnerschaft sich noch aus Mitgliedern der AG rekrutierte, die seinerzeit die Leitlinie entwickelt hat, diese Personen aber nicht mehr zur Verfügung stehen, ist diesmal ein anderer Weg beschritten worden.
Die Einwohnerschaft soll über die Vertretung der durch sie gewählten Ratsvertreter*innen hinaus repräsentiert werden durch je ein Mitglied des Beirats für Menschen mit Behinderung, des Seniorenbeirats, des Forums für Migrant*innen und des Jungen Rates. Diese Gruppen sind bei Beteiligungsveranstaltungen häufig unterrepräsentiert oder haben Belange, die bei städtischen Planungen in besonderem Maße eingebracht werden können. In den Gremiumssitzungen der Beiräte im März 2024 wurde dieser Vorschlag vorgetragen und von allen Beiräten begrüßt.
Bei der Wahl der Gremiumsmitglieder aus der Verwaltung in beiden Gremien wurde Wert darauf gelegt, dass insgesamt alle Dezernate vertreten sind, in deren Bereichen die Bevölkerung an Planungen und Projekten beteiligt wird.
Die Geschäftsordnung ist mit dem Rechtsamt abgestimmt worden.
Kinder- und Jugendcheck
Kinder und Jugendliche sind an allen sie betreffenden Entscheidungs- und Planungsprozessen nach Artikel 3 Abs.1 UN Kinderrechtskonvention sowie §47f Gemeindeordnung S-H zu beteiligen.
Bei dem dargestellten Vorhaben sind Interessen von Kindern und Jugendlichen betroffen. Eine Beteiligung von Kindern/Jugendlichen und einer Interessenvertretung hat stattgefunden in Form der Information und Konsultation im Jungen Rat sowie der Kinder- und Jugendkommission. Der Auszug der Sitzung des Jungen Rates vom 20.03.2024 ist im Ratsinformationssystem zu finden. Das Protokoll der Kinder- und Jugendkommission vom 05.12.2023 ist zu finden unter Kinder- und Jugendkommission (kiel.de).
Die Belange und Interessen der Kinder/Jugendlichen wurden vorrangig berücksichtigt. Sie sind in beiden Gremien künftig vertreten.
Dr. Ulf Kämpfer
Oberbürgermeister
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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322,8 kB
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