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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 1272/2024

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Beratungsfolge

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Antrag

 

Die Geschäftsordnung für das Gremium für Mitwirkung und das Gremium für Kinder- und Jugendbeteiligung ist neu gefasst worden und soll in einem separaten Antrag beschlossen werden, siehe Drucksache Nr. 1231/2024 -01. Sie ersetzt die am 05.07.2018, Drucksache Nr. 0497/2018, beschlossene Geschäftsordnung für das Gremium für Bürgerbeteiligung. Sie ist diesem Antrag nur zur Kenntnis beigefügt.

 

Als Mitglieder des Gremiums für Mitwirkung werden auf Vorschlag der Fraktionen vier Personen als Vertreter*innen der Politik eingesetzt. Vorschläge hierfür werden mündlich in der Sitzung genannt. Bei mehr Bewerber*innen als Plätzen erfolgt die Wahl derjenigen, die die meisten Stimmen auf sich vereinen. Folgende Personen werden gewählt:

 

1.

2.

3.

4.

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Sachverhalt/Begründung

 

Die Leitlinie für Bürgerbeteiligung wurde nach Evaluierung und Überarbeitung unter dem neuen Namen Leitlinie für Mitwirkung gleichzeitig mit der neu entwickelten Leitlinie für Kinder- und Jugendbeteiligung in der Sitzung der Ratsversammlung am 09.06.2022 beschlossen. In beiden Leitlinien sind Aufgaben eines Beteiligungsgremiums beschrieben, für das nähere Regelungen in einer Geschäftsordnung zu treffen sind. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird die Geschäftsordnung selbst in einem separaten Antrag beschlossen. In diesem Antrag wird nur über die Besetzung des Gremiums für Mitwirkung (Sitze der Vertreter*innen der Politik) abgestimmt. Die Besetzung des Gremiums für Kinder- und Jugendbeteiligung ist nicht Gegenstand dieses Antrags.    

 

Das Beteiligungsgremium wird einberufen, wenn ein aus der Einwohnerschaft eingebrachter Antrag auf Beteiligung vom Fachamt abgelehnt worden ist, für eine Beteiligung aber grundsätzlich ein Gestaltungsspielraum besteht. Bei Befürwortung durch das Gremium wird der Antrag zur endgültigen Entscheidung an die Ratsversammlung bzw. die Fachausschüsse weitergeleitet. 

 

Das Gremium für Mitwirkung wird wie vormals das Gremium für Bürgerbeteiligung weiterhin paritätisch aus Gruppen der Verwaltung, der Politik und der Einwohnerschaft besetzt. 

 

Kinder- und Jugendcheck

Kinder und Jugendliche sind an allen sie betreffenden Entscheidungs- und Planungsprozessen nach Artikel 3 Abs.1 UN Kinderrechtskonvention sowie §47f Gemeindeordnung S-H zu beteiligen.

Bei dem dargestellten Vorhaben sind Interessen von Kindern und Jugendlichen betroffen. Eine Beteiligung von Kindern/Jugendlichen und einer Interessenvertretung hat stattgefunden in Form der Information und Konsultation im Jungen Rat sowie der Kinder- und Jugendkommission. Der Auszug der Sitzung des Jungen Rates vom 20.03.2024 ist im Ratsinformationssystem zu finden. Das Protokoll der Kinder- und Jugendkommission vom 05.12.2023 ist zu finden unter Kinder- und Jugendkommission (kiel.de).

Die Belange und Interessen der Kinder/Jugendlichen wurden vorrangig berücksichtigt. Sie sind in beiden Gremien künftig vertreten.

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

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Anlagen

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Beschlüsse

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Nov 13, 2024 - Hauptausschuss - geändert beschlossen

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Nov 21, 2024 - Ratsversammlung - vertagt

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Dec 12, 2024 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen