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ALLRIS - Drucksache

Interfraktioneller Antrag - 1283/2024

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Beratungsfolge

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Antrag

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Kiel wird beauftragt, bis Ende Juni 2025 einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) zu erstellen.

Alle Dezernate und der Beirat für Menschen mit Behinderung sollen sich an der Erstellung des Aktionsplans beteiligen. Dabei sollen konkrete Ziele und Maßnahmen entwickelt werden, die im Verlauf messbar sind.

Unterstützend soll die Einrichtung einer Koordinierungsstelle geprüft werden, die Anliegen der Dezernate, des Beirats und der Bürger*innen koordiniert.

Eine regelmäßige Berichterstattung erfolgt federführend im Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit aber auch in allen anderen Ausschüssen.

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Sachverhalt/Begründung

Die UN-BRK ist am 3. Mai 2008 in Kraft getreten. Sie wurde von 20 Staaten ratifiziert. Die Bundesrepublik Deutschland ist ihr am 24. Februar 2009 beigetreten. Im Mittelpunkt des Abkommens stehen die Autonomie und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen sowie Inklusion. Inklusion bezeichnet hier gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderungen.

Laut dem Sozialbericht von 2022 leben in Kiel etwa 43.000 Menschen mit Behinderung. Das sind rund 17 Prozent der Einwohner*innen Kiels. Sie alle haben ein Recht auf gleichberechtigte Teilhabe. Und alle Kieler*innen, ob mit oder ohne Behinderung, haben ein Recht auf ein barrierefreies Leben in Familie, Beruf, Freizeit und Ehrenamt. Die UN-BRK gilt für uns alle.

Zur Umsetzung der UN-BRK hat das Bundeskabinett bereits im Jahr 2011 den Aktionsplan mit dem Titel „Auf dem Weg in eine inklusive Gesellschaft“ beschlossen. Mit diesem Aktionsplan der Bundesregierung sollen zugleich auch Länder, Kommunen, Unternehmen der Privatwirtschaft angeregt werden, in ihren eigenen Kompetenzbereichen eigene Aktionspläne zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention zu entwickeln.

Dies wollen wir auch in Kiel umsetzen. Wir brauchen verbindliche Maßnahmen und Strukturen. Eine Koordinierungsstelle könnte helfen, unterschiedliche Player und Betroffene zusammenzubringen. Mit ihrem Leitbild für Barrierefreiheit hat die Verwaltung bereits einen großen Schritt in Richtung gelebter Inklusion gemacht. Wichtig ist es nun, mit konkreten Maßnahmen das Bestreben der Verwaltung auch in die Gesellschaft hineinzutragen. Die formulierten Ziele der Leitgedanken müssen in konkrete Maßnahmen gewandelt werden, von denen alle profitieren.

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Beschlüsse

Erweitern

Nov 28, 2024 - Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit - ungeändert beschlossen