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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 1294/2024

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Beratungsfolge

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Antrag

 

1.     Die Ratsversammlung beschließt die „Richtlinie zur Vergabe von Finanzmitteln aus dem Verfügungsfonds für die städtebauliche Gesamtmaßnahme „Ostufer“ (Gaarden) und die „Richtlinie zur Vergabe von Finanzmitteln aus dem Verfügungsfonds für die städtebauliche Gesamtmaßnahme „Neumühlen-Dietrichsdorf“ im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms Sozialer Zusammenhalt der Landeshauptstadt Kiel“.

 

2.     Die Ratsversammlung beschließt die „Geschäftsordnung für das Gremium Verfügungsfonds zur städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Ostufer“ (Gaarden)“ und die „Geschäftsordnung für das Gremium Verfügungsfonds zur städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Neumühlen-Dietrichsdorf“.

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Sachverhalt/Begründung

Mit der Städtebauförderungsrichtlinie (StBauFR SH 2015) wurde der Verfügungsfonds eingeführt. Der Verfügungsfonds ist ein Anreizinstrument in der Städtebauförderung, um zusätzliche und kleinere Projekte anzustoßen, bürgerschaftlichesEngagement zu aktivieren und lokale Akteur*innen verstärkt an Stadtentwicklungsprozessen zu beteiligen. Konkret können durch den Verfügungsfonds Projektideen im jeweiligen Fördergebiet mit einem Budget von jährlich 30.000 € unterstützt werden. Der Eigenanteil der Landeshauptstadt Kiel beträgt 10.000 €. Die restlichen Kosten teilen sich das Land SH und der Bund. 

Die im lfd. Haushaltsjahr benötigten Mittel stehen in voller Höhe (jeweils 10.000 €) bei den Investitionsnummern 5110030011 und 5110030023 zur Verfügung.

Die im lfd. Haushaltsjahr benötigten Verwaltungsgebühren in Höhe von 960,00 €  stehen im Teilplan 511 zur Verfügung.

Voraussetzung für den Einsatz des Verfügungsfonds ist unter anderem, dass die Gemeinde eigene verbindliche Grundsätze für die Umsetzung des Fonds entwickelt und nach Abstimmung mit dem Ministerium beschließt.

Für die Gesamtmaßnahme „Ostufer“ (Gaarden) wurde der Verfügungsfonds ab April 2016 eingerichtet und für die Gesamtmaßnahme „Neumühlen-Dietrichsdorf“ ab Juni 2019.

Die bisherigen Richtlinien und Geschäftsordnungen wurden verabschiedet für „Ostufer“ (Garden) am 17.03.2016 mit Drs. 1072/2015 und 18.01.2018 mit Drs. 1047/2017 (Änderung der Richtlinie) sowie „für Neumühlen-Dietrichsdorf“ am 16.05.2019 mit Drs. 0247/2019.

Durch Erfahrungen in der Praxis, Kostensteigerungen sowie neue Arbeitsweisen wurde eine Überarbeitung der Richtlinien und der Geschäftsordnungen notwendig. Die inhaltlichen Änderungen (siehe Anlage „Synopse) wurden zum Anlass genommen, auch redaktionelle Überarbeitungen vorzunehmen. Beides zusammen führte letztlich nicht nur zur Änderung der bestehenden Regelungen, sondern zu deren Neufassung. Redaktionelle Änderungen umfassen die Gliederung und Untergliederung, Umformulierungen ohne inhaltliche Veränderungen sowie die weitestgehende Verschlankung der Texte auf regelnde Inhalte. Sie betreffen vorwiegend die Richtlinien.

Das Rechtsamt und das zuständige Landesministerium haben den Neufassungen zugestimmt.

 

Auswirkungen

Die Drucksache hat Auswirkungen auf den Haushalt und Stellenplan.

 

 

Gerwin Stöcken

Stadtrat

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Finanzcheck

 

 

lfd. HH-Jahr

1. Folgejahr

2. Folgejahr

3. Folgejahr

langfr. p.a.

Erträge

-

-

-

-

-

Aufwendungen

960

960

960

960

960

Saldo

-         960

 -         960

-         960

 -         960

-         960

investive Einzahlungen

40.000

40.000

40.000

40.000

40.000

investive Auszahlungen

60.000

60.000

60.000

60.000

60.000

investives Saldo

-     20.000

-     20.000

-     20.000

-     20.000

-     20.000

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

Nov 28, 2024 - Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit - ungeändert beschlossen

Erweitern

Dec 12, 2024 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen