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ALLRIS - Drucksache

Kleine Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE / DIE PARTEI - 1281/2024-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt/Begründung

Anfrage

Die von der Bahnstrecke Kiel – Flensburg abgehende Bahnstrecke Neuwittenbek – Kiel-Schusterkrug befindet sich im Eigentum der Seehafen Kiel GmbH & Co. KG und somit indirekt im Eigentum der Landeshauptstadt Kiel. Der vom Schusterkrug ausgehende Gleisabschnitt in Richtung Friedrichsort/Industriegebiet StrandOrt wurde jüngst unter Nutzung von Landesförderungen für ca. 1,3 Mio. Euro instandgesetzt. Im aktuellen Landesweiten Nahverkehrsplan (LNVP) ist die Realisierung eines Bahnhaltepunktes in Neuwittenbek bis zum Jahre 2026 vorgesehen.

Eine Anbindung des Kieler Nordens an die kommende Stadtbahn ist noch für lange Zeit nicht vorgesehen, da die Kanalbrücken in Holtenau hierfür baulich nicht ausgelegt sind.

Es ist zu klären, ob durch die Nutzung anderer, bereits vorhandener Gleisanlagen eine Anbindung des Kieler Nordens an den öffentlichen Schienenpersonennahverkehr (SPNV) gelingen kann.

 

Vor diesem Hintergrund stelle ich folgende Kleine Anfrage:

 

  1. Gibt es bereits Planungen (ggf. auch Teilplanungen oder verworfene Planungen), die Bahnstrecke Neuwittenbek – Kiel-Schusterkrug für den SPNV zu nutzen? Wenn ja, welche?
  2. Gibt es grundsätzliche Erwägungen, die gegen eine Nutzung der Bahnstrecke Neuwittenbek – Kiel-Schusterkrug für den SPNV sprechen? Falls ja, welche?

 

gez. Ratsmitglied Björn Thoroe

Ratsfraktion DIE LINKE/Die PARTEI

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Anlagen

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Beschlüsse

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Nov 21, 2024 - Ratsversammlung - zur Kenntnis genommen