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ALLRIS - Drucksache

Kleine Anfrage der SSW-Ratsfraktion - 1348/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt/Begründung

Anfrage

 

In der letzten Zeit haben sich Medienberichte gehäuft über Fälle, in denen Zahlungen der Mieter*innen zur Begleichung der Betriebskosten von ihren Vermietern nicht an die Grundversorger weitergeleitet wurden wodurch dann wiederum Mieter*innen in unzumutbare Wohnsituationen geraten sind.

 

  1. Wie viele Mieter*innen sind nach Einschätzung der Landeshauptstadt in Kiel von Zweckentfremdung von Wohnraum durch Unterschreitung von Wohnraum-Mindeststandards betroffen?
  2. Wie viel Personal setzt die Landeshauptstadt Kiel zur Durchsetzung des Wohnraumschutzgesetzes ein und betrachtet sie diese Personalmenge als ausreichend?
  3. Hat die Landeshauptstadt ihre Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum bereits angewendet, bzw. befinden sich entsprechende Fälle in Bearbeitung; wenn ja, um wie viele Fälle handelt es sich jeweils?
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Anlagen

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Beschlüsse

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Nov 21, 2024 - Ratsversammlung - zur Kenntnis genommen