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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 1363/2024

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Beratungsfolge

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Antrag

Die im Rahmen der Förderung durch das Förderinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nach § 16 i SGB II nicht durch die Zuwendungen des Jobcenters Kiel abgedeckten Kosten für die Mitarbeiter*innen im Team der Parkkoordination der stadt.mission.mensch gGmbH werden durch die Landeshauptstadt Kiel übernommen.

 

Die stadt.mission.mensch gGmbH erhält für das Team der Parkkoordination im Sportpark mit bis zu sechs Mitarbeiter*innen die folgenden Zuwendungen:

2025:   34.100 €

2026:   24.800 €

2027:   34.600 €

 

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Sachverhalt/Begründung

  1. Zusammenfassung

Die stadt.mission.mensch gGmbH (nachfolgend Stadtmission genannt) führt seit Jahren im Rahmen unterschiedlicher Förderinstrumente der Arbeitsverwaltung Beschäftigungsmaßnahmen im Sport- und Begegnungspark durch. Zunächst mit Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigungen, den sog. „Ein-Euro-Jobs“, mit der „Bürgerarbeit“ und seit 2014 durchgehend mit sozialversicherungspflichtigen, geförderten Beschäftigungsverhältnissen. Von 2016 – 2018 im Rahmen des Förderprogrammes „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und daran anschließend durch die mit dem Teilhabechancengesetz in das SGB II aufgenommenen Förderung „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nach § 16 i SGB II.

 

Die Förderung durch die Arbeitsverwaltung nach § 16 i SGB II ist jedoch nicht voll auskömmlich. Daher werden die nicht durch die Zuwendung des Jobcenters Kiel abgedeckten Kosten für die Mitarbeiter*innen des Teams der Parkkoordination im Sportpark bis zum 31.12.2024 durch die Landeshauptstadt Kiel übernommen.

 

Die Stadtmission möchte geförderte Mitarbeiter*innen auch im Zeitraum vom 01.01.2025 – 31.12.2027 beschäftigen, kann die mit der Umsetzung dieser Maßnahme verbundenen Kosten jedoch nicht selbst tragen. Ein Antrag auf Übernahme der durch die Förderung des Jobcenters Kiel nicht gedeckten Kosten durch die Landeshauptstadt Kiel wurde am 06.08.2024 von der Stadtmission gestellt.

 

Das Jobcenter Kiel hat die Förderung von sechs Mitarbeiter*innen für das Team der Parkkoordination im Zeitraum von 2025 – 2027 in Aussicht gestellt.              

 

  1. Sachverhalt

Das Team der Parkkoordination wird von der durch die Stadtmission betriebenen Koordinationsstelle im Sportpark für die Unterhaltung und den Betrieb des Sportparks eingesetzt.

Der Unterhaltung zugeordnet sind Aufgaben, die sich auf das Erscheinungsbild des Parks beziehen: Reinigen von Wegen und Sportflächen, Entfernung oder Übermalen von Schmierereien, aber auch diverse Unterhaltungs- und Reparaturarbeiten, sowie Grünpflegearbeiten, wie der Rückschnitt von Büschen und Gehölzen und das Entfernen von Wildkräutern.

Zum Betrieb des Parks gehört ein Spektrum von Aufgaben, das von der Ausgabe von Spiel- und Sportgeräten bis zur Unterstützungen bei großen Veranstaltungen im Sportpark reicht. Die Mitarbeiter*innen besetzen darüber hinaus die Servicestation mit den öffentlichen Toiletten und stehen bei Fragen von Besucher*innen als Ansprechpersonen zur Verfügung.

 

Grundsätzlich ist die Förderung nach § 16 i SGB II so strukturiert, dass von den Arbeitgeber*innen eine Beteiligung zu erbringen ist. Dabei handelt es sich in erster Linie um Anteile zu den reinen Lohnkosten, weil der Lohnkostenzuschuss der Arbeitsverwaltung ab dem dritten der fünf Beschäftigungsjahre in jährlichen Schritten um jeweils 10 Prozentpunkte sinkt. Darüber hinaus tragen die Arbeitgeber*innen grundsätzlich alle Sach- und Verwaltungskosten, z.B. für Arbeitsausstattung, Lohnbuchhaltung, Personalverwaltung, Anleitung etc.

 

Die Stadtmission kann die mit der Umsetzung dieser Maßnahme verbundenen Kosten jedoch nicht selbst tragen.

 

Die Förderung der durch das Jobcenter nicht gedeckten Kosten soll weiterhin durch die Landeshauptstadt Kiel getragen werden, weil städtische Ziele verfolgt werden, die dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept Kiel (INSEKK, Drs. 0783/2010), dem „Gutachten für die Sportentwicklungsplanung der Landeshauptstadt Kiel 2012“ des Instituts für Sportwissenschaft der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (Drs. 0223/2014) und dem Masterplan Sport (Drs. 0164/2018, 0405/2021 und 0323/2022) entsprechen.

 

Die Grundlage für die Festsetzung der Höhe der Förderung durch das Jobcenter und die Landeshauptstadt Kiel ist der gesetzliche Mindestlohn. Der Mindestlohn wird zum 01.01.2025 auf 12,82  / Stunde ansteigen. Es ist nicht vorhersehbar, ob, wann und in welchen Schritten der Mindestlohn innerhalb des Förderzeitraums angepasst wird. Um der Zuwendungsempfängerin hier die notwendige Planungssicherheit zu geben, wird zugesichert, dass auch die städtische Förderung an Veränderungen des gesetzlichen Mindestlohnes angepasst wird.

 

Voraussetzung für die Fortsetzung der Beschäftigungsmaßnahme bis 31.12.2027 ist jedoch, dass der Ausschuss für Schule und Sport am 05.12.2024 und die Ratsversammlung am 12.12.2024 dem Abschluss des Zuwendungsvertrages für die Koordinationsstelle im Sportpark von 2025 – 2027 mit der Stadtmission zustimmen (Drs.1361/2024), weil die Anleitung der geförderten Mitarbeiter*innen durch die Koordinationsstelle erfolgt.

 

  1. Bezug zu strategischen Zielen

Die Förderung im Rahmen dieser Zuwendung ist den strategischen Zielen „Soziale Stadt“ und „Kinderfreundliche Stadt“ zugeordnet. Ebenso geht eine positive Wirkung auf die Querschnittsziele „Geschlechtergerechtigkeit“, „Gestaltung des demographischen Wandels“ und „Inklusion“ aus.

 

  1. Weiteres Verfahren, Entwicklung

Als Reaktion darauf, dass der Sportpark insbesondere an Wochenenden mit schönem Wetter extrem gut angenommen wird, sollen die Mitarbeiter*innen des Teams der Parkkoordination weiterhin an sieben Tagen pro Woche, auf jeden Fall aber auch an den Wochenenden für die Besucher*innen des Sportparks zur Verfügung stehen. Letztendlich hängt der Umfang der Präsenz davon ab, wie viele geförderte Mitarbeiter*innen zur Verfügung stehen.

 

Die Präsenz von Mitarbeiter*innen vor Ort ist eine Voraussetzung dafür, dass die öffentlichen Toiletten in der Servicestation zur Verfügung gestellt werden können. Es ist verabredet, dass das TuS-Gaarden Supportteam das Team der Parkkoordination im Rahmen der vorhandenen Ressourcen dabei unterstützt, die öffentlichen Toiletten in der Servicestation für die Besucher*innen des Sportparks zur Verfügung stellen zu können.

 

 

  1. Kosten / Nutzen

Die Beschäftigung eigener Mitarbeiter*innen wäre für die Landeshauptstadt Kiel mit einem Vielfachen ihrer Zuwendung verbunden. Das Jobcenter trägt mit knapp 80 % den weitaus größten Teil der Gesamtkosten. Die Landeshauptstadt Kiel spart darüber hinaus die sogenannten Kosten der Unterkunft im Rahmen des Bürgergeldes, weil die geförderten Mitarbeite*innen nun über ein Erwerbseinkommen verfügen.

 

 

Gesamtkosten für

Personal-,  Sach- und Verwaltungskosten

Förderung durch Jobcenter Kiel

 

Nicht durch Jobcenter Kiel gedeckte Kosten

Förderung durch Landeshauptstadt Kiel

157.800

123.700

34.100

34.100

 

Tabelle 1: Übersicht 2025 über mögliche Förderungen der Mitarbeiter*innen der Stadtmission durch das Jobcenter Kiel und die Landeshauptstadt Kiel bei durchgängig sechs besetzten Stellen

 

Vor diesem Hintergrund stehen die Kosten sowie der Nutzen für die Landeshauptstadt Kiel in einem äußerst günstigen Verhältnis.

 

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VI. Finanzcheck

Die in den kommenden Haushaltsjahren benötigten Mittel stehen im Teilplan 421 zur Verfügung.

 

 

lfd. HH-Jahr

1. Folgejahr

2. Folgejahr

3. Folgejahr

langfr. p.a.

Erträge

   0,00

   0,00

   0,00

   0,00

   0,00

Aufwendungen

38.300,00

34.100,00

24.800

34.600

   0,00

Saldo

- 38.300,00

- 34.100,00

- 24.800

-34.600

   0,00

 

 

 

 

 

 

investive Einzahlungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

investive Auszahlungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

investives Saldo

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

 

VII. Kinder- und Jugendbeteiligung

Kinder und Jugendliche sind an allen sie betreffenden Entscheidungs- und Planungsprozessen nach Artikel 3 Abs.1 UN Kinderrechtskonvention sowie § 47 f. Gemeindeordnung S-H zu beteiligen. Bei dem dargestellten Vorhaben sind Interessen von Kindern und Jugendlichen betroffen. Eine Beteiligung von Kindern/Jugendlichen oder einer Interessenvertretung kann durch die Mitglieder der Interessengemeinschaft-Sportpark durchgeführt werden, daher wurden die Belange und Interessen der Kinder/Jugendlichen nicht vorrangig durch die Stadt berücksichtigt. 

 

VIII. Klimacheck

Da kein Verbrauch von Strom, Wärme und/oder Kraftstoffen besteht, gilt die Beschlussvorlage als nicht klimarelevant.

 

 

 

 

 

Gerwin Stöcken

Stadtrat

 

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Beschlüsse

Erweitern

Dec 5, 2024 - Ausschuss für Schule und Sport - ungeändert beschlossen

Erweitern

Dec 12, 2024 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen