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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 1369/2024

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Beratungsfolge

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Antrag

Im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Holtenau Ost“ (Drs. 0234/2016) wird die Aufstellung von vier Bebauungsplänen für das Gebiet gelegen zwischen

· Schusterkrug/ Prieser Strand im Norden,

· dem Westufer des Plüschowhafens entlang der Wasserlinie der Kieler Förde im Osten,

· der südlichen Grenze des Außenbezirks Kiel des Wasser- und Schifffahrtsamtes Ostsee im Süden sowie,

· zwischen den Gebäuden 21 und 23 entlang des Fördewaldes im Westen

beschlossen.

 

Die Abgrenzung des Gesamtprojekts sind dem beigefügtem Übersichtsplan in Anlage 9 zu entnehmen. Der jeweilige Geltungsbereich der vier Bebauungspläne befindet sich in den Anlagen 1, 3, 5 und 7. Die wesentlichen Eckdaten der Planung sind in Anlagen 2, 4, 6 und 8 zusammengestellt.

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Sachverhalt/Begründung

I. Räumlicher Geltungsbereich und Ausgangslage

Die vier Plangebiete befinden sich im Stadtteil Kiel-Holtenau und liegen im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Holtenau Ost“ (Drs. 0234/2016). Sie umfassen eine Landfläche von ca. 50 Hektar in direkter Wasserlage und bieten den Raum und die Chance für eine umfangreiche Stadtentwicklung mit dem Ziel, den Ansprüchen Kiels an Nachhaltigkeit, Mobilität, Klimaneutralität, Innovation, Attraktivität im Städtebau sowie in der Gestaltung des öffentlichen und des Landschaftsraums zu entsprechen.

Die vier Plangebiete werden vom Norden über den Schusterkrug, von Westen über Eekbrook und von Süden über die Strandstraße erschlossen.

Als Zwischennutzungen werden im Norden entlang des Schusterkrugs mehrere Gebäude als Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete genutzt. Weiter südlich befinden sich als Zwischennutzungen ein Skatepark, ein Jugendtreff und gewerbliche Nutzungen in den ehemaligen Hangars und deren Außenflächen. Im Süden östlich der Strandstraße befindet sich der Außenbezirk Kiel des Wasser- und Schifffahrtsamtes Ostsee (im Folgenden WSA). Insgesamt handelt es sich um ein größtenteils versiegeltes und anthropogen überformtes Areal.

Die Hangwälder sind nicht Teil der Geltungsbereiche und sollen erhalten werden.

Inwieweit einzelne Grünstrukturen wie Gehölze oder Grünland erhalten bleiben, ist zum aktuellen Planungsstand noch nicht abzusehen.

Der überwiegende Anteil der Geltungsbereiche befindet sich im Sondervermögen der Sanierungsmaßnahme „Holtenau Ost“. Nicht im Eigentum befinden sich das Grundstück des heutigen Betriebsstandortes ABz Kiel des WSA Ostsee im Süden des Sanierungsgebietes, auf dem zukünftig ein Wohnquartier entwickelt werden soll und eine 2,4 Hektar große Fläche am Plüschowhafen, auf welcher der neue Betriebsstandort realisiert werden soll (siehe II). Die beiden genannten Flächen befinden sich im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland (BImA). Darüber hinaus befindet sich ein Grundstück im Norden am Schusterkrug in Privateigentum.

 

II. Planerfordernis und Ziel der Planung

Ziel der Bauleitplanung im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung ist die Konversion des Geländes anhand der vier Bebauungspläne im Rahmen des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes „Holtenau Ost“: Es soll ein zukunftsorientiertes und vernetztes Stadtquartier am Wasser werden - mit Wohnen, Gewerbe, Dienstleistungen, Sport- und Gemeinschaftsflächen und vielen Freizeitangeboten.

Die Landeshauptstadt Kiel verzeichnet seit der Jahrtausendwende eine positive Einwohnerentwicklung, die sich in der jüngeren Vergangenheit weiter intensiviert hat. Die aktuellen Bevölkerungsprognosen gehen davon aus, dass dieses Wachstum auch in Zukunft anhalten wird. Für das Kieler Stadtgebiet wurde gemäß § 201a Baugesetzbuch ein angespannter Wohnungsmarkt festgestellt, der dringenden Handlungsbedarf im Wohnungsbau erfordert. Diese angespannte Situation ergibt sich unter anderem aus einem Bevölkerungszuwachs und einem anhaltenden Trend zur Singularisierung beim Wohnen, denen bislang kein ausreichendes Wohnungsangebot gegenübersteht. Hinzu kommt, dass der Wohnraumbedarf nicht allein durch die seitens der Stadt präferierten Vorhaben der Innenentwicklung generiert werden kann. Die Entwicklung zusätzlicher großflächiger Baugebiete außerhalb des Kernbereichs ist daher erforderlich.

In der Landeshauptstadt Kiel besteht neben dem Bedarf an Wohnraum auch ein erheblicher Bedarf an Gewerbeflächen. Die Gewerbe- und Industrieflächenstrategie der LHK identifiziert Holtenau Ost als einen vielversprechenden Potenzialstandort, der große, zusammenhängende Flächen in hochwertiger, maritimer Lage bietet. Diese Potenziale sollen nun erschlossen werden.

Erholungs- und Naturräume sollen erleb- und erfahrbar ausgestaltet werden und dadurch auch ein Aushängeschild mit neuen (Erlebnis-) Qualitäten für alle Kieler*innen, Arbeitenden und Besucher*innen schaffen. Aufgrund von mangelnden multifunktionalen Erholungsräumen in der Umgebung, muss der Bedarf der Menschen vor Ort gedeckt werden.

Um in den Plangebieten, die sich derzeit als Außenbereich nach § 35 BauGB darstellen, die Voraussetzungen für die Realisierung eines neuen Stadtquartiers zu schaffen, ist die Aufstellung von qualifizierten Bebauungsplänen erforderlich.

Umsetzung Ziele und Zwecke der Sanierungsmaßnahme

Grundlage der Planung ist der Siegerentwurf des städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbs (Drs. 0932/2020), die Vision Holtenau Ost (Drs. 1116/2022), die Fortschreibung des

Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (1010/2024) sowie ein noch in Aufstellung befindliches Qualitätshandbuch. Ziele der Sanierungsmaßnahme ergeben sich auch aus den Drs. 0146/2016 und 0234/2016.

Folgende Plangebiete sind Teil der Bauleitplanung:

1046a Sondergebiet Hafen „ABz Kiel“: 2,5 Hektar

Ein Sondergebiet Hafen als neuer Betriebsstandort des Außenbezirks Kiel des Wasser- und Schifffahrtsamtes Ostsee. Der alte Standort im Süden des Sanierungsgebietes wird aufgegeben und im Plangebiet 1046d als Wohngebiet überplant. Räumlich gliedert sich dieses Sondergebiet an das Gewerbegebiet an. Aufgrund der ausgehenden Lärmimmissionen des aktuellen Standortes ist die Verlegung Voraussetzung, um im Süden des Sanierungsgebietes ein Wohnquartier zu entwickeln.

1046b Gewerbequartier: ca. 18,3 Hektar

Das Gewerbequartier Holtenau Ost soll durch Integration der Bestandshallen Räume für unterschiedliche Gewerbenutzungen und -formen mit verschiedenen Flächen- und Raumansprüchen bieten. Zum Plüschowhafen ist eine gewerblich genutzte Kaikante geplant.

1046c Urbanes Quartier: ca. 21,3 Hektar

Ein gemischt genutztes Quartier, das neben urbanem Wohnen unter anderem durch Geschäfte, Gastronomie, Dienstleistungen, Lebensmitteleinzelhandel, kulturelle und soziale Einrichtungen sowie Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen und eine zentrale Parkanlage charakterisiert sein wird. Zur Förde wird eine Promenade geplant. Hinsichtlich des Wohnens ist vorgesehen, dass mindestens 30% der Geschossfläche als sozialer Wohnungsbau (nach Wohnraumförderungsgesetz WoFG) zu errichten ist.

1046d Wohnquartier: ca. 8,4 Hektar

Dieses Quartier im Süden des Sanierungsgebietes soll überwiegend dem Wohnen dienen. Es wird ergänzt durch soziale Folgeeinrichtungen. Mindestens 30% der Geschossfläche sollen als sozialer Wohnungsbau (nach Wohnraumförderungsgesetz WoFG) errichtet werden. Zur Förde ist eine Promenade geplant.

Neben den oben genannten Zielen wird eine weitere zentrale Funktion des neuen Stadtquartiers sein, die aktuell funktional und räumlich getrennten Stadtteile Holtenau und Friedrichsort miteinander zu verbinden und eine Vernetzung zu schaffen.

 

III. Flächennutzungsplan

Im Flächennutzungsplan sind die Flächen der Geltungsbereiche der Bebauungspläne als Sonderbaufläche Hafen dargestellt. Die geplanten Festsetzungen widersprechen den Darstellungen des Flächennutzungsplans, weshalb das Verfahren zur 45. Änderung des Flächennutzungsplans durchgeführt wird (Drs. 0139/2024).

 

IV. Vorgesehenes Verfahren

Für jeden der vier Bebauungspläne wird ein Verfahren zur Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans durchgeführt. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ist vorzunehmen, in der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt, beschrieben und bewertet werden. Das Ergebnis ist dem Umweltbericht zu entnehmen, der Bestandteil der Planbegründung wird.

Die Kosten der Bauleitplanung werden über das städtebauliche Sondervermögen finanziert.

 

V. Wirkung des Aufstellungsbeschlusses

Es ist vorgesehen, die vier Bebauungspläne im Arbeitsprogramm Verbindliche Bauleitplanung in die 1. Bearbeitungs-Priorität einzustufen und zu bearbeiten.

Die Aufstellung der Bebauungspläne 1046 a, b, c und d dienen der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung. Gemäß § 14 BauGB kann die Gemeinde nach Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans zur Sicherung der Planung eine Veränderungssperre beschließen sowie Baugesuche nach § 15 BauGB zurückstellen.

Die Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Bauleitplanung beteiligt.

Die Ortsbeiräte Holtenau sowie Pries / Friedrichsort erhalten die Vorlage zur Kenntnis.

Die Maßnahme wird innerhalb eines Fördergebietes/ Sanierungsgebietes gemäß Baugesetzbuch als städtebauliche Gesamtmaßnahme durchgeführt. Dieses Gebiet ist aufgenommen in die Städtebauförderung und unterliegt den damit verbundenen Vorgaben.

Für alle städtebaulichen Gesamtmaßnahmen muss gemäß Städtebauförderungsrichtlinie des Landes Schleswig-Holstein ein Sonderkonto außerhalb des städtischen Haushalts geführt werden.

Städtebauförderungsmittel setzen sich zusammen aus Bundes-, Landes- und kommunalen Mittel und können für alle förderfähigen Kosten der Gesamtmaßnahme eingesetzt werden. Für die nicht-förderfähigen Kosten der Gesamtmaßnahme müssen ebenfalls kommunale Mittel bereitgestellt werden. Die Zuführung der insgesamt erforderlichen kommunalen Mittel erfolgt nicht einzelmaßnahmenbezogen, sondern auf Grundlage der insgesamt benötigten Mittel für die Durchführung der Gesamtmaßnahme. Die Höhe des kommunalen Anteils der jeweiligen Gesamtmaßnahme wird mit dem jährlichen Haushaltsplan beschlossen.

Die kommunalen Mittel gemäß Investitionsnummer 5110030024 werden dem Sonderkonto im Laufe des Jahres zugeführt. Die Höhe der kommunalen Mittel im Haushaltsplan ändert sich durch die Vorlage nicht.

 

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Finanzcheck

 

 

lfd. HH-Jahr

1. Folgejahr

2. Folgejahr

3. Folgejahr

langfr. p.a.

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Anlagen

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Beschlüsse

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Dec 5, 2024 - Bauausschuss - ungeändert beschlossen